Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. Nicht mehr erforderliche Daten sind beim Auftragnehmer unverzüglich zu löschen. Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle ihm in Zusammenhang mit dem Auftrag übergebenen und bis dahin noch nicht verarbeiteten bzw. gelöschten personenbezogenen Daten an den Auftraggeber zurückzugeben bzw. den Nachweis einer ordnungsgemäßen Vernichtung darüber zu führen. Es wird gewährleistet, dass zur Verarbeitung / Löschung bestimmte Datenträger während ihres Transportes gegen unberechtigte Einsichtnahme und Verlust geschützt sind. Eine notwendige endgültige Löschung der verbliebenen personenbezogenen Daten wird vom Auftragnehmer unmittelbar nach Beendigung des Auftrags durchgeführt.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Auftragsverarbeitung