Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber- spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung- hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Auftraggeber: Name: Funktion: Datum: Unterschrift: Auftragnehmer: Name: Funktion: Datum: Unterschrift: TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN 1. Verantwortliche Stelle Firma bitfarm Informationssysteme GmbH Straße Xxxxxxxxx Xxx. 00 XXX/Xxx 00000 Xxxxxx Telefon +00 000 00000-0 Fax +00 000 00000-00 E-Mail xxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx Internet Adresse (URL) xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx interne IT Organisationseinheit Fachverantwortlicher für dieses Verfahren Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung Daten- verarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten Aufbewah- rungspflichten erforderlich sind.
(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber- Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung- Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche sämt- liche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen auszu- händigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienendie- nen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende Ver- tragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Auftraggeber: Name: Funktion: Datum: Unterschrift: Auftragnehmer: Name: Funktion: Datum: Unterschrift: TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
1Peine, …………………………. Verantwortliche Stelle Firma bitfarm Informationssysteme ……………………, ……………………… ………………………………………………………………… ……………………………………………………………….. Auftraggeber Stadtwerke Peine GmbH Straße Xxxxxxxxx XxxAuftragnehmer Anlage 1 – Technisch-organisatorische Maßnahmen (Zutreffendes ankreuzen oder ergänzen, ggf. 00 XXX/Xxx 00000 Xxxxxx Telefon +00 000 00000-0 Fax +00 000 00000-00 E-Mail xxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx Internet Adresse (URL) xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx interne IT Organisationseinheit Fachverantwortlicher für dieses Verfahren Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxseparate weitere Anlage)
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber- Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung- Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Auftraggeber: Name: Funktion: 30.April 2018, ...................................................................... ....................................................................... Datum: Unterschrift: Auftragnehmer: Name: Funktion: , Unterschrift Auftraggeber Datum: Unterschrift: TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
1. Verantwortliche Stelle Firma bitfarm Informationssysteme GmbH Straße Xxxxxxxxx Xxx. 00 XXX/Xxx 00000 Xxxxxx Telefon +00 000 00000, Unterschrift Auftragnehmer Anlage 1 – Technisch-0 Fax +00 000 00000-00 E-Mail xxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx Internet Adresse (URL) xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx interne IT Organisationseinheit Fachverantwortlicher für dieses Verfahren Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxorganisatorische Maßnahmen
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Samples: Data Processing Agreement
Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten. (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber- Auftraggeber - spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung- Leistungsvereinbarung - hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Auftraggeber…………………………………..., den …………………………… [Ort] [Datum] Auftraggeber Auftragnehmer Erstellung : Name10.05.2020, Xxxxxx, Xxxxxx Vertrag zur Auftragsverarbeitung Kunde Prüfung : Funktion10.05.2020, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxx Verfahrensanweisung: DatumIT Freigabe : Unterschrift: Auftragnehmer: Name: Funktion: Datum: Unterschrift: TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
1. Verantwortliche Stelle Firma bitfarm Informationssysteme GmbH Straße Xxxxxxxxx Xxx. 00 XXX/Xxx 00000 11.05.2020, Xxxxxx, Xxxxxx Telefon +00 000 00000-0 Fax +00 000 00000-00 E-Mail xxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx Internet Adresse (URL) xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx interne IT Organisationseinheit Fachverantwortlicher für dieses Verfahren Xxxxxx XxxxxxxxxxxxSeite 6 von 7
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung