Lösung des Dienstverhältnisses. Die im Punkt 118 des Rahmen-Kollektivvertrages für Arbeiter der chemischen Industrie vor- gesehenen Kündigungsfristen sollen bis 1. Mai 1994 in Etappen an die für Angestellte dann gültigen Kündigungsfristen angeglichen werden. Wien, am 23. April 1991 Der Vorsteher: Der Geschäftsführer: Xx. XXXXX e.h. Dr. XXXXXXXXXXXX e.h.
Appears in 4 contracts
Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Lösung des Dienstverhältnisses. Die im Punkt 118 des Rahmen-Kollektivvertrages für Arbeiter der chemischen Industrie vor- gesehenen vorgesehe- nen Kündigungsfristen sollen bis 1. Mai 1994 in Etappen an die für Angestellte dann gültigen Kündigungsfristen Kündi- gungsfristen angeglichen werden. Wien, am 23. April 1991 Der Vorsteher: Der Geschäftsführer: Xx. XXXXX e.h. Der Geschäftsführer: Dr. XXXXXXXXXXXX e.h.
Appears in 2 contracts
Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiter Der Chemischen Industrie, Kollektivvertrag Für Arbeiter Der Chemischen Industrie