Management-, Mess- und Kontrollsysteme Musterklauseln

Management-, Mess- und Kontrollsysteme. Die Kreditfunktion stellt die Überwachung und die Koordination der operativen Abwicklung der Kreditprozesse sicher, beschließt im Rahmen der eigenen Vollmachten und führt die Kontrollen durch, die im eigenen Kompetenzbereich stehen. Zur Unterstützung der Überwachung des Kreditprozesses hat die Raiffeisenkasse spezielle Arbeitsabläufe für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Beschlussfassung, die Verlängerung und der Kreditrisikoüberwachung festgeschrieben. In all den aufgezeigten Ablaufschritten verwendet die Raiffeisenkasse qualitative und quantitative Bewertungsmethoden für die Bewertung der Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, die auf EDV-Prozeduren basieren bzw. von solchen unterstützt werden, die ihrerseits einer periodischen Überprüfung und Wartung unterzogen werden. Die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Beschlussfassung und die Revision der Kreditlinien sind bis hin zur der Beschlussfassung reglementiert. In diesem Ablauf nehmen die verschiedenen Organisationseinheiten teil und zwar jede gemäß den vorgesehenen Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten. Die Festlegung von Methoden zur Überwachung des Kreditrisikos hat das Ziel, in enger Zusammenarbeit mit dem Kommerzbereich, von Seiten der Kreditfunktion eine systematische Kontrolltätigkeit der Kreditpositionen durchzuführen. Für Betriebs- und Rechnungslegungszwecke verwendet die Raiffeisenkasse zur Messung des Kreditrisikos ein internes Ratingsystem. Diese Prozedur verfügt über eine spezifische statistische Datenbasis, die auf früheren Erfahrungen basiert und es ermöglicht, für jede Position die Risikoparameter zu bestimmen, und zwar: - die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default - PD); - den geschätzten Kreditverlust bei Ausfall (Loss Given Default - LGD); - die Exposition zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure At Default - EAD). Das interne Ratingsystem wurde in den Jahren 2017 und 2018, im Zuge der Einführung des Rechnungslegungsgrundsatzes IFRS 9, einer wesentlichen Anpassung unterzogen. Die wichtigsten Neuerungen in dieser Hinsicht sind folgende: - die Gewichtung der drei Säulen (quantitativ, qualitativ und Kontoführung) wurde überarbeitet, - die statistischen Modelle wurden überarbeitet, um ihre Genauigkeit zu erhöhen, - die Zuordnung der Ausfallwahrscheinlichkeit zu den einzelnen Ratingklassen wurde angepasst, wobei je nach Privat- und Gewerbekunde eine unterschiedliche Bewertung vorgesehen wurde, - neben der Ausfallwahrscheinlichkeit bis zum einem Jahr wird auch die Ausfallwahrscheinlichke...

Related to Management-, Mess- und Kontrollsysteme

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.