Common use of Mandate und Vollmachten Clause in Contracts

Mandate und Vollmachten. 14.1. Mandate und Vollmachten, soweit das Finanzinstitut diesen zustimmt, gelten bis zu ihrem Widerruf durch den Kunden oder bis zu jeglichem sonstigen Ereignis, das sie beendet. Eine Kündigung erfolgt gegenüber dem Finanzinstitut ordnungsgemäß per Einschreiben oder durch eine vom Kunden in der Niederlassung unterzeichnete Vollmachtskündigung.

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