Marginanforderung, Zwangsglattstellung, Nachschuß zur Glattstellungsvermeidung Musterklauseln

Marginanforderung, Zwangsglattstellung, Nachschuß zur Glattstellungsvermeidung. 6.1. Die erforderliche Margin ist immer vor Eröffnung einer Fu- ture-Position zu erbringen. Ein Anspruch des Kunden auf Ge- schäftsabschluss in Höhe des durch einen positiven Netto-Mar- gin-Saldos gedeckten Kontraktvolumens (Teilführung) besteht nicht.