MARKEN; LOGOS. (a) SAP gewährt dem Provider ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos („SAP- Providerlogo“), nach Massgabe der SAP Provider Branding and Communication Guidelines („Richtlinien“). XXX stellt dem Provider auf dessen schriftliche Anfrage die neueste Version der SAP-Richtlinien zur Verfügung. SAP stellt im Rahmen dieses Vertrages kein anderes Nutzungsrecht für eine andere Marke zur Verfügung. Auf Anfrage von SAP stellt der Provider Verwendungsbeispiele des SAP-Providerlogos zur Verfügung.
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MARKEN; LOGOS. (a) SAP gewährt dem Provider ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos („SAP- Providerlogo“), nach Massgabe Maßgabe der SAP Provider Branding and Communication Guidelines („Richtlinien“). XXX stellt dem Provider auf dessen schriftliche Anfrage die neueste Version der SAP-Richtlinien zur Verfügung. SAP stellt im Rahmen dieses Vertrages kein anderes Nutzungsrecht für eine andere Marke zur Verfügung. Auf Anfrage von SAP stellt der Provider Verwendungsbeispiele des SAP-Providerlogos zur Verfügung.
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