MARKEN; LOGOS. (a) SAP gewährt dem Provider ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos („SAP- Providerlogo“), nach Maßgabe der SAP Provider Branding and Communication Guidelines („Richtlinien“). XXX stellt dem Provider auf dessen schriftliche Anfrage die neueste Version der SAP-Richtlinien zur Verfügung. SAP stellt im Rahmen dieses Vertrages kein anderes Nutzungsrecht für eine andere Marke zur Verfügung. Auf Anfrage von SAP stellt der Provider Verwendungsbeispiele des SAP-Providerlogos zur Verfügung. (b) Die Verwendung der Marken muss den Richtlinien oder anderen derartigen Anforderungen für die Verwendung der SAP-Marke entsprechen, die von SAP bereitgestellt werden können. Der Provider verwendet weder ganz oder teilweise Marken von SAP als Teil eines Markenzeichens, eines Namens, eines Logos und/oder Domänennamens des Providers. (c) Der Provider verpflichtet sich, keine Marke von SAP (ganz oder in Teilen) oder ein Markenzeichen, das einer solchen Marke zum Verwechseln ähnlich sieht, registrieren zu lassen. Der Provider wird die Gültigkeit des SAP-Providerlogos nicht bestreiten. Der Provider unterstützt SAP auf Kosten von SAP bei der Verteidigung und dem Schutz der SAP-Logos. Der Provider erkennt den Wert des Firmenwertes in den Marken an, einschließlich des SAP-Providerlogos und dass SAP der alleinige Begünstigte derartigen Firmenwertes ist. (d) Der Provider ist nicht befugt, den Cloud Service unter Verwendung seiner eigenen Markenzeichen, Namen oder Logos ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAP umzubenennen.
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Samples: Cloud Bpo Agb, Cloud Bpo Agb
MARKEN; LOGOS. (a) SAP gewährt dem Provider ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos („SAP- Providerlogo“), nach Maßgabe Massgabe der SAP Provider Branding and Communication Guidelines („Richtlinien“). XXX stellt dem Provider auf dessen schriftliche Anfrage die neueste Version der SAP-Richtlinien zur Verfügung. SAP stellt im Rahmen dieses Vertrages kein anderes Nutzungsrecht für eine andere Marke zur Verfügung. Auf Anfrage von SAP stellt der Provider Verwendungsbeispiele des SAP-Providerlogos zur Verfügung.
(b) Die Verwendung der Marken muss den Richtlinien oder anderen derartigen Anforderungen für die Verwendung der SAP-Marke entsprechen, die von SAP bereitgestellt werden können. Der Provider verwendet weder ganz oder teilweise Marken von SAP als Teil eines Markenzeichens, eines Namens, eines Logos und/oder Domänennamens des Providers.
(c) Der Provider verpflichtet sich, keine Marke von SAP (ganz oder in Teilen) oder ein Markenzeichen, das einer solchen Marke zum Verwechseln ähnlich sieht, registrieren zu lassen. Der Provider wird die Gültigkeit des SAP-Providerlogos nicht bestreiten. Der Provider unterstützt SAP auf Kosten von SAP bei der Verteidigung und dem Schutz der SAP-Logos. Der Provider erkennt den Wert des Firmenwertes in den Marken an, einschließlich einschliesslich des SAP-Providerlogos und dass SAP der alleinige Begünstigte derartigen Firmenwertes ist.
(d) Der Provider ist nicht befugt, den Cloud Service unter Verwendung seiner eigenen Markenzeichen, Namen oder Logos ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAP umzubenennen.
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Samples: Cloud Bpo Agb, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sap Cloud Bpo