Common use of Markenlizenz Clause in Contracts

Markenlizenz. 1. Nach der erstmaligen Erfüllung der Programmanforderungen durch den Partner und unter der Voraussetzung, dass der Partner während der Laufzeit dieses Vertrags stets sämtliche Programmanforderungen erfüllt, gewährt SAP dem Partner hiermit je nach Partnerstufe ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner in Verbindung mit diesem Vertrag im Vertragsgebiet (wie in den zu entsprechenden SAP-PartnerEdge-Modell gehörigen Dokumenten festgelegt) gemäß den Bedingungen dieses Artikel 4 (Markenlizenz) zur Verfügung stellt. Dieses Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner je nach Partnerstufe einräumt, beinhaltet das Recht zur Nutzung des SAP-Unternehmenslogos als Teil des SAP-Partnerlogos (beide werden als „SAP-Logos“ bezeichnet). Der Partner darf keine Unterlizenzen für die SAP-Logos vergeben.

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Markenlizenz. 1. Nach der erstmaligen Erfüllung der Programmanforderungen durch den Partner und unter der Voraussetzung, dass der Partner während der Laufzeit dieses Vertrags stets sämtliche Programmanforderungen erfüllt, gewährt SAP dem Partner hiermit je nach Partnerstufe ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner in Verbindung mit diesem Vertrag im Vertragsgebiet (wie in den zu entsprechenden SAP-PartnerEdge-Modell gehörigen Dokumenten festgelegt) gemäß gemäss den Bedingungen dieses Artikel 4 (Markenlizenz) zur Verfügung stellt. Dieses Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner je nach Partnerstufe einräumt, beinhaltet das Recht zur Nutzung des SAP-Unternehmenslogos als Teil des SAP-Partnerlogos (beide werden als „SAP-Logos“ bezeichnet). Der Partner darf keine Unterlizenzen für die SAP-Logos vergeben.

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