Markenlizenz. 1. Nach der erstmaligen Erfüllung der Programmanforderungen durch den Partner und unter der Voraussetzung, dass der Partner während der Laufzeit dieses Vertrags stets sämtliche Programmanforderungen erfüllt, gewährt SAP dem Partner hiermit je nach Partnerstufe ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner in Verbindung mit diesem Vertrag im Vertragsgebiet (wie in den zu entsprechenden SAP-PartnerEdge-Modell gehörigen Dokumenten festgelegt) gemäß den Bedingungen dieses Artikel 4 (Markenlizenz) zur Verfügung stellt. Dieses Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner je nach Partnerstufe einräumt, beinhaltet das Recht zur Nutzung des SAP-Unternehmenslogos als Teil des SAP-Partnerlogos (beide werden als „SAP-Logos“ bezeichnet). Der Partner darf keine Unterlizenzen für die SAP-Logos vergeben. 2. Für die Nutzung von SAP-Logos ist der Partner zur Einhaltung aller Anforderungen und Verpflichtungen des PartnerEdge Branding Guide verpflichtet, einschließlich u. a. der Beachtung der Anweisungen von SAP zu Farbe und Größe der SAP-Logos. 3. Es ist dem Partner untersagt, die Gültigkeit der SAP-Logos anzufechten oder die Anfechtung ihrer Gültigkeit zu unterstützen, und er kann aus der Verwendung der SAP-Logos keinerlei Rechte gegenüber einem Unternehmen des SAP-Konzerns ableiten. Der Partner ist bei der Verwendung von SAP-Logos verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den SAP-Logos um eingetragene Marken des SAP-Konzerns handelt. In diesem Zusammenhang ist die SAP-Muttergesellschaft alleinige Inhaberin der Rechte an den SAP-Logos. Der Partner verpflichtet sich, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und alle benötigten Dokumente zugunsten von SAP oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns vorzulegen, die von SAP, der SAP-Muttergesellschaft oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns zur Verteidigung seiner Rechte an den SAP-Logos benötigt werden. 4. Der SAP-Konzern hat das alleinige und ausschließliche Recht, die SAP-Logos nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten zu schützen und zu verteidigen. Der Partner arbeitet auf angemessene Weise mit SAP und allen anderen Unternehmen des SAP-Konzerns bei der Verteidigung und dem Schutz der SAP-Logos auf deren Kosten zusammen und benachrichtigt SAP umgehend über jede missbräuchliche Verwendung der SAP-Logos, die ihm bekannt wird. 5. Sämtliche Werbe- und Verkaufsmaterialien, die der Partner für ein SAP-Produkt nutzt, müssen die von SAP oder einem Unternehmen des SAP- Konzerns vorgeschriebenen Hinweise zu Marken und sonstige Identitäts- oder Herkunftsinformationen enthalten, es sei denn, das SAP-Produkt ist in eine durch den Partner (gemäß den Regelungen dieses Vertrags) entwickelte Anwendung eingebettet. Es ist dem Partner untersagt, (i) den Namen von SAP, einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns (einschließlich deren Domänennamen oder Marken), das Logo der SAP- Muttergesellschaft und/oder ein Logo eines anderen Unternehmens des SAP-Konzerns (einschließlich Namen, Logos, Domänennamen oder Marken, die diesen ähnlich sind) für sich selbst eintragen zu lassen oder (ii) Dritten die Verwendung oder anderweitige Verwertung des SAP-Namens, -Logos oder der SAP-Marke und/oder eines Namens, Logos oder einer Marke eines anderen Unternehmens des SAP-Konzerns (einschließlich, in beiden Fällen, eines Namens, Logos, einer Marke oder eines Domänennamens, die diesen ähnlich sind) zu erlauben. Der Partner muss die Rechte an solchen Namen, Logos, Marken und Domänennamen nach Maßgabe von SAP an SAP oder ein anderes Unternehmen des SAP-Konzerns übertragen, sobald sie entstehen, oder SAP und anderen Unternehmen des SAP-Konzerns erlauben, sie zu verwerten. Der Partner muss SAP oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns die Unterstützung leisten, die für die entsprechenden Anmeldungen für den Schutz in einem bestimmten Land erforderlich ist. 6. SAP behält sich das Recht vor, die Nutzung des SAP-Logos in Marketing, Werbung und sonstigem Werbematerial des Partners zu prüfen. Mit Ausnahme von Erklärungen, die mit der Dokumentation von SAP im Einklang stehen oder die SAP anderweitig in schriftlicher Form zugelassen hat, darf der Partner keine Erklärungen über SAP-Produkte abgeben.
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Samples: Sap Partneredge General Terms and Conditions, Sap Partneredge General Terms and Conditions, Sap Partneredge General Terms and Conditions
Markenlizenz. 1. Nach der erstmaligen Erfüllung der Programmanforderungen durch den Partner und unter der Voraussetzung, dass der Partner während der Laufzeit dieses Vertrags stets sämtliche Programmanforderungen erfüllt, gewährt SAP dem Partner hiermit je nach Partnerstufe ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner in Verbindung mit diesem Vertrag im Vertragsgebiet (wie in den zu entsprechenden SAP-PartnerEdge-Modell gehörigen Dokumenten festgelegt) gemäß gemäss den Bedingungen dieses Artikel 4 (Markenlizenz) zur Verfügung stellt. Dieses Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner je nach Partnerstufe einräumt, beinhaltet das Recht zur Nutzung des SAP-Unternehmenslogos als Teil des SAP-Partnerlogos (beide werden als „SAP-Logos“ bezeichnet). Der Partner darf keine Unterlizenzen für die SAP-Logos vergeben.
2. Für die Nutzung von SAP-Logos ist der Partner zur Einhaltung aller Anforderungen und Verpflichtungen des PartnerEdge Branding Guide verpflichtet, einschließlich einschliesslich u. a. der Beachtung der Anweisungen von SAP zu Farbe und Größe Grösse der SAP-Logos.
3. Es ist dem Partner untersagt, die Gültigkeit der SAP-Logos anzufechten oder die Anfechtung ihrer Gültigkeit zu unterstützen, und er kann aus der Verwendung der SAP-Logos keinerlei Rechte gegenüber einem Unternehmen des SAP-Konzerns ableiten. Der Partner ist bei der Verwendung von SAP-Logos verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den SAP-Logos um eingetragene Marken des SAP-Konzerns handelt. In diesem Zusammenhang ist die SAP-Muttergesellschaft alleinige Inhaberin der Rechte an den SAP-Logos. Der Partner verpflichtet sich, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und alle benötigten Dokumente zugunsten von SAP oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns vorzulegen, die von SAP, der SAP-Muttergesellschaft oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns zur Verteidigung seiner Rechte an den SAP-Logos benötigt werden.
4. Der SAP-Konzern hat das alleinige und ausschließliche ausschliessliche Recht, die SAP-Logos nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten zu schützen und zu verteidigen. Der Partner arbeitet auf angemessene Weise mit SAP und allen anderen Unternehmen des SAP-Konzerns bei der Verteidigung und dem Schutz der SAP-Logos auf deren Kosten zusammen und benachrichtigt SAP umgehend über jede missbräuchliche Verwendung der SAP-Logos, die ihm bekannt wird.
5. Sämtliche Werbe- und Verkaufsmaterialien, die der Partner für ein SAP-Produkt nutzt, müssen die von SAP oder einem Unternehmen des SAP- Konzerns vorgeschriebenen Hinweise zu Marken und sonstige Identitäts- oder Herkunftsinformationen Herkunftssinformationen enthalten, es sei denn, das SAP-Produkt ist in eine durch den Partner (gemäß gemäss den Regelungen dieses Vertrags) entwickelte Anwendung eingebettet. Es ist dem Partner untersagt, (i) den Namen von SAP, einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns (einschließlich einschliesslich deren Domänennamen oder Marken), das Logo der SAP- Muttergesellschaft und/oder ein Logo eines anderen Unternehmens des SAP-Konzerns (einschließlich einschliesslich Namen, Logos, Domänennamen oder Marken, die diesen ähnlich sind) für sich selbst eintragen zu lassen oder (ii) Dritten die Verwendung oder anderweitige Verwertung des SAP-Namens, -Logos oder der SAP-Marke und/oder eines Namens, Logos oder einer Marke eines anderen Unternehmens des SAP-Konzerns (einschließlicheinschliesslich, in beiden Fällen, eines Namens, Logos, einer Marke oder eines Domänennamens, die diesen ähnlich sind) zu erlauben. Der Partner muss die Rechte an solchen Namen, Logos, Marken und Domänennamen nach Maßgabe Massgabe von SAP an SAP oder ein anderes Unternehmen des SAP-Konzerns übertragen, sobald sie entstehen, oder SAP und anderen Unternehmen des SAP-Konzerns erlauben, sie zu verwerten. Der Partner muss SAP oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns die Unterstützung leisten, die für die entsprechenden Anmeldungen für den Schutz in einem bestimmten Land erforderlich ist.
6. SAP behält sich das Recht vor, die Nutzung des SAP-Logos in Marketing, Werbung und sonstigem Werbematerial des Partners zu prüfen. Mit Ausnahme von Erklärungen, die mit der Dokumentation von SAP im Einklang stehen oder die SAP anderweitig in schriftlicher Form zugelassen hat, darf der Partner keine Erklärungen über SAP-Produkte abgeben.
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Markenlizenz. 1. Nach der erstmaligen Erfüllung der Programmanforderungen durch den Partner und unter der Voraussetzung, dass der Partner während der Laufzeit dieses Vertrags stets sämtliche Programmanforderungen erfüllt, gewährt SAP dem Partner hiermit je nach Partnerstufe ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner in Verbindung mit diesem Vertrag im Vertragsgebiet (wie in den zu entsprechenden SAP-PartnerEdge-Modell gehörigen Dokumenten festgelegt) gemäß den Bedingungen dieses Artikel 4 (Markenlizenz) zur Verfügung stellt. Dieses Recht zur Nutzung des SAP-Partnerlogos, das SAP dem Partner je nach Partnerstufe einräumt, beinhaltet das Recht zur Nutzung des SAP-Unternehmenslogos als Teil des SAP-Partnerlogos (beide werden als „SAP-Logos“ bezeichnet). Der Partner darf keine Unterlizenzen für die SAP-Logos vergeben.
2. Für die Nutzung von SAP-Logos ist der Partner zur Einhaltung aller Anforderungen und Verpflichtungen des PartnerEdge Branding Guide verpflichtet, einschließlich u. a. der Beachtung der Anweisungen von SAP zu Farbe und Größe der SAP-Logos.
3. Es ist dem Partner untersagt, die Gültigkeit der SAP-Logos anzufechten oder die Anfechtung ihrer Gültigkeit zu unterstützen, und er kann aus der Verwendung der SAP-Logos keinerlei Rechte gegenüber einem Unternehmen des SAP-Konzerns ableiten. Der Partner ist bei der Verwendung von SAP-Logos verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den SAP-Logos um eingetragene Marken des SAP-Konzerns handelt. In diesem Zusammenhang ist die SAP-Muttergesellschaft alleinige Inhaberin der Rechte an den SAP-Logos. Der Partner verpflichtet sich, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und alle benötigten Dokumente zugunsten von SAP oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns vorzulegen, die von SAP, der SAP-Muttergesellschaft oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns zur Verteidigung seiner Rechte an den SAP-Logos benötigt werden.
4. Der SAP-Konzern hat das alleinige und ausschließliche Recht, die SAP-Logos nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten zu schützen und zu verteidigen. Der Partner arbeitet auf angemessene Weise mit SAP und allen anderen Unternehmen des SAP-Konzerns bei der Verteidigung und dem Schutz der SAP-Logos auf deren Kosten zusammen und benachrichtigt SAP umgehend über jede missbräuchliche Verwendung der SAP-Logos, die ihm bekannt wird.
5. Sämtliche Werbe- und Verkaufsmaterialien, die der Partner für ein SAP-Produkt nutzt, müssen die von SAP oder einem Unternehmen des SAP- Konzerns vorgeschriebenen Hinweise zu Marken und sonstige Identitäts- oder Herkunftsinformationen Herkunftssinformationen enthalten, es sei denn, das SAP-Produkt ist in eine durch den Partner (gemäß den Regelungen dieses Vertrags) entwickelte Anwendung eingebettet. Es ist dem Partner untersagt, (i) den Namen von SAP, einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns (einschließlich deren Domänennamen oder Marken), das Logo der SAP- Muttergesellschaft und/oder ein Logo eines anderen Unternehmens des SAP-Konzerns (einschließlich Namen, Logos, Domänennamen oder Marken, die diesen ähnlich sind) für sich selbst eintragen zu lassen oder (ii) Dritten die Verwendung oder anderweitige Verwertung des SAP-Namens, -Logos oder der SAP-Marke und/oder eines Namens, Logos oder einer Marke eines anderen Unternehmens des SAP-Konzerns (einschließlich, in beiden Fällen, eines Namens, Logos, einer Marke oder eines Domänennamens, die diesen ähnlich sind) zu erlauben. Der Partner muss die Rechte an solchen Namen, Logos, Marken und Domänennamen nach Maßgabe von SAP an SAP oder ein anderes Unternehmen des SAP-Konzerns übertragen, sobald sie entstehen, oder SAP und anderen Unternehmen des SAP-Konzerns erlauben, sie zu verwerten. Der Partner muss SAP oder einem anderen Unternehmen des SAP-Konzerns die Unterstützung leisten, die für die entsprechenden Anmeldungen für den Schutz in einem bestimmten Land erforderlich ist.
6. SAP behält sich das Recht vor, die Nutzung des SAP-Logos in Marketing, Werbung und sonstigem Werbematerial des Partners zu prüfen. Mit Ausnahme von Erklärungen, die mit der Dokumentation von SAP im Einklang stehen oder die SAP anderweitig in schriftlicher Form zugelassen hat, darf der Partner keine Erklärungen über SAP-Produkte abgeben.
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