Marken. Adobe und Adobe PDF Library sind entweder eingetragene Marken oder Marken von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten von Amerika und / oder in anderen Ländern.
Marken. MetroPoly®, The g (O) ng Sounds® und anima® sind eingetragene Marken von AXYZ Design SRL. Alle Produktnamen sind entweder Marken oder eingetragene Marken von AXYZ Design SRL oder seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern. Alle Rechte vorbehalten. Alle im Service enthaltenen Marken sind Marken ihrer jeweiligen Eigentümer.
Marken. Der Kunde räumt Mapp das Recht ein, die von ihm zur Verfügung gestellten Marken zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Mapp zu verwenden. Für den Fall, dass der Kunde Mapp Marken von Dritten, die nicht der Kunde oder Mapp sind, zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass er sich das Recht zur Nutzung dieser Marken in Verbindung mit den Mapp-Diensten von diesen Drittbesitzern gesichert hat. Mapp ist damit einverstanden, solche Materialien nur in der vom Kunden vorgeschriebenen Form und den entsprechenden Hinweisen zu verwenden. Vorbehaltlich einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien oder einer Regelung in einer Leistungsbeschreibung, werden alle vom Kunden im Zusammenhang mit den Mapp-Diensten verwendeten Mapp-Marken während der Laufzeit begrenzt und widerruflich gewährt und ausschließlich für die Verwendung durch den Kunden in Zusammenhang mit den Mapp- Diensten.
Marken. (a) Unter der Voraussetzung der Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Partner gewährt der Lizenzgeber dem Partner für die Laufzeit der geltenden Order Form ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des entsprechenden in den SAP OEM Partner Branding and Communication Guidelines enthaltenen SAP-Partnerlogos (xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxx) gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 7.2. Dieses Recht zur Nutzung des SAP- Partnerlogos, das der Lizenzgeber dem Partner zur Verfügung stellt, beinhaltet das Recht zur Nutzung des SAP- Unternehmenslogos als Teil des SAP-Partnerlogos (beide werden als „SAP-Logos“ bezeichnet). Der Partner darf keine Unterlizenzen für die SAP-Logos vergeben.
(b) Im Zusammenhang mit der Nutzung von SAP-Logos ist der Partner zur Einhaltung aller Anforderungen und Verpflichtungen des SAP Branding Guide verpflichtet, insbesondere zur Beachtung der Anweisungen des Lizenzgebers in Bezug auf Farbe und Größe der SAP-Logos. Der Partner ist nicht berechtigt, die Marken oder sonstige Hinweise zu Rechten am geistigen Eigentum des Lizenzgebers, der SAP SE, ihrer jeweiligen Verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber, die in der dem Partner ausgelieferten Software oder den Materialien des Lizenzgebers enthalten sind, zu entfernen, zu löschen oder zu ändern.
Marken. Marken sind gemäß der akzeptierten Markenpraxis zu verwenden, einschließlich der Kennzeichnung der Namen der Eigentümer solcher Marken. Marken können nur zur Kennzeichnung von der Software ausgegebener gedruckter Ausgaben verwendet werden, und die Verwendung dieser Marken verleiht Ihnen nicht das Recht auf Eigentum dieser Marke. Die SoftGenetics oder sonstigen Eigentümer jeglicher in der Software enthaltenen Marken behalten sich alle Rechte zur Beschränkung und/oder bedingten Verwendung jeglicher ihrer Marken vor.
Marken. Dieses EULA gewährt dem Lizenznehmer keinerlei Rechte in Verbindung mit der Marke WinMOD® des Lizenzgebers.
Marken. FLUIDIGM, das Fluidigm-Logo, Access Array, BioMark, C1, CyTOF, D3, DELTAgene, Digital Array, Dynamic Array, MaxPar, Script Builder, SNPtrace, SNPtype und die dazugehörigen Logos sind Marken oder eingetragene Marken der Fluidigm Corporation in den USA und/oder in anderen Ländern.
Marken. Ungeachtet der übrigen Bestimmungen in dieser Bestellung stellen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Teilenummern oder andere Identifizierungsmerkmale der Käuferin, einschließlich aller ihrer Verpackungs- und Urheberrechtsvermerke, für die Zwecke dieser Bestellung die "Marken der Käuferin" dar. Der Lieferant darf die Marken der Käuferin nur so, wie sie es in der Bestellung ausdrücklich erlaubt und vorgegeben hat, sowie in Übereinstimmung mit ihren Richtlinien, Spezifikationen und Leitlinien verwenden, und der Lieferant verpflichtet sich, alle von Zeit zu Zeit von der Käuferin verabschiedeten Richtlinien vollständig einzuhalten.
Marken. 1. Alle Zeichen und alle Zeichenkombinationen, die geeignet sind, die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können eine Marke darstellen. Solche Zeichen, insbesondere Wörter, einschliesslich Personennamen, Buchstaben, Zahlen, Bildelementen, dreidimensio- naler Formen und Farbverbindungen, sowie alle Kombinationen dieser Zeichen sind als Marken eintragungsfähig. Sind die Zeichen ihrem Wesen nach nicht geeignet, die betreffenden Waren oder Dienstleistungen zu unterscheiden, so kann jede Vertrags- partei ihre Eintragungsfähigkeit von ihrer durch Benutzung erworbenen Unterschei- dungskraft abhängig machen. Jede Vertragspartei darf die visuelle Wahrnehmbarkeit der Zeichen zur Voraussetzung für die Eintragung machen.
2. Jede Vertragspartei schützt in Übereinstimmung mit Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft und Artikel 16 Absätze 2 und 3 des TRIPS-Abkommens notorisch bekannte Marken.
3. Die Vertragsparteien bekräftigen die Bedeutung der Gemeinsamen Empfehlung zum Schutz notorischer und berühmter Marken, die 1999 zur Förderung des Schut- zes notorisch bekannter Marken von der Versammlung des Pariser Verbands zum Schutz des gewerblichen Eigentums und der Generalversammlung der Weltorgani- sation für geistiges Eigentum (nachfolgend als «WIPO» bezeichnet) verabschiedet worden ist, und der Gemeinsamen Empfehlung betreffend Bestimmungen zum Schutz von Marken und anderen gewerblichen Kennzeichenrechten im Internet, die 2001 zur Förderung des Schutzes von Zeichen im Internet von der Versammlung des Pariser Verbands zum Schutz des gewerblichen Eigentums und der WIPO- Generalversammlung verabschiedet worden ist.
4. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke das ausschliessliche Recht besitzt, allen Dritten zu untersagen, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr identische oder ähnliche Zeichen für Erzeugnisse oder Dienstleistungen zu benutzen, die identisch mit denen oder ähnlich denen sind, für welche die Marke eingetragen ist, wenn die Benutzung eine Verwechslungsgefahr zur Folge hätte. Für die Zwecke dieses Absatzes umfasst die «Benutzung» solcher Zeichen mindestens die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen oder Verpackungen von Erzeugnissen, auf denen das Zeichen angebracht ist.
5. Absatz 4 gilt auch, wenn lediglich kleine Mengen an Erzeugnissen ein- oder ausgeführt werden, solange die Ein- oder Ausfuhr eine Verletzung des Rechts dar- stellt, das eine eingetrag...
Marken. Dieser VERTRAG gewährt Ihnen nicht das Recht, CITRIX Marken oder Dienstleistungsmarken zu verwenden. Informationen über die ordnungsgemäße Nutzung von CITRIX Marken finden Sie unter: xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxxx-xxxxxxxxxx.xxxx.