Marketing und Vertrieb Musterklauseln

Marketing und Vertrieb. Obwohl der Stellenwert des Marketings im Bereich sozialer Dienstleistungen im Vergleich z.B. zur Industrie nach Einschätzung der Emittentin traditionell unterrepräsentiert ist, setzt die SeniVita Sozial gGmbH vor allem Akzente in der Gestaltung von bedürfnisgerechten, individuellen Wohn- und Pflege- angeboten (z.B. AltenPflege 5.0, Kurzzeitpflege mit Hotelkomfort). Um die Öffentlichkeit zu erreichen, benutzt die SeniVita-Gruppe neben allen PR-Maßnahmen (In- house-Veranstaltungen, Messeteilnahmen, Pressearbeit) vor allem Printmedien (Prospekte, Anzei- gen) und elektronische Werbung (Unternehmenshomepage, eigener Internetauftritt zur Darstellung des HR-Managements). Darüber hinaus sind die Einrichtungen der Unternehmensgruppe SeniVita auch in externen Internetportalen zur Darstellung ihrer Leistungen vertreten. Die Internetauftritte wer- den durch Imagefilme (z. B. Kinderarche, Haus St. Florian, Haus St. Nikolaus) ergänzt. Darüber hinaus nimmt die SeniVita-Gruppe regelmäßig an Wettbewerben teil. So erhielt die Unter- nehmensgruppe SeniVita in den Jahren 2006, 2008 und 2010 die Auszeichnung „Bayerns Best 50“ und wurde 2013 von der Pflegefachzeitschrift „Care Invest“ zum Betreiber des Jahres gekürt. Im Wesentlichen gewinnt die Emittentin Heimbewohner über Mundpropaganda und profitiert dabei von der mehr als 15-jährigen Erfahrung in der Branche und der Region, in der die SeniVita-Gruppe inzwi- schen fest verwurzelt ist. Die Emittentin verfügt durch die SeniVita-Gruppe über ein umfassendes Netzwerk mit zuweisenden Ärzten, Kliniken, Pflegediensten, Pflegeberatungsstellen, Berufsbetreuern und Fachorganisationen. Entsprechend bezieht die Emittentin ihre Kundschaft in der Altenhilfe im Wesentlichen aus der Region bis zu einem Umkreis von 20 Kilometern um die jeweilige Einrichtung. In den Geschäftsfeldern Behindertenhilfe und Kinderkrankenpflege kommen die Bewohner v. a. aus dem süddeutschen Raum. Zur Gewinnung von Neukunden in diesen Geschäftsfeldern bestehen Ko- operationen mit Fachkliniken, Fachorganisationen und Selbsthilfegruppen.
Marketing und Vertrieb. 5.1 Marketingaktivitäten a) Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten b) an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken c) Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln d) bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren e) Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern f) Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln 1 – 3 Monate 5.2 Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen a) Kundendaten und -informationen nutzen b) Vertriebsformen berücksichtigen c) Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten d) Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken e) Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten 1 – 3 Monate 5.3 Kundenbindung und Kundenbetreuung a) Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten b) Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen c) Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen d) Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen 1 – 3 Monate
Marketing und Vertrieb. (§ 4 Abs. 3 Nr. 5) 5.1 Marketingaktivitäten (§ 4 Abs. 3 Nr. 5.1) a) Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten b) an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken c) Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln d) bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren e) Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern f) Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln 5.2 Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Abs. 3 Nr. 5.2) a) Kundendaten und -informationen nutzen b) Vertriebsformen berücksichtigen c) Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unter- breiten d) Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken e) Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten 5.3
Marketing und Vertrieb. 4 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Fondsbezogenes Rechnungswesen 5 Investmentprozess
Marketing und Vertrieb. Ort und Datum (Ausbildender) (Auszubildender) (gesetzliche/r Vertreter/in)
Marketing und Vertrieb. Marketingstrategie

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.