Sachanlagen Musterklauseln

Sachanlagen. 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Sachanlagen. 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.011.962,42
Sachanlagen. 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.043.324,81 1.540.445,96 1.842.956,53 2.740.814,24
Sachanlagen. 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 2. technische Anlagen und Maschinen 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau III.
Sachanlagen. 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 34.589.369,81 *) -406.820,43 0,00 5.449.588,83 39.632.138,21 16.406.495,09 1.100.439,40 0,00 17.506.934,49 22.125.203,00 00.000.000,72
Sachanlagen. Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Eigenleistungen werden im Rahmen der Herstellungskosten berücksichtigt. Die nicht abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Der Rahmen der Abschreibung beträgt für die einzelnen Anlagegruppen: Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 50 Jahre 3 bis 15 Jahre 1 bis 10 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen. 1. Grundstücke und Bauten 149.816 2.152 220 8.145 159.893 55.066 5.283 219 60.130 99.763 94.750
Sachanlagen. Grundstücke, grundstücks- Andere Anlagen, Geleistete in Millionen € gleiche Rechte und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und ausstattung Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt Stand 01.01.2013 472,1 3.051,9 127,1 944,3 4.595,4 Währungsumrechnung -2,4 -2,3 -1,3 -0,1 -6,1 Zugänge Unternehmenserwerbe - 0,0 0,6 2,5 3,1 Sonstige Zugänge 8,3 185,2 9,5 321,2 Abgänge -1,3 -19,6 -6,3 -1,4 -28,6 Umbuchungen 45,1 851,9 0,8 -899,6 -1,8 Währungsumrechnung 2,5 3,3 1,3 10,9 Zugänge Unternehmenserwerbe 2,5 17,5 0,1 6,8 26,9 Sonstige Zugänge 1,9 106,3 9,8 191,3 309,3 Abgänge -7,0 -13,4 -6,1 -27,7 Umbuchungen 5,2 267,9 2,4 -277,7 -2,2 Währungsumrechnung -1,3 -0,8 - -2,8 Zugänge Unternehmenserwerbe - - 0,1 - 0,1 Abschreibungen 13,3 70,9 10,8 - 95,0 Wertminderungen 0,1 1,3 0,5 0,2 2,1 Wertaufholungen - - - -91,9 -91,9 Abgänge -1,3 -15,2 -6,1 -0,1 Umbuchungen 6,3 142,7 -0,3 -148,7 0,0 Währungsumrechnung 0,6 1,3 2,2 - 4,1 Zugänge Unternehmenserwerbe - 0,0 - 0,0 Abschreibungen 12,4 110,5 11,1 - Wertminderungen - 0,8 - 0,7 1,5 Wertaufholungen -1,8 -44,9 - - -46,7 Abgänge -0,5 -5,0 -0,7 Umbuchungen 0,0 0,1 -0,1 - 0,0 Konzernabschluss der STEAG GmbH zum Dezember Anhang Die Buchwerte, die aufgrund von Finanzierungsieasing-Vereinbarungen angesetzt werden, betragen für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude 1,4 Millionen € (Vorjahr: 1,5 Millionen €), für technische Anlagen und Maschinen 31,6 Millionen € (Vorjahr: 38,4 Millionen €) sowie für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,3 Millionen € (Vorjahr: keine). Der Buchwert der Sachanlagen, die zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten dienen, beträgt 685,7 Millionen € (Vorjahr: 548,1 Millionen €). Zur Absicherung konzernfremder Verbindlichkeiten sind Sachanlagen in Höhe von 15,6 Millionen € (Vorjahr: 18,5 Millionen €) sicherungsübereignet Des Weiteren 653,7 Millionen € (Vorjahr: 508,4 Millionen €) anderen Beschränkungen von Verfügungsrechten. Der Anstieg der ais Sicherheit hinterlegten Vermögenswerte betrifft im Wesentlichen die Xxxxxx Xxxx Xxxx X.X. (Xxxxxxxx). Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen bestehen in Höhe von 53,8 Millionen € (Vorjahr: 128,5 Millionen €).
Sachanlagen. 1. Grundstücke und Gebäude 2. Technische Anlagen, Maschinen, Spezialfahrzeuge und -geräte 3. Andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau III.
Sachanlagen. Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungs- dauern und Restwerte werden periodisch überprüft. Wenn ein Anhaltspunkt für einen Wertminderungsbedarf vorliegt, werden die Sachanlagen daraufhin geprüft, ob konkrete Gründe für eine Wertminderung bestehen, vgl. Anhangziffer (2.6) unter „Werthal- tigkeitsprüfung“. Die Anschaffungskosten beinhalten alle Aufwendungen, die direkt dem Erwerb zurechenbar sind. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen alle Einzelkosten sowie die zurechenbaren Ma- terial- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen. Kosten, die sich aus der Ver- pflichtung zur Beseitigung der Sachanlage nach Ende der Nutzung ergeben, werden als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt aktiviert. Darüber hinaus kön- nen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch Übertragungen von im OCI erfassten Gewinnen oder Verlusten aus Cashflow Hedges, die für Käufe von Sachanlagen in Fremdwährung abgeschlossen wur- den, enthalten. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines quali- fizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstel- lungskosten bilanziert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mehr als einem Jahr erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Abschreibungen erfolgen linear über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Gebäude 7 - 50 Technische Anlagen und Maschinen Kraftwerke und Kraftwerkskomponenten 12 - 40 Dezentrale Energieversorgungsanlagen 8 - 15 Andere technische Anlagen und Maschinen 3 - 25 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 25 Bezüglich der verbleibenden Nutzungsdauer der inländischen Kraftwerke verweisen wir auf die Ausfüh- rungen unter Anhangziffer (3b). Aufwendungen für Generalüberholungen bzw. Großinspektionen (Großreparaturen) werden grundsätz- lich aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger Nutzen aus dem bestehenden Vermö- genswert resultiert. Sie werden über den Zeitraum bis zur nächsten Großreparatur abgeschrieben. Lau- fende Reparaturen und sonstige Instandhaltungen werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstanden sind. Aufwendungen, die im Rahmen von Investitionsprojekten für Vor...