Sachanlagen Musterklauseln

Sachanlagen. 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.799.223,00 375.271,00 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 330.146,00 209.858,00 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 891.481,62 0,00 3.020.850,62 585.129,00
Sachanlagen. 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 2. technische Anlagen und Maschinen 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
Sachanlagen. 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.043.324,81 1.540.445,96 1.842.956,53 2.740.814,24 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.268.239,74 235.279,36 562.078,05 941.441,05 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 891.481,62 0,00 891.481,62 4.311.564,55 2.667.206,94 2.405.034,58 4.573.736,91
Sachanlagen. 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.517.697,10 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.673.806,52 0,00 1.000,00 67.748,90 10.740.555,42 9.503.329,46 716.893,98 1.000,00 10.219.223,44 521.331,98 1.170.477,06 980.316,18 0,00 0,00 916.687,08 1.897.003,26 0,00 0,00 0,00 0,00 1.897.003,26 980.316,18 11.654.122,70 0,00 1.000,00 984.435,00 00.000.000,00 0.000.000,46 716.893,98 1.000,00 00.000.000,00 0.000.000,00 0.000.000,24 0.000.000,19 0,00 0,00 188.999,23 4.504.837,42 3.060.119,99 432.755,01 0,00 3.492.875,00 1.011.962,42 1.255.718,20 35.825.000,67 0,00 1.208.721,97 9.594.894,10 44.211.172,80 23.609.647,23 2.583.162,32 990.541,62 25.202.267,93 19.008.904,87 12.215.353,44 8.361.561,76 132.998,53 1.215,00 3.372.301,39 11.865.646,68 6.054.640,36 1.808.559,67 1.215,00 7.861.985,03 4.003.661,65 2.306.921,40 517.728,32 15.926.760,85 0,00 -14.140.630,70 2.303.858,47 0,00 0,00 0,00 0,00 2.303.858,47 517.728,32 49.020.128,00 00.000.000,00 0.000.000,97 -984.435,00 00.000.000,00 00.000.000,00 0.000.000,00 991.756,00 00.000.000,00 00.000.000,00 00.000.000,36
Sachanlagen. 1. Grundstücke und Bauten 149.816 2.152 220 8.145 159.893 55.066 5.283 219 60.130 99.763 94.750 2. Technische Anlagen und Maschinen 471.118 1.238 1.502 3.109 473.963 297.167 25.740 1.446 321.461 152.502 173.951 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.693 719 402 624 40.634 30.578 2.515 401 32.692 7.942 9.115 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.503 24.262 0 -11.878 43.887 0 0 0 0 43.887 31.503 692.130 28.371 2.124 0 718.377 382.811 33.538 2.066 414.283 304.094 309.319
Sachanlagen. Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Eigenleistungen werden im Rahmen der Herstellungskosten berücksichtigt. Die nicht abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Der Rahmen der Abschreibung beträgt für die einzelnen Anlagegruppen: Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 50 Jahre 3 bis 15 Jahre 1 bis 10 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen. 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Technische Anlagen und Maschinen
Sachanlagen. (in Tausend) Anschaffungs- und Herstellungskosten Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Anlagen im Bau und geleis- tete Anzahlun- gen Summe Stand 1. Januar 2019 €22,147 €73,613 €7,091 €102,853 Zugänge 7,269 8,700 22,623 38,592 Abgänge - (105) (10) (115) Umklassifizierungen 53 - (53) - Erwerb von Tochterunternehmen und Ge- schäftsbetrieben - 999 - 999 Stand 1. Januar 2020 €29,469 €83,206 €29,652 €142,329 Zugänge 14,927 10,093 41,013 66,033 Abgänge (41) (6,892) (958) (7,891) Umklassifizierungen 8,561 1,832 (10,391) - Erwerb von Tochterunternehmen und Ge- schäftsbetrieben 8,400 54,817 22,302 85,519 Stand 31. Dezember 2020 €61,264 €142,418 €81,618 €285,300 (in Tausend) Kumulierte Abschreibungen und Wertmin- derungen Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Anlagen im Bau und geleis- tete Anzahlun- gen Summe Stand 1. Januar 2019 €6,472 €30,180 - €36,652 Abschreibungen 1,854 10,861 - 12,715 Abgänge - (79) - (79) Umklassifizierungen - - - - Stand 1. Januar 2020 €8,326 €40,959 - €49,285 Abschreibungen 2,074 13,753 - 15,827 Abgänge (41) (6,683) - (6,724) Umklassifizierungen - - - -
Sachanlagen. 1. Grundstücke und Gebäude 2. Technische Anlagen, Maschinen, Spezialfahrzeuge und -geräte 3. Andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
Sachanlagen. Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungs- dauern und Restwerte werden periodisch überprüft. Wenn ein Anhaltspunkt für einen Wertminderungsbedarf vorliegt, werden die Sachanlagen daraufhin geprüft, ob konkrete Gründe für eine Wertminderung bestehen, vgl. Anhangziffer (2.6) unter „Werthal- tigkeitsprüfung“. Die Anschaffungskosten beinhalten alle Aufwendungen, die direkt dem Erwerb zurechenbar sind. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen alle Einzelkosten sowie die zurechenbaren Ma- terial- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen. Kosten, die sich aus der Ver- pflichtung zur Beseitigung der Sachanlage nach Ende der Nutzung ergeben, werden als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt aktiviert. Darüber hinaus kön- nen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch Übertragungen von im OCI erfassten Gewinnen oder Verlusten aus Cashflow Hedges, die für Käufe von Sachanlagen in Fremdwährung abgeschlossen wur- den, enthalten. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines quali- fizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstel- lungskosten bilanziert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mehr als einem Jahr erforderlich ist, um diesen in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Abschreibungen erfolgen linear über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Gebäude 7 - 50 Technische Anlagen und Maschinen Kraftwerke und Kraftwerkskomponenten 12 - 40 Dezentrale Energieversorgungsanlagen 8 - 15 Andere technische Anlagen und Maschinen 3 - 25 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 25 Bezüglich der verbleibenden Nutzungsdauer der inländischen Kraftwerke verweisen wir auf die Ausfüh- rungen unter Anhangziffer (3b). Aufwendungen für Generalüberholungen bzw. Großinspektionen (Großreparaturen) werden grundsätz- lich aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger Nutzen aus dem bestehenden Vermö- genswert resultiert. Sie werden über den Zeitraum bis zur nächsten Großreparatur abgeschrieben. Lau- fende Reparaturen und sonstige Instandhaltungen werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstanden sind. Aufwendungen, die im Rahmen von Investitionsprojekten für Vor...