Common use of Marktmanipulation Clause in Contracts

Marktmanipulation. Als Marktmanipulation gilt ein Verhalten, das darauf abzielt, durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf den Kapitalmärkten zu beeinflussen und dadurch ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Hinsichtlich der Marktmanipulation bestehen umfangreiche Regularien, die insbesondere in der EU-Verordnung 596/2014 sowie darauf beruhenden Rechtsakten niedergelegt sind. Trade Republic hat Vorkehrungen getroffen, um typische Praktiken der Marktmanipulation zu verhindern. Es liegt jedoch in der Verantwortung und im Eigeninteresse jedes Kunden, Marktmanipulationen zu vermeiden. Für Stop-Loss-Limits in Wertpapieren gilt, dass der Kunde seine mit einem Stop-Loss-Limit versehenen Wertpapiere nicht zwangsläufig zu dem vorgegebenen Stop-Loss-Kurs verkaufen kann. Vielmehr generiert eine Stop-Loss-Order lediglich einen Auftrag an den Marktplatz bzw. führt eine Stop-Loss-Order erst zu einem Abgleich der Quotierungen am Marktplatz mit dem Stop- Loss-Limit. Es kann dann immer noch sein, dass der Auftrag am Marktplatz nicht zur Ausführung gelangt. Dies kann zum Beispiel sein, weil der Market Maker selbst in einem unruhigen Markt nicht handeln möchte oder zu spät antwortet. Auch sind Fehlfunktionen in der Handelssoftware des Marktplatzes denkbar. Dies kann so weit gehen, dass der Betreiber der Software deren Funktionalität ganz aussetzt. Dies bedeutet für den Kunden, dass das von ihm gesetzte Stop-Loss-Limit nicht unbedingt zu einem Verkauf führt. Deshalb ist ein Stop-Loss-Limit keine Garantie dafür, dass ein Auftrag tatsächlich ausgeführt wird.

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Samples: assets.traderepublic.com, assets.traderepublic.com, assets.traderepublic.com

Marktmanipulation. Als Marktmanipulation gilt ein Verhalten, das darauf abzielt, abzielt durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf den Kapitalmärkten Kapital- märkten zu beeinflussen und dadurch ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Hinsichtlich der Marktmanipulation bestehen umfangreiche Regularien, die insbesondere in der EU-EU Verordnung 596/2014 sowie darauf beruhenden Rechtsakten niedergelegt nie- dergelegt sind. Dabei gilt zum Beispiel das In-sich-Geschäft (Kauf- und Verkaufsorder ein und desselben Kunden drohen aufeinander zu treffen) bereits als Marktmanipulation. Trade Republic hat Vorkehrungen getroffen, um typische Praktiken der Marktmanipulation zu verhindern. Es liegt jedoch in der Verantwortung und im Eigeninteresse jedes Kunden, Marktmanipulationen Markt- manipulationen zu vermeiden. Für Stop-Loss-Limits in Wertpapieren Loss Limite gilt, dass der Kunde seine mit einem Stop-Loss-Limit versehenen Wertpapiere nicht zwangsläufig zu dem vorgegebenen Stop-Loss-Loss Kurs verkaufen kann. Vielmehr generiert eine Stop-Loss-Loss Order lediglich einen Auftrag an den Marktplatz bzw. führt eine Stop-Loss-Loss Order erst zu einem Abgleich der Quotierungen am Marktplatz mit dem Stop- Loss-Stop Loss Limit. Es kann dann immer noch sein, dass der Auftrag am Marktplatz nicht zur Ausführung gelangt. Dies kann zum Beispiel sein, weil der Market Maker selbst in einem unruhigen Markt nicht handeln möchte oder zu spät antwortet. Auch sind Fehlfunktionen in der Handelssoftware des Marktplatzes denkbar. Dies kann so weit gehen, dass der Betreiber der Software deren Funktionalität ganz aussetzt. Dies bedeutet für den Kunden, dass das von ihm gesetzte Stop-Loss-Limit nicht unbedingt zu einem Verkauf führt. Deshalb ist ein Stop-Loss-Loss Limit keine Garantie dafür, dass ein Auftrag tatsächlich ausgeführt wird.

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Samples: Rahmenvertrag

Marktmanipulation. Als Marktmanipulation gilt ein Verhalten, das darauf abzielt, durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf den Kapitalmärkten zu beeinflussen und dadurch ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Hinsichtlich der Marktmanipulation bestehen umfangreiche Regularien, die insbesondere in der EU-Verordnung 596/2014 sowie darauf beruhenden Rechtsakten niedergelegt sind. Trade Republic hat Vorkehrungen getroffen, um typische Praktiken der Marktmanipulation zu verhindern. Es liegt jedoch in der Verantwortung und im Eigeninteresse jedes Kunden, Marktmanipulationen zu vermeiden. Für Stop-Loss-Limits in Wertpapieren gilt, dass der Kunde seine mit einem Stop-Loss-Limit versehenen Wertpapiere nicht zwangsläufig zu dem vorgegebenen Stop-Loss-Kurs verkaufen kann. Vielmehr generiert eine Stop-Loss-Order lediglich einen Auftrag an den Marktplatz bzw. führt eine Stop-Loss-Order erst zu einem Abgleich der Quotierungen am Marktplatz mit dem Stop- Stop-Loss-Limit. Es kann dann immer noch sein, dass der Auftrag am Marktplatz nicht zur Ausführung gelangt. Dies kann zum Beispiel sein, weil der Market Maker selbst in einem unruhigen Markt nicht handeln möchte oder zu spät antwortet. Auch sind Fehlfunktionen in der Handelssoftware des Marktplatzes denkbar. Dies kann so weit gehen, dass der Betreiber der Software deren Funktionalität ganz aussetzt. Dies bedeutet für den Kunden, dass das von ihm gesetzte Stop-Loss-Limit nicht unbedingt zu einem Verkauf führt. Deshalb ist ein Stop-Loss-Limit keine Garantie dafür, dass ein Auftrag tatsächlich ausgeführt wird.

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Samples: assets.traderepublic.com