Common use of Maschinendaten und Zeichnungen Clause in Contracts

Maschinendaten und Zeichnungen. a. Der AG ist für die rechtzeitige Bereitstellung der zur Werkzeuganfertigung erforderlichen besonderen Maschinendaten verantwortlich. Dem AN liegen die Daten von gängigen Maschinentypen in der Regel vor. Der AN verwendet die vom Maschinenhersteller zuletzt veröffentlichte Version der Datenblätter, wenn der AG keine abweichenden Daten zur Verfügung stellt. b. Liegen keine Veröffentlichungen des Maschinenherstellers zum angegebenen Maschinentyp vor oder entspricht die Maschine des AG nicht den Standard-Abmessungen, muss der AG die für die Vertragserfüllung erforderlichen Maschinendaten und die für die Konstruktion des Werkzeugs notwendigen Einbauzeichnungen für die Maschine bereitstellen. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Klarstellung und Bereitstellung der erforderlichen Daten und Einbauzeichnungen. c. Alternativ kann der AN auf entsprechende Weisung dem AG die für die Konstruktion des Werkzeugs verwendeten Einbaudaten zur Überprüfung seiner Maschine übermitteln. Dieses Angebot bezieht sich auf alle Vorgaben und Herstellungsstufen des Werkzeugpakets. Dem AG obliegt es diese Daten zu prüfen und dem AN zu bestätigen. Für die Ergebnisse der Eigenüberprüfung haftet der AN nicht.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maschinendaten und Zeichnungen. a. Der AG ist für die rechtzeitige Bereitstellung der zur Werkzeuganfertigung erforderlichen besonderen Maschinendaten verantwortlich. Dem AN liegen die Daten von gängigen Maschinentypen in der Regel vor. Der AN verwendet die vom Maschinenhersteller zuletzt veröffentlichte Version der Datenblätter, wenn der AG keine abweichenden Daten zur Verfügung stellt. b. Liegen keine Veröffentlichungen des Maschinenherstellers zum angegebenen Maschinentyp vor oder entspricht die Maschine des AG nicht den Standard-Standard- Abmessungen, muss der AG die für die Vertragserfüllung erforderlichen Maschinendaten und die für die Konstruktion des Werkzeugs notwendigen Einbauzeichnungen für die Maschine bereitstellen. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Klarstellung und Bereitstellung der erforderlichen Daten und Einbauzeichnungen. c. Alternativ kann der AN auf entsprechende Weisung dem AG die für die Konstruktion des Werkzeugs verwendeten Einbaudaten zur Überprüfung seiner Maschine übermitteln. Dieses Angebot bezieht sich auf alle Vorgaben und Herstellungsstufen des Werkzeugpakets. Dem AG obliegt es diese Daten zu prüfen und dem AN zu bestätigen. Für die Ergebnisse der Eigenüberprüfung haftet der AN nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen