Massnahmen. Bei der Durchführung der Massnahmen sind vor allem folgende Punkte zu beachten: Gesetzliche und vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen wie: – Kündigungsfristen – Gehaltszahlungspflicht inklusive Nebenleistungen – Personalvorsorge – Abgangsentschädigung, soweit sie nicht durch Freizügigkeitsleistungen ersetzt ist Als Massnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Stellenabbaus sind zu prüfen: – vorübergehende lohnwirksame Herabsetzung der Arbeitszeit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen – Vermeidung regelmässig wiederkehrender Überstunden – Förderung der Teilzeitarbeit – Kurzarbeit Als weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Milderung menschlicher und wirtschaftlicher Härten sind zu prüfen: – Angebot anderer Arbeitsplätze in der Bank – bankinterne Umschulung – Mithilfe der Bank bei der Stellensuche – Verlängerung oder, auf Wunsch der Angestellten, Verkürzung von Kündigungsfristen – Umzugserleichterungen – vorzeitige Ausrichtung von Zulagen für Jubiläen innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Entgegenkommen bei bestehenden Darlehen – Verzicht auf Konkurrenzklauseln – vorzeitige Pensionierung mit Zusatzleistungen – erhöhte Freizügigkeitsleistungen aus der betrieblichen Personalvorsorge bis zum vollen Deckungskapital – zusätzliche Leistungen in individuellen Härtefällen Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) – Durchhalteprämien für Angestellte, die sich zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Kündigungsfrist hinaus verpflichten
Massnahmen. Mobilität
Massnahmen. Art Departments
Massnahmen. Bei der Durchführung der Massnahmen sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
42.1 Gesetzliche und vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen wie:
42.2 Als Massnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Stellenabbaus sind zu prüfen:
42.3 Als weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Milderung menschlicher und wirtschaftlicher Härten sind zu prüfen:
Massnahmen. (1) Zur Verwirklichung dieses Ziels ergreifen die Vertragsparteien Massnahmen, die darauf abzielen, einen lauteren Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern und innerhalb der Verkehrsträger zu gewährleisten und den Einsatz umweltverträgliche- rer Verkehrsmittel im Güter- und Personenverkehr zu erleichtern.
(2) Ergänzend zu den Bestimmungen der Titel II und III umfassen die Massnahmen: – die Entwicklung der alpenquerenden Eisenbahninfrastruktur und die Bereit- stellung preis- und qualitätsmässig wettbewerbsfähiger Verkehrsdienste im Eisenbahnverkehr und im kombinierten Verkehr; – die Einführung angemessener Gebührenregelungen für den Strassenverkehr; – Begleitmassnahmen.
(3) Die von den Vertragsparteien im Rahmen dieses Abkommens ergriffenen Mass- nahmen werden schrittweise und, sofern möglich, in abgestimmter Weise umgesetzt.
Massnahmen. Die Gemeinde nimmt diese Aufgaben war, indem sie insbesondere: − mit den Wassergenossenschaften (Buchholz/Schützen, Efibach, Xxxxx- xxxx, Xxxxxxxxxxxx und Amsteg) und dem Zeughaus Amsteg einen Zu- sammenarbeits- und Hilfeleistungsvertrag für die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Silenen/Amsteg in Notlagen vereinbart; − mit den Wassergenossenschaften und dem Zeughaus Amsteg einen Wasserversorgungsrat ernennt.
Massnahmen. Stadtgemeinde Radenthein DVR-NR: 0004693 Voranschlag 2017 1 Ordentl. Haushalt Ausgaben VA-Stelle V o r a n s c h l a g Ergebnis Summe Teilabschnitt 26400 172.100 181.700 238.492,59 Summe Teilabschnitt 26430 11.300 11.200 10.969,22
Massnahmen. 1/269000/403000 Handelswaren 0 0 415,66 1/269000/630000 Postdienste 0 0 26,76 1/269000/701000 Pachtzinse (Sportplatz Untertweng) 1.600 1.600 1.561,16 V 1/269000/720100 Kostenbeitrag Wirtschaftshof Arbeiter 0 0 91,10 1/269000/720200 Kostenbeitrag Wirtschaftshof Fahrzeuge + Maschinen 100 100 91,44 1/269000/729000 Sonstige Ausgaben 0 0 259,00 1/269000/757000 Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck (Vereine) 8.000 8.600 8.262,26 DVR-NR: 0004693 2 Ordentl. Haushalt Einnahmen Summe Abschnitt 26 27 Erwachsenenbildung 184.700 182.200 266.467,32 273 VOLKSBÜCHEREIEN 27300 MEDIATHEK 2/273000/828000 Rückersätze von Ausgaben 0 0 635,35 2/273000/868000 Laufende Transferzahlungen von privaten Haushalten 0 0 10,00 1/269000/768000 Lfd. Transferzahlungen an private Haushalte 0 0 100,00 Summe Abschnitt 26 27 Erwachsenenbildung 421.600 391.200 560.495,89 273 VOLKSBÜCHEREIEN 27300 MEDIATHEK 1/273000/401000 Materialien (soweit nicht zugeordnet) 0 0 17,90 1/273000/600000 Strom 0 0 50,76 1/273000/700000 Mietzinse (Mediathek -> IMMO KG) 2.000 8.500 1.764,00 1/273000/720090 Kostenbeiträge (Kostenersätze) für Leistungen (Vergütungen Zentralbeschaff.) 0 400 0,00 1/273000/728000 Entgelte für sonstige Leistungen 400 0 644,51 Stadtgem Vorans VA-Stelle einde Radenthein DVR-NR: 0004693chlag 2017 2 Ordentl. Haushalt Einnahmen V o r a n s c h l a g Ergebnis 2017 2016 2015
Massnahmen. 9.2.1 onmit ist berechtigt, den Zugang zur Web- seite bzw. zur Applikation ganz oder teil- weise zu sperren und die Dienstleistungen vorläufig oder ganz einzustellen
(i) falls die Voraussetzungen des No- tice-and-Takedown-Verfahrens ge- mäss CCH erfüllt sind,
(ii) onmit dazu gerichtlich oder behörd- lich aufgefordert wird oder
(iii) sich sonst wie selber rechtlich ver- antwortlich oder strafbar machen könnte oder
(iv) wenn eine Stichprobe konkrete Hin- weise oder den Verdacht auf das Zu- gänglich- machen von Unzulässigen Inhalten oder auf eine sonst wie rechts- oder vertragswidrige Nut- zung ergibt.
(v) wenn der Kunde sich im Zahlungsver- zug gemäss AGB befindet
9.2.2 onmit ist berechtigt, dem Kunden den im Zu- sammenhang mit Sperrungen und anderen Massnahmen gemäss CCH entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Ausserdem verpflichtet sich der Kunde, onmit vollum- fänglich schadlos zu halten, wenn ein Dritter onmit im Zusammenhang mit dem Zugäng- lichmachen Unzulässiger Inhalte über die Webseite oder Applikation ins Recht fassen will. Dies beinhaltet auch den Ersatz für die Kosten einer Rechtsvertretung der onmit. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
9.2.3 onmit kann vom Kunden für die vorsorgliche Deckung des Aufwands und des weiteren Schadens eine Sicherheitsleistung verlan- gen. Wird diese Sicherheitsleistung nicht be- zahlt oder befolgt der Kunde die im Zusam- menhang mit den getroffenen Massnahmen erfolgten Aufforderungen nicht, kann onmit die Erbringung der Dienstleistungen ausset- zen oder den Vertrag mit dem Kunden frist- los kündigen.
Massnahmen. 1 Die Stadt entschädigt Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsräumlichkei- ten, die bedrängten Unternehmen eine Mietzinsreduktion gewähren, teilweise für ihren Mietzinsausfall.
2 Sie kann den Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit geeigneten Vorkeh- ren fördern.
3 Sie kann in Härtefällen Unternehmen mit eigenen Geschäftsräumlichkeiten di- rekt mit einem Beitrag unterstützen.