Rechtsgewährleistung Musterklauseln

Rechtsgewährleistung. 19.1 Bei der Erbringung der Services wird AEK gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen.
Rechtsgewährleistung. 18.1 Die Leistungserbringerin gewährleistet, dass ihre Leistungen keine Dritten zustehenden Schutzrechte in der Schweiz ver- letzt
Rechtsgewährleistung. 12.1 Die Leistungserbringerin leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt. Die Leistungsbezügerin leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihren der Leistungserbringerin zur Verfügung ge- stellten Mitteln keine Schutzrechte Dritter verletzt.
Rechtsgewährleistung. Die Vertragsparteien bestätigen in ihrer Eigenschaft als Fachspezialistinnen und in Kenntnis der beabsichtigten Verwendung der zu erarbeiteten Forschungsergebnisse, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine er- kennbare Rechte Dritter bestehen und soweit Rechte Dritter bekannt sind, diese ausreichend berücksichtigt wurden. Über diese Rechte wird gegenseitig informiert. Wird im Zuge der Vertragserfüllung eine Belastung durch Rechte Dritter bekannt, informieren sich die Vertragspar- teien hierüber umgehend und beschliessen gemeinsam das weitere Vorgehen. Macht ein Dritter berechtigterweise die Verletzung von Rechten geltend, welche einer Vertragspartei bekannt oder für sie erkennbar waren, hat diese die jeweils ande- re Vertragspartei für die ihr daraus entstandenen Kosten schadlos zu halten. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Falle von hie- rauf beruhenden Klagen oder sonstigen Ansprüchen Dritter sich bezüglich der Verteidigung hiergegen abzu- stimmen und gegenseitig zu unterstützen.
Rechtsgewährleistung. Es gelten die Bestimmungen des Herstellers. inNET tritt dem Kunden sämtliche Ansprüche zur direkten Geltendmachung gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten ab. Jede weitere Rechtsgewährleistung wird wegbedungen.
Rechtsgewährleistung. Der Lieferant gewährleistet, dass seine LEISTUNGEN (einschliesslich die Leistungen etwaiger zugelassener Subunternehmer) keine Im- materialgüterrechte Dritter verletzen. Xxxx Xxxxxx deswegen von Dritten in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, innerhalb einer von Zühlke gesetzten Frist einen rechtmässigen Zustand herzustellen. Gelingt ihm dies nicht oder ist dies von Vornherein absehbar aussichtslos, so kann Zühlke unter Rückfor- derung sämtlicher geleisteter Zahlungen vom VERTRAG zurücktre- ten und Schadenersatz fordern. Ferner ist Zühlke berechtigt, vom Lieferant zu verlangen, dass dieser dem Streit auf eigene Kosten betritt. Die Gewährleistungsfrist beträgt für die Rechtsgewährleis- tung 10 Jahre ab Abnahme.
Rechtsgewährleistung. (a) ZÜHLKE verteidigt den Kunden gegen alle im Zusammenhang mit der vertragsgemässen Nutzung von SERVICES erhobenen Ansprü- che wegen Verletzung eines in der Schweiz bestehenden Schutz- rechtes, wie eines Urheber-, Patent- oder Markenrechts, sofern
Rechtsgewährleistung. 8.1 Heyde leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihren Produkten und Leis- tungen keine Schutzrechte Dritter verletzt.
Rechtsgewährleistung. 19.1 Bei der Erbringung der Services wird die Leistungserbringe- rin gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verlet- zen.
Rechtsgewährleistung. 11.1 Die Lieferantin gewährleistet, dass sie über die notwendigen Rechte und Bewilligungen verfügt, die vereinbarten Produkte und/oder Dienstleistungen zu liefern und dass mit der bestimmungsgemässen Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen keine Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.