Common use of Massnahmen Clause in Contracts

Massnahmen. Bei der Durchführung der Massnahmen sind vor allem folgende Punkte zu beachten: Gesetzliche und vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen wie: – Kündigungsfristen – Gehaltszahlungspflicht inklusive Nebenleistungen – Personalvorsorge – Abgangsentschädigung, soweit sie nicht durch Freizügigkeitsleistungen ersetzt ist Als Massnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Stellenabbaus sind zu prüfen: – vorübergehende lohnwirksame Herabsetzung der Arbeitszeit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen – Vermeidung regelmässig wiederkehrender Überstunden – Förderung der Teilzeitarbeit – Kurzarbeit Als weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Milderung menschlicher und wirtschaftlicher Härten sind zu prüfen: – Angebot anderer Arbeitsplätze in der Bank – bankinterne Umschulung – Mithilfe der Bank bei der Stellensuche – Verlängerung oder, auf Wunsch der Angestellten, Verkürzung von Kündigungsfristen – Umzugserleichterungen – vorzeitige Ausrichtung von Zulagen für Jubiläen innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Entgegenkommen bei bestehenden Darlehen – Verzicht auf Konkurrenzklauseln – vorzeitige Pensionierung mit Zusatzleistungen – erhöhte Freizügigkeitsleistungen aus der betrieblichen Personalvorsorge bis zum vollen Deckungskapital – zusätzliche Leistungen in individuellen Härtefällen – Durchhalteprämien für Angestellte, die sich zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Kündigungsfrist hinaus verpflichten

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Samples: www.arbeitgeber-banken.ch

Massnahmen. Bei der Durchführung der Massnahmen sind vor allem folgende Punkte zu beachtenbe­ achten: Gesetzliche und vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen wie: – Kündigungsfristen – Gehaltszahlungspflicht inklusive Nebenleistungen – Personalvorsorge – Abgangsentschädigung, soweit sie nicht durch Freizügigkeitsleistungen ersetzt ist Als Massnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Stellenabbaus sind zu prüfen: – vorübergehende lohnwirksame Herabsetzung der Arbeitszeit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen – Vermeidung regelmässig wiederkehrender Überstunden – Förderung der Teilzeitarbeit – Kurzarbeit Als weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Milderung menschlicher und wirtschaftlicher Härten sind zu prüfen: prüfen:‌ – Angebot anderer Arbeitsplätze in der Bank – bankinterne Umschulung – Mithilfe der Bank bei der Stellensuche – Verlängerung oder, auf Wunsch der Angestellten, Verkürzung von Kündigungsfristen – Umzugserleichterungen – vorzeitige Ausrichtung von Zulagen für Jubiläen innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Entgegenkommen bei bestehenden Darlehen – Verzicht auf Konkurrenzklauseln – vorzeitige Pensionierung mit Zusatzleistungen – erhöhte Freizügigkeitsleistungen aus der betrieblichen Personalvorsorge bis zum vollen Deckungskapital – zusätzliche Leistungen in individuellen Härtefällen – Durchhalteprämien für Angestellte, die sich zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Arbeits­ verhältnisses über die Kündigungsfrist hinaus verpflichten

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Massnahmen. Bei der Durchführung der Massnahmen sind vor allem folgende Punkte zu beachten: Gesetzliche und vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen wie: – Kündigungsfristen – Gehaltszahlungspflicht inklusive Nebenleistungen – Personalvorsorge – Abgangsentschädigung, soweit sie nicht durch Freizügigkeitsleistungen ersetzt ist Als Massnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Stellenabbaus sind zu prüfen: – vorübergehende lohnwirksame Herabsetzung der Arbeitszeit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen – Vermeidung regelmässig wiederkehrender Überstunden – Förderung der Teilzeitarbeit – Kurzarbeit Als weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Milderung menschlicher und wirtschaftlicher Härten sind zu prüfen: – Angebot anderer Arbeitsplätze in der Bank – bankinterne Umschulung – Mithilfe der Bank bei der Stellensuche – Verlängerung oder, auf Wunsch der Angestellten, Verkürzung von Kündigungsfristen – Umzugserleichterungen – vorzeitige Ausrichtung von Zulagen für Jubiläen innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Entgegenkommen bei bestehenden Darlehen – Verzicht auf Konkurrenzklauseln – vorzeitige Pensionierung mit Zusatzleistungen – erhöhte Freizügigkeitsleistungen aus der betrieblichen Personalvorsorge bis zum vollen Deckungskapital – zusätzliche Leistungen in individuellen Härtefällen – Durchhalteprämien für Angestellte, die sich zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Arbeits- verhältnisses über die Kündigungsfrist hinaus verpflichten

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Samples: www.employeurs-banques.ch

Massnahmen. Bei der Durchführung der Massnahmen sind vor allem folgende Punkte zu beachten: Gesetzliche und vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen wie: – Kündigungsfristen – Gehaltszahlungspflicht inklusive Nebenleistungen – Personalvorsorge – Abgangsentschädigung, soweit sie nicht durch Freizügigkeitsleistungen ersetzt ist Als Massnahmen zur Milderung der Auswirkungen eines Stellenabbaus sind zu prüfen: – vorübergehende lohnwirksame Herabsetzung der Arbeitszeit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen – Vermeidung regelmässig wiederkehrender Überstunden – Förderung der Teilzeitarbeit – Kurzarbeit Als weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Milderung menschlicher und wirtschaftlicher Härten sind zu prüfen: – Angebot anderer Arbeitsplätze in der Bank – bankinterne Umschulung – Mithilfe der Bank bei der Stellensuche – Verlängerung oder, auf Wunsch der Angestellten, Verkürzung von Kündigungsfristen – Umzugserleichterungen – vorzeitige Ausrichtung von Zulagen für Jubiläen innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Entgegenkommen bei bestehenden Darlehen – Verzicht auf Konkurrenzklauseln – vorzeitige Pensionierung mit Zusatzleistungen – erhöhte Freizügigkeitsleistungen aus der betrieblichen Personalvorsorge bis zum vollen Deckungskapital – zusätzliche Leistungen in individuellen Härtefällen Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) – Durchhalteprämien für Angestellte, die sich zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Kündigungsfrist hinaus verpflichten

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab)