Common use of Materielle Voraussetzungen der Weiterleitung Clause in Contracts

Materielle Voraussetzungen der Weiterleitung. Bei einer Weiterleitung werden die bewilligten Mittel von der Bewilligungsempfängerin an eine Dritte oder einen Dritten (Letztempfänger) gezahlt, ohne dass ein Leistungs- austausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt (echter Zuschuss). Dabei können Letztempfänger ausschließlich Hochschulen oder gemeinnützige wis- senschaftliche Einrichtungen sein. Erfüllt eine Dritte oder ein Dritter diese Vorausset- zung nicht, dürfen Zahlungen an sie oder ihn nur im Rahmen eines marktüblichen Leis- tungsaustausches erfolgen. Eine Zusammenarbeit mit der Bewilligungsempfängerin darf in diesem Fall nur im Rahmen eines Kooperationsvertrages erfolgen, der den An- forderungen des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) erfüllt.

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Samples: Förderverträge

Materielle Voraussetzungen der Weiterleitung. Bei einer Weiterleitung werden die bewilligten Mittel von der Bewilligungsempfängerin an eine Dritte oder einen Dritten (Letztempfänger) gezahlt, ohne dass ein Leistungs- austausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt (echter Zuschuss). Dabei können Letztempfänger ausschließlich Hochschulen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige wis- senschaftliche ge- meinnützige wissenschaftliche Einrichtungen sein. Erfüllt eine Dritte oder ein Dritter diese Vorausset- zung Voraussetzung nicht, dürfen Zahlungen an sie oder ihn nur im Rahmen eines marktüblichen Leis- tungsaustausches Leistungsaustausches erfolgen. Eine Zusammenarbeit Zu- sammenarbeit mit der Bewilligungsempfängerin darf in diesem Fall nur im Rahmen eines ei- nes Kooperationsvertrages erfolgen, der den An- forderungen Anforderungen des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) erfüllt.

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Samples: Förderverträge

Materielle Voraussetzungen der Weiterleitung. Bei einer Weiterleitung werden die bewilligten Mittel von der Bewilligungsempfängerin an eine Dritte oder einen Dritten (Letztempfänger) gezahlt, ohne dass ein Leistungs- austausch Leistungsaus- tausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt (echter Zuschuss). Dabei können Letztempfänger ausschließlich Universitäten, Hochschulen oder gemeinnützige wis- senschaftliche gemein- nützige wissenschaftliche Einrichtungen sein. Erfüllt eine Dritte oder ein Dritter diese Vorausset- zung Voraussetzung nicht, dürfen Zahlungen an sie oder ihn nur im Rahmen eines marktüblichen Leis- tungsaustausches marktübli- chen Leistungsaustausches erfolgen. Eine Zusammenarbeit mit der Bewilligungsempfängerin Bewilligungsemp- fängerin darf in diesem Fall nur im Rahmen eines Kooperationsvertrages erfolgen, der den An- forderungen Anforderungen des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von ForschungFor- schung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) erfüllt.

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Samples: Funding Agreement

Materielle Voraussetzungen der Weiterleitung. Bei einer Weiterleitung werden die bewilligten Mittel von der Bewilligungsempfängerin an eine Dritte oder einen Dritten (Letztempfänger) gezahlt, ohne dass ein Leistungs- austausch Leistungsaus- tausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt (echter Zuschuss). Dabei können Letztempfänger ausschließlich Hochschulen öffentlich-rechtliche Hochschulen, ge- meinnützige Einrichtungen oder gemeinnützige wis- senschaftliche Einrichtungen juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Erfüllt eine Dritte oder ein Dritter diese Vorausset- zung Voraussetzung nicht, dürfen Zahlungen an sie oder ihn nur im Rahmen eines marktüblichen Leis- tungsaustausches Leistungsaustausches erfolgen. Eine Zusammenarbeit Zusammen- arbeit mit der Bewilligungsempfängerin darf in diesem Fall nur im Rahmen eines Kooperationsvertrages Koope- rationsvertrages erfolgen, der den An- forderungen die Anforderungen des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen Bei- hilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01) erfüllt.

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Samples: Förderverträge