Common use of Maximales Risiko Clause in Contracts

Maximales Risiko. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in der (Privat)Insolvenz. Hat der Anleger seine Vermögensanlage vollständig oder teilweise fremdfi- nanziert, bleibt er weiterhin verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Fremdmittel trotz eines Teil-/oder Totalverlusts der Vermögensanlage zurückzuführen und dafür anfallende Zinsen und Kosten aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen zu müssen. Zudem hat der Anleger die aus der Vermögensanlage resultierenden Steuerzahlungsverpflichtungen aus seinem sonstigen Vermögen zu bezahlen. Xxxxxx in den vorstehenden Fällen das sonstige Vermögen des Anlegers nicht dazu aus, den benannten Verpflichtungen nachzukommen, besteht das maximale Risiko des Anlegers in einer (Privat)Insolvenz. Insolvenzrisiko Kann der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und ist somit zahlungsunfähig, kann über das Vermögen des Emittenten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt werden. Dies kann für den Anleger zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Zins- und Rückzah- lungsrisiko/ Liquiditätsrisiko Der Emittent unterliegt im Rahmen seiner laufenden Geschäftstätigkeit Zahlungsverpflichtungen. Hierzu zählen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und – sollten Bankdarlehen aufgenommen werden – die laufenden Verpflichtungen im Rahmen einzugehender Fremdfinanzierung in Form von Zins- und Tilgungszahlungen. Dabei kann der Fall eintreten, dass der Emittent fällige Verbindlichkeiten mangels Liquidität nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht bedienen kann. Zu den vertraglich möglichen Zins- und Rückzahlungsterminen könnte der Emittent über eine nicht ausreichende Liquidität für die Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage verfügen. Die Geschäftsführung des Emittenten ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um zu den jeweiligen Terminen zur Zins- und Rückzahlung eine ausreichende Liquidität beim Emittenten aufzubauen. Sollte keine ausreichende Liquidität des Emittenten aufgrund der Kapitalrückflüsse aus den Anlageobjekten gene- riert werden können und/oder kein ausreichender Umsatz im Übrigen operativen Geschäft des Emittenten generiert werden, muss der Emittent Maßnahmen ergreifen, um über eine ausreichende Liquidität zu verfügen. Diese Maßnahmen können die Aufnahme eines oder mehrerer ban- kenfinanzierter Darlehen, eines oder mehrerer Gesellschafterdarlehen oder einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen durch die Gesellschafter des Emittenten sein. Es besteht dennoch das Risiko, dass diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden können und/oder die Liquidität des Emit- tenten zu den Rückzahlungsterminen trotz dieser Maßnahmen nicht ausreicht, um das zurück zu zahlende Nachrangdarlehens-Kapital zuzüg- lich aufgelaufener Zinsen vollständig an den Anleger zurückzuzahlen, was für den Anleger zur Folge hätte, dass es zu einer Verringerung und/oder späteren Zahlung seiner Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage oder einem Ausfall der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage kommt und damit einen Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals erlitten werden kann.

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Maximales Risiko. Das maximale Risiko des Anlegers der Anleger besteht in der (Privat)Insolvenz. Hat der Anleger seine der/die Anleger/in seine/ihre Vermögensanlage vollständig oder teilweise fremdfi- nanziertteilwei- se fremdfinanziert, bleibt er er/sie weiterhin verpflichtet, die von ihm ihm/ihr aufgenommenen Fremdmittel trotz eines Teil-/oder Totalverlusts der Vermögensanlage zurückzuführen und dafür anfallende Zinsen und Kosten aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen zu müssen. Zudem hat der Anleger der/die Anleger/in die aus der Vermögensanlage resultierenden Steuerzahlungsverpflichtungen aus seinem seinem/ihrem sonstigen Vermögen zu bezahlen. Xxxxxx in den vorstehenden Fällen das sonstige Vermögen des Anlegers des/der Anlegers/Anlegerin nicht dazu aus, den benannten Verpflichtungen Verpflichtun- gen nachzukommen, besteht das maximale Risiko des Anlegers des/der Anlegers/Anlegerin in einer (Privat)Insolvenz. Insolvenzrisiko Kann der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und ist somit zahlungsunfähig, kann über das Vermögen des Emittenten Emitten- ten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt werden. Dies kann für den die Anleger zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Zins- und Rückzah- lungsrisiko/ Rückzahlungs- risiko/Liquiditätsrisiko Der Emittent unterliegt im Rahmen seiner laufenden Geschäftstätigkeit Zahlungsverpflichtungen. Hierzu zählen hauptsächlich Verbindlichkeiten Verbindlichkei- ten aus Lieferung und Leistung und – sollten Bankdarlehen aufgenommen werden – die laufenden Verpflichtungen im Rahmen einzugehender der Fremdfinanzierung in Form von Zins- und TilgungszahlungenTilgungszahlun- gen. Dabei kann der Fall eintreten, dass der Emittent fällige Verbindlichkeiten mangels Liquidität nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht bedienen kann. Zu den vertraglich möglichen Zins- und Rückzahlungsterminen (jährliche Zins- und ggf. Rückzahlung zum 31.01.) könnte der Emittent über eine nicht ausreichende Liquidität für die Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage verfügen. Die Geschäftsführung des Emittenten ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um zu den jeweiligen Terminen zur Zins- und Rückzahlung eine ausreichende Liquidität beim Emittenten aufzubauen. Sollte keine ausreichende Liquidität des Emittenten aufgrund der Kapitalrückflüsse aus den Anlageobjekten gene- riert generiert werden können und/oder kein ausreichender Umsatz im Übrigen operativen Geschäft des Emittenten generiert werden, muss der Emittent Maßnahmen ergreifen, um über eine ausreichende Liquidität zu verfügen. Diese Maßnahmen können die Aufnahme eines oder mehrerer ban- kenfinanzierter bankenfinanzierter Darlehen, eines oder mehrerer Gesellschafterdarlehen oder einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen durch die Gesellschafter des Emittenten sein. Es besteht dennoch das Risiko, dass diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden können und/oder die Liquidität des Emit- tenten Emittenten zu den Rückzahlungsterminen trotz dieser Maßnahmen nicht ausreicht, um das an die Anleger zurück zu zahlende Nachrangdarlehens-Kapital zuzüg- lich zuzüglich aufgelaufener Zinsen vollständig an den die Anleger zurückzuzahlen, was für den die Anleger zur Folge hätte, dass es zu einer Verringerung und/oder späteren Zahlung seiner Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage oder einem Ausfall der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage kommt und damit einen Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals erlitten werden kann.

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Maximales Risiko. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in der (Privat)Insolvenz. Hat der Anleger seine Vermögensanlage vollständig oder teilweise fremdfi- nanziertfremdfinanziert, bleibt er weiterhin verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Fremdmittel trotz eines Teil-/oder Totalverlusts einer verspäteten, verringerten oder ganz ausfallenden Zinszahlung aus der Vermögensanlage und/oder des teilweisen oder vollständigen Verlusts der Vermögensanlage zurückzuführen und dafür anfallende Zinsen und Kosten aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen zu müssen. Zudem müssen und/oder hat der Anleger die aus der Vermögensanlage resultierenden resultierende Steuerzahlungsverpflichtungen aus seinem sonstigen Vermögen zu bezahlen. Xxxxxx in den vorstehenden Fällen das sonstige Vermögen des Anlegers nicht dazu aus, den benannten Verpflichtungen nachzukommen, besteht das maximale Risiko des Anlegers in einer (Privat)Insolvenz. Insolvenzrisiko Kann der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und ist somit zahlungsunfähig, kann über das Vermögen des Emittenten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt werden. Dies kann für den Anleger zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Zins- und Rückzah- lungsrisiko/ Rückzahlungs- risiko/Liquiditätsrisiko Der Emittent unterliegt im Rahmen seiner seines laufenden Geschäftstätigkeit Geschäftsbetriebs verschiedensten Zahlungsverpflichtungen. Hierzu zählen hauptsächlich Verbindlichkeiten Verbind- lichkeiten aus Lieferung und Leistung und – sollten Bankdarlehen aufgenommen werden – die laufenden Verpflichtungen im Rahmen einzugehender der Fremdfinanzierung in Form von Zins- und Tilgungszahlungen. Dabei kann der Fall eintreten, dass der Emittent fällige Verbindlichkeiten mangels Liquidität nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht bedienen kann. Zu den vertraglich möglichen Zins- und Rückzahlungsterminen (jährliche Zinszahlungen und Rückzahlung spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses) könnte der Emittent über eine nicht ausreichende Liquidität für die Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage Vermögensanlagen verfügen. Die Geschäftsführung des Emittenten ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um zu den jeweiligen Terminen zur Zins- und Rückzahlung Rückzahlungsterminen eine ausreichende Liquidität beim Emittenten aufzubauen. Sollte dennoch keine ausreichende Liquidität des Emittenten aufgrund der Kapitalrückflüsse aus den Anlageobjekten gene- riert einzelnen Projekten innerhalb des Anlageobjekts generiert werden können und/oder kein ausreichender Umsatz im Übrigen und der Emittent aus seinem übrigen operativen Geschäft des Emittenten generiert werdenkeine ausreichenden Kapitalrückflüsse generieren, muss der Emittent Maßnahmen ergreifen, um über eine ausreichende seine Liquidität zu verfügensicherzustellen. Diese Maßnahmen können die Aufnahme eines oder mehrerer ban- kenfinanzierter bankenfinanzierter Darlehen, eines oder mehrerer Gesellschafterdarlehen oder einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen durch die den Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sein. Es besteht dennoch das Risiko, dass diese Maßnahmen nicht nicht, nur teilweise oder zeitverzögert umgesetzt werden können und/oder die Liquidität des Emit- tenten Emittenten zu den Rückzahlungsterminen trotz dieser Maßnahmen nicht ausreicht, um das zurück zu zahlende Nachrangdarlehens-Kapital zuzüg- lich aufgelaufener Zinsen vollständig an . Für den Anleger zurückzuzahlen, was für den Anleger zur Folge hätte, dass es Anle- ger kann dies zu einer Verringerung und/oder zu einer späteren Zahlung seiner Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage oder zu einem Ausfall der Zins- und/oder Rückzahlung Rückzahlungen der Vermögensanlage kommt und damit führen, was einen Teil- oder Totalverlust des seines eingesetzten Kapitals erlitten werden bedeuten kann.

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