Risiko Musterklauseln

Risiko. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadenfalles.
Risiko. Das Risiko bezeichnet die Möglichkeit des Eintritts eines Schaden verursachenden Ereignisses (Schadenfall) bzw. eines Ereignisses aus welchem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Eintritt des Ereignisses, das grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt. Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist die Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist. Sachschaden Sachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung von körperlichen Sachen. Personenschaden Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen. Vermögensschäden Sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind. Serienschäden Mehrere auf derselben Ursache beruhende Schadenereignisse gelten als ein Versicherungsfall. Ferner gelten als ein Versicherungsfall Schadenereignisse, die auf gleichartigen, in zeitlichem Zusammenhang stehenden Ursachen beruhen, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht. Obliegenheiten Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Nebenpflichten des Versicherten/Versicherungsnehmers bzw. Auflagen, deren Verletzung einen Rechtsverlust (zB Leistungskürzung, Prämienerhöhung) zur Folge hat. Schadenmeldepflicht Die Schadenmeldepflicht ist die Anzeigepflicht im Versicherungsfall. Schadenminderungspflicht Die Schadensminderungspflicht beschreibt die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, alles Zumutbare zu unternehmen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Selbstbehalt Wurde ein Selbstbehalt vereinbart, hat der Versicherungsnehmer/Versicherte einen Teil des Schadens selbst zu tragen, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages (Selbstbeteiligung). Doppelversicherung Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn für ein und dasselbe Objekt bzw. Interesse mehrere Versicherungsverträge zur Deckung des gleichen Risikos bestehen. Unterversicherung Bei einer Unterversicherung ist die Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherten Objekte. Der Versicherer kann seine Leistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel (Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht) kürzen.
Risiko. Das Risiko ist von den zugrunde liegenden Werten des Wertpapierkorbs abhängig.
Risiko. Während der Laufzeit kann es marktbedingt zu Kursschwankungen kommen, die je nach Zinsentwicklung auch dementsprechend deutlich ausfallen können.
Risiko. Express-Zertifikate sind risikoreiche Instrumente der Vermögensveranlagung. Wenn sich der Kurs des dem jeweiligen Express-Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts ungünstig entwickelt, kann es zu einem Verlust eines wesentlichen Teils oder des gesamten investierten Kapitals kommen.
Risiko. Twin Win-Zertifikate sind risikoreiche Instrumente der Vermögensveranlagung. Wenn sich der Kurs des dem jeweiligen Twin Win-Zertifikat zugrunde liegenden Basiswerts ungünstig entwickelt, kann es zu einem Verlust eines wesentlichen Teils oder des gesamten investierten Kapitals kommen.
Risiko. Die Zahlung des Ausgabepreises beim Erwerb des Zinscap-Optionsschein unterliegt den täglichen Marktschwankungen. Besondere Einflussfaktoren sind hier das akutelle Zinsniveau und Volatilität des Basiswertes, Restlaufzeit des Optionsscheines. Die Zahlung des Ausgabepreises kann wie die Zahlung einer Versicherungsprämie gegen ein steigendes Zinsniveau verstanden werden. Sollte der Referenzzinssatz an den Basiswertfeststellungtagen nie über der vertraglichen Zinsobergrenze liegen, kommt es zu keinen Ausgleichzahlungen und somit zum Totalverlust der Prämienzahlung. Der Abschluss von Termingeschäften kann je nach Ausgestaltung zur Risikoerhöhung oder Risikominimierung (Absicherungsgeschäft) der betreffenden Emission beitragen. Zweck des Abschlusses eines Termingeschäftes ist eine Preisfixierung im Vorhinein zu einem festen Termin, mit der Absicht, sich gegen eine erwartete Preisentwicklung abzusichern bzw. dagegen zu spekulieren. Das Risiko liegt in der entgangenen Chance/dem Verlust der eingesetzten "Risikoprämie" bei Nichteintritt dieser erwarteten Entwicklung (Fehleinschätzung). Das Ergebnis der Veranlagung für den spekulativen Anwender von Devisentermingeschäften ergibt sich aus der Differenz der Devisenparitäten bei Ende der Laufzeit des Termingeschäftes zu den Konditionen dieses Termingeschäftes, welche zu Ungunsten ausfallen kann. Die Anwendung zu Sicherungszwecken bedeutet die Festlegung eines Wechselkurses, sodass Aufwand oder Ertrag des gesicherten Geschäftes durch zwischenzeitige Wechselkursänderungen weder erhöht noch geschmälert werden. Die Transfermöglichkeiten einzelner Devisen können speziell durch den betreffenden Heimatstaat der Währung begrenzt werden. Die ordnungsgemäße Abwicklung des Devisentermingeschäftes wäre dadurch gefährdet. Siehe Währungsrisiko unten Abschnitt F). Unter einem Swap (engl. (Aus-)Tausch) versteht man in der Wirtschaft eine Vereinbarung zwischen zwei Akteuren, in der Zukunft Zahlungsströme (Cash Flows) auszutauschen. Die Vereinbarung definiert dabei, wie die Zahlungen berechnet werden und wann sie fließen. Der Unterschied zwischen Kassa- und Terminkurs ist der Swapsatz. In der Regel müssen ein oder mehrere zukünftige Marktwerte in die Rechnung miteinbezogen werden. Beispielhaft seien hier Devisen-Swaps und Zins-Swaps erwähnt. Ein Zins-Swap ist ein Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen auf zwei nominellen Kapitalbeträgen für einen festgelegten Zeitraum. Durch einen Zins-Swap können Zinsänderungsrisiken aktiv ...
Risiko. Wird die Knock-out-Schwelle während der Laufzeit einmal erreicht, verfällt das Zertifikat entweder als wertlos oder es wird ein ermittelter Restwert ausgezahlt (das Produkt wird „ausgestoppt“). Bei einigen Emittenten genügt bereits das Erreichen der Knock-out-Schwelle während des Handelstags (intraday), damit das Zertifikat ausgestoppt wird. Je näher der aktuelle Börsekurs am Basiskurs notiert, desto höher ist der Hebeleffekt. Gleichzeitig nimmt aber die Gefahr zu, dass die Knock-out-Schwelle unterschritten und entweder das Zertifikat wertlos oder der ermittelte Restwert ausgezahlt wird.
Risiko. Liegt der am Bewertungstag festgestellte Schlusskurs jedoch unterhalb der Startmarke, so wird durch das Zertifikat lediglich die Kursentwicklung des Underlyings nachgebildet. Im Fall eines Kursverfalls unter die Stoppmarke erhält der Anleger am Laufzeitende einen festen maximalen Rückzahlungsbetrag, ohne an einer Kurssteigerung teilnehmen zu können.
Risiko. Das Risiko besteht darin, dass die prognostizierten Trends nicht eintreffen oder das automatische Handelssystem keine Trends erkennt.