Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.
Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.
Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.
Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten