Implementierung. IBM Spezialisten erbringen Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Softwareinstallation und Konfiguration) im Rahmen der Implementierung der „SAP HANA Appliance“-Umgebung. Darüber hinaus übernimmt ein IBM Spezialist die Koordination der IBM Leistungen während der Implementierung. Für diese Aufgabe wird ein Projektkoordinator eingesetzt und dem Kunden namentlich benannt. Der IBM Projektkoordinator ist für die Dauer der Implementierung der zentrale Ansprechpartner.
Implementierung. Anwendungen für den internen Gebrauch:
Implementierung. Es ist - erforderlichenfalls von den Vertragspartnern gemeinsam - ein Arbeitsplan zu erstellen. Der Arbeitsplan hat die während der Implementierung zu verwendenden Kontaktpunkte auf der Seite beider Vertragspartner zu enthalten. Jede bedeutsame Ver- zögerung in den durchzuführenden Arbeiten ist dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden und unter Angabe der Gründe für die Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig ist der nächstmögliche Fertigstellungstermin bekanntzugeben. Der Arbeitsplan ist entsprechend zu adaptieren.
Implementierung. FRAMA und der LIZENZGEBER gewähren dem Kunden eine beschränkte Lizenz zur Nutzung der SERVICES, die dem Kunden und / oder den Nutzer ermöglicht, die SERVICES durch Weiterleitung ihrer abgehenden für die Registrie- rung markierten E-Mail über die Server von FRAMA oder den LIZENZGEBER zu nutzen. Die Software und die SERVICES sind durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum geistigen Eigentum geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Diese Nutzungsvereinbarung gewährt Ihnen folgende Rechte:
(a) Software: Sie können die Software installieren, benutzen, darauf zugreifen, sie anzeigen, sie betreiben oder auf andere Weise mit mehreren Kopien der Software auf einem einzigen Rechner, einem Arbeitsplatz, einem Ter- minal, Organizer, Pager, „Smartphone“ oder einem anderen digitalen elektronischen Gerät („Computer“) inter- agieren, solange die Dienstleistung unter den gleichen Kontodaten oder gleicher E-Mail-Adresse benutzt wird.
(b) Eine Lizenz für die Software darf nicht geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Rechnern genutzt werden, es sei denn, die SERVICES fordern keine individuellen Rechnerlizenzen.
(c) Rechtevorbehalt: Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind FRAMA oder dem LIZENZGEBER vorbehalten.
Implementierung. Jeder Kunde bekommt eine eigene, komplett selbständige Installation. Dies bedeutet im Einzelnen, dass sowohl Webseite als auch Datenbank für jeden Kunden separat installiert werden. Somit sind nicht nur die Datenbanken von einander gekapselt, sondern hat jeder Kunde eine eigene, nicht erratbare URL. Der Zugriff auf die Software wird mittels SSL-Verschlüsselung gesichert. Die Software besitzt eine eigene Benutzerverwaltung. Die Benutzer können, wenn vom Kunden gewünscht, bei der Installation per Import angelegt werden. Benutzerdaten, die zu diesem Zwecke dem IT-Kundensupport der DMMAT überlassen wurden, werden nach dem Import nicht weiter verwendet und umgehend durch sicheres Löschen vernichtet.
Implementierung. Im Rahmen der Implementierung erbringt rocon folgende Leistungen: Systeminitialisierung Customizing (Anpassung von Software- und Datenbankkomponenten nach den vereinbarten Anforderungen des Auftraggebers, ohne dass hierbei eine Programmierung auf Quelltextebene erfolgt) Layouting (Erstellung bzw. Anpassung von Belegen, die im Rahmen der SAP Software genutzt werden) Datenaufbereitung Datenübernahme aus Drittsystemen Einrichtung weiterer Mandanten Systeminstallation/-Update
Implementierung. 1.1 Vom Kunden durchzuführende Implementierungsmaßnahmen
1.2 Von XEROX bzw. Kontron durchzuführende Implementierungsmaßnahmen
Implementierung a) Die norwegischen Gewerkschaftspartner und IMF/ICEM werden Kopien dieser Vereinbarung an all ihre Mitgliedsorganisationen verteilen, in denen Mitarbeiter aus Hydro-Unternehmen in aller Welt organisiert sind. Hydro wird diese Vereinbarung allen Hydro-Unternehmen, Partnern und Auftragnehmern zur Verfügung stellen.
b) Die Parteien vereinbaren, dass die Überwachung dieser Vereinbarung das lokale Management, Arbeiter, deren Vertreter, Vertreter für Arbeitsschutz sowie die örtlichen Gewerkschaften einbeziehen wird.
c) Im Zusammenhang mit Hydro-Aktivitäten auf lokaler Ebene und nationalen Gesetzen und Praktiken sind Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter berechtigt, ihre jeweiligen Mitglieder der Belegschaft über die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu unterrichten.
d) Hydro unterstützt und motiviert Auftragnehmer, Lieferanten und Kunden, die in dieser Vereinbarung dargelegten Grundsätze bei der Entwicklung oder Umsetzung eigener Unternehmensrichtlinien zu berücksichtigen.
Implementierung. 3.5.1. Die Implementierung wird, sofern nicht etwas anderes im Vertrag festgelegt ist, vom Auftraggeber in eigener Verantwortung durchgeführt.
3.5.2. dotSource ist bereit, den Auftraggeber bei der Implementierung zu unterstützen oder diese vollständig durchzuführen. Alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Zeitaufwand vergütet. Sofern dotSource die Implementierung übernimmt, wird der Auftraggeber deren Abnahme schriftlich bestätigen.
3.5.3. Für die vorstehende Ziffer 3.5.2 gelten die Ziffern 3.2.1 ff. entsprechend.
Implementierung. 1.1 Vom Kunden durch zu führende Implementierungsmaßnahmen:
(i) Benennung von Hauptbenutzern für jedes vertraglich abgedeckte Gerät als Ansprechpartner für Xerox im Fall von proaktiven Reparaturen und um die Zustellung von Verbrauchsmaterial zu gewährleisten.
1.2 Von Xerox durch zu führende Implementierungsmaßnahmen: Installation und Konfiguration der Xerox Tools anhand des vom Kunden bereitgestellten IP-Adress- und Teilnetzbereichs sowie Überwachung der in das Netzwerk eingebundenen vertraglich abgedeckten Geräte.
2.1 Vom Kunden durchzuführende Servicedesk-Maßnahmen:
(i) Auswechseln von Verbrauchsmaterial sowie CRUs für vertraglich abgedeckte Geräte und Beseitigung von Papierstaus.
(ii) Bereitstellung von Hauptbenutzern zwecks Mitwirkung an der Behebung von Vorfällen und als Ansprechpartner von Xerox für den betreffenden Standort zwecks Behebung von Vorfällen, wenn der betreffende Endbenutzer nicht verfügbar ist. Änderungen der Hauptbenutzer im Betrieb sind Xerox mitzuteilen.
2.2 Von Xerox durchzuführende Servicedesk-Maßnahmen:
(i) Überwachung der Geräte auf proaktive Warnhinweise in Bezug auf Verbrauchsmaterial oder Vorfälle mittels den von der XPPS Plattform bereitgestellten Alarmprofilen.
(ii) Annahme reaktiver Reparatur und Verbrauchsmaterialanforderungen.
(iii) Analyse, Diagnose und Behebung aller Vorfälle im Zusammenhang mit den Dienstleistungen während der üblichen Geschäftsstunden entsprechend den vertraglich vereinbarten Dienstgütevereinbarungen (SLAs).
(iv) Lieferung von Verbrauchsmaterial oder Organisation von Technikereinsätzen, sofern erforderlich.