Medikamentengabe Musterklauseln

Medikamentengabe. Das Personal der Kindertagesstätte ist angehalten, den Kindern grundsätzlich keine Medikamente zu verabreichen. Ausnahmen sind zugelassen für chronisch Kranke, Allergiker und Notfallkinder (z.B. Fieberkrampf, Epilepsie). In diesem Fall ist es erforderlich, einen in der Kita hinterlegten Notfallplan auszufüllen und von den Eltern und dem behandelndem Arzt unterschreiben zu lassen.
Medikamentengabe. Grundsätzlich darf die Kindertagespflegeperson ihren Tageskindern keine Medikamente verabreichen. Leidet ein Kind jedoch an einer Erkrankung, die die Einnahme von Medikamenten während der Betreuungszeit zwingend erforderlich macht, um den Erfolg der Behandlung zu sichern und/oder um eine Verschlechterung des gegenwärtigen Gesundheitszustandes zu verhindern, müssen die Sorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer und Dosis der Medikation vorlegen (Anlage 6).
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In Ausnahmefällen werden verschreibungspflichtige Medikamente gemäß ärztlicher Verordnung verabreicht, wenn eine schriftliche Beauftragung durch die Personensorgeberechtigten und durch den Arzt vorliegt. Kindertageseinrichtung: …….……………………………………….……… Xxxxxx: ……………………………………………….................................... Dieser Buchungsbeleg ist Bestandteil des Betreuungsvertrags vom: ........................................... Erstbuchung mit Vertragsabschluss *) Änderung der Buchung, gültig ab *) Name des Kindes: ………………………………………………………………… Geburtsdatum: ………..…… Name der Eltern ………………………………………………………………………………………. (Personensorgeberechtigten): ………………………………………………………………………………………. Anschrift: …………………………………………………… ……………… ……………………………….….…………….. Straße PLZ Ort Nachweis des Faktors 4,5 für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder *) Ein Eingliederungshilfebescheid nach § 53 SGB XII liegt in Kopie in der Einrichtung vor. Nachweis des Faktors 1,3 bei nichtdeutschsprachiger Herkunft der Eltern *) Nachweis/e liegt/liegen in Kopie in der Einrichtung vor. Festlegung der Buchungszeiten Ich/wir benötige/n die Betreuung in der Einrichtung in der Regel zu folgenden Uhrzeiten inkl. Bring- und Abholzeiten (Zeiten, die regelmäßig, aber nicht jede Woche in Anspruch genommen werden, bitte anteilig eintragen): Mo Di Mi Do Fr von Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr bis Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr von Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr bis Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr = maximal gebuchte Zeit Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Wochenstunden gesamt Stunden Wochenstunden gesamt geteilt durch 5 Tage = Buchungskategorie: Tägl. durch- schnittlich mehr als 1 bis 2 Std. **) mehr als 2 bis 3 Std. **) mehr als 3 bis 4 Std. mehr als 4 bis 5 Std. mehr als 5 bis 6 Std. mehr als 6 bis 7 Std. mehr als 7 bis 8 Std. mehr als 8 bis 9 Std. mehr als 9 bis 10 Std. Bitte ankreuzen Monatlicher Elternbeitrag **) Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß sind. …………………………………………….…………………… Ort, Datum …………………………………………………………………… ………………………………………………………………………. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Personensorgeberechtigten ………………………………………….… ……………………………………………………………………… Ort, Datum Unterschrift der Einrichtungsleitung Anlage 4 zum Betreuungsvertrag Elternbeitragstabelle für den Evangelischen Kindergarten Neunkirchen am Brand Xxxxxxxxxxxxx...
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In individuellen Ausnahmefällen können verschreibungspflichtige Medikamente gemäß schriftlicher Verordnung des behandelnden Arztes verabreicht werden, wenn für den jeweiligen Einzelfall eine schriftliche Beauftragung durch die Personensorgeberechtigten vorliegt. Dies ist jeweils für den konkreten Einzelfall zu formulieren. Anlage 2 Konzeption der Einrichtung Die Konzeptionen unserer Einrichtung unterliegt einer permanenten Fortschreibung und Weiterentwicklung, da sich die Bedürfnisse der Kinder und Eltern, des Elternbeirats und auch der Trägerin, gesetzliche Vorgaben usw. ständig ändern und wir immer wieder neu auf diese Veränderungen reagieren wollen und müssen. Deswegen drucken wir hier an dieser Stelle nicht unsere Konzeption ab, sondern verweisen auf die aktuelle Konzepti­ on, die Sie jederzeit in unserer Einrichtung einsehen und auch bekommen können. Gerne können Sie sich die Konzeption auch über das Internet herunterladen. Hierzu bitten wir Sie den nachfolgenden Link zu folgen: oder Sie besuchen unsere Homepage, auf der Sie auch die Konzeption finden. Im Internet sind wir zu finden unter: xxxx://xxxxxxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxx.xxx?xx=000 Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit Ihr Team der Kindertagesstätte Regenbogen Schwand Anlage 3 Buchungsbeleg Kind: Geburtsdatum: Vorname des Kindes Name des Kindes Kindertageseinrichtung: Evang. Luth. Kindertagesstätte Regenbogen Xxxxxx: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schwand Name des Vertragspartners: Eingliederungsbescheid des Bezirkes liegt vor Eingliederungsbescheid wurde beim Bezirk beantragt Nein Ja Nein Ja Entsprechender Nachweis hierzu vorhanden? (Mutter) Entsprechender Nachweis hierzu vorhanden? (Vater) Ich/wir benötige/n die Betreuung in der Einrichtung in der Regel zu folgenden Uhrzeiten inkl. Bring- und Abholzeiten (Zeiten, die regelmäßig, aber nicht jede Woche in Anspruch genommen werden, bitte anteilig eintragen): Buchung gilt für die Kategorie: Krippenkindgruppe (bis 3 Jahre) Regelkindgruppe (ab 3 Jahre) Kleinkindgruppe (2,5 - 3 Jahre) Buchung bei Vertragsbeginn Änderungsbuchung ab: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Betreuung von Betreuung bis Betreuung in Std. Betreuungszeit in Wochenstunden gesamt: Stunden Buchungskategorie: (wird von der Leitung der Tagesstätte ausgefüllt!) Täglich durchschnittlich mehr als 3 bis 4 Std.** mehr als 4 bis 5 Std. mehr als 5 bis 6 Std. mehr als 6 bis 7 Std. ...
Medikamentengabe. Medikamente werden in der Kindertageseinrichtung in der Regel nicht verabreicht. In besonderen Ausnah- mefällen wie bei chronischen Erkrankungen des Kindes, schließt die Einrichtungsleitung eine schriftliche Zu- satzvereinbarung mit Ihnen. Die Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Verordnung/Anweisung ist Vorausset- zung für den Abschluss der Zusatzvereinbarung und wird Bestandteil derselben. Kinder werden in unserer Einrichtung auf Kopfläuse untersucht. Die Erzieher sind darüber hinaus berechtigt die Temperatur bei Ihrem Kind festzustellen. Sollte Ihr Kind während des Aufenthaltes in der Einrichtung auffiebern (≥ 38,5 °C), werden wir Sie umgehend informieren.
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In individuellen Ausnahmefällen können verschreibungspflichtige Medikamente gemäß schriftli- cher Verordnung des behandelnden Arztes verabreicht werden, wenn für den jeweiligen Einzel- fall eine schriftliche Beauftragung durch die Personensorgeberechtigten vorliegt. Diese ist je- weils für den konkreten Einzelfall zu formulieren. Anlage 2 zum Betreuungsvertrag
Medikamentengabe. Das Bergische Internat ist bereit, im Einzelfall Schülern/Schülerinnen Medikamente durch Lehr- und Betreuungskräfte zu verabreichen. Hierfür ist im Einzelfall durch die Erziehungsberechtigten eine Erklärung des behandelnden Arztes über Art und Umfang der Medikamentengabe beizubringen. Ein hierfür von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnendes Formular stellt das Bergische Internat auf Anfrage zur Verfügung.
Medikamentengabe. Sämtliche Informationen und Vordrucke zur Medikamentengabe finden Sie unter www.kindertagespflege- xxxxxxxxxx.xx im Downloadbereich bzw. sind im Büro des Vereins erhältlich. Für den Fall, dass eine Gabe von Medikamenten notwendig werden sollte, erteilen die Eltern / der Arzt auf dem dazugehörigen Formblatt die ausdrückliche Erlaubnis.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.