Medikamentengabe Musterklauseln

Medikamentengabe. Das Personal der Kindertagesstätte ist angehalten, den Kindern grundsätzlich keine Medikamente zu verabreichen. Ausnahmen sind zugelassen für chronisch Kranke, Allergiker und Notfallkinder (z.B. Fieberkrampf, Epilepsie). In diesem Fall ist es erforderlich, einen in der Kita hinterlegten Notfallplan auszufüllen und von den Eltern und dem behandelndem Arzt unterschreiben zu lassen.
Medikamentengabe. Grundsätzlich darf die Kindertagespflegeperson ihren Tageskindern keine Medikamente verabreichen. Leidet ein Kind jedoch an einer Erkrankung, die die Einnahme von Medikamenten während der Betreuungszeit zwingend erforderlich macht, um den Erfolg der Behandlung zu sichern und/oder um eine Verschlechterung des gegenwärtigen Gesundheitszustandes zu verhindern, müssen die Sorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer und Dosis der Medikation vorlegen (Anlage 6).
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In individuellen Ausnahmefällen können verschreibungspflichtige Medikamente gemäß schriftlicher Verordnung des behandelnden Arztes verabreicht werden, wenn für den jeweiligen Einzelfall eine schriftliche Beauftragung durch die Personensorgeberechtigten vorliegt. Dies ist jeweils für den konkreten Einzelfall zu formulieren. Anlage 2 Konzeption der Einrichtung Die Konzeptionen unserer Einrichtung unterliegt einer permanenten Fortschreibung und Weiterentwicklung, da sich die Bedürfnisse der Kinder und Eltern, des Elternbeirats und auch der Trägerin, gesetzliche Vorgaben usw. ständig ändern und wir immer wieder neu auf diese Veränderungen reagieren wollen und müssen. Deswegen drucken wir hier an dieser Stelle nicht unsere Konzeption ab, sondern verweisen auf die aktuelle Konzepti­ on, die Sie jederzeit in unserer Einrichtung einsehen und auch bekommen können. Gerne können Sie sich die Konzeption auch über das Internet herunterladen. Hierzu bitten wir Sie den nachfolgenden Link zu folgen: oder Sie besuchen unsere Homepage, auf der Sie auch die Konzeption finden. Im Internet sind wir zu finden unter: xxxx://xxxxxxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxx.xxx?xx=000 Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit Ihr Team der Kindertagesstätte Regenbogen Schwand Anlage 3 Buchungsbeleg Kind: Geburtsdatum: Vorname des Kindes Name des Kindes Kindertageseinrichtung: Evang. Luth. Kindertagesstätte Regenbogen Xxxxxx: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schwand Name des Vertragspartners: Eingliederungsbescheid des Bezirkes liegt vor Eingliederungsbescheid wurde beim Bezirk beantragt Nein Ja Nein Ja Entsprechender Nachweis hierzu vorhanden? (Mutter) Entsprechender Nachweis hierzu vorhanden? (Vater) Ich/wir benötige/n die Betreuung in der Einrichtung in der Regel zu folgenden Uhrzeiten inkl. Bring- und Abholzeiten (Zeiten, die regelmäßig, aber nicht jede Woche in Anspruch genommen werden, bitte anteilig eintragen): Buchung gilt für die Kategorie: Krippenkindgruppe (bis 3 Jahre) Regelkindgruppe (ab 3 Jahre) Kleinkindgruppe (2,5 - 3 Jahre) Buchung bei Vertragsbeginn Änderungsbuchung ab: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Betreuung von Betreuung bis Betreuung in Std. Betreuungszeit in Wochenstunden gesamt: Stunden Buchungskategorie: (wird von der Leitung der Tagesstätte ausgefüllt!) Täglich durchschnittlich mehr als 3 bis 4 Std.** mehr als 4 bis 5 Std. mehr als 5 bis 6 Std. mehr als 6 bis 7 Std. ...
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In individuellen Ausnahmefällen können verschreibungspflichtige Medikamente gemäß schriftlicher Verordnung des behandelnden Arztes verabreicht werden, wenn für den jeweiligen Einzelfall eine schriftliche Beauftragung durch die Personensorgeberechtigten vorliegt. Diese ist jeweils für den kon- kreten Einzelfall zu formulieren. Anlage 2 zum Betreuungsvertrag Name, Vorname des Kindes:……………………………….……………. Geb. am:…………………… Eintrittsdatum: …………………………... Name der Personensorgeberechtigten: ………………………………….. Anschrift…………………………………………….…………………… Wochen- buchungs- zeit Buchungs- zeit täglich Beitrag für Krippe Grundgeb. / Gesamt Beitrag für Regelgruppe *) Grundgeb. / Gesamt bis max. 20 Std. > 3 - 4 Std. 151 € 244 € 89 € 182 € bis max. 25 Std. > 4 - 5 Std. 171 € 264 € 100 € 193 € bis max. 30 Std. > 5 - 6 Std. 191 € 284 € 111 € 204 € bis max. 35 Std. > 6 - 7 Std. 211 € 304 € 122 € 215 € bis max. 40 Std. > 7 - 8 Std. 231 € 324 € 133 € 226 € bis max. 45 Std. > 8 - 9 Std. 251 € 344 € 144 € 237 € bis max. 50 Std > 9 - 10 Std. 271 € 364 € 155 € 248 € *) Der in Artikel 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der Elternbeitrag verringert sich dementsprechend. In den Gesamtkosten sind enthalten: 69 € Ganztagsverpflegung, 4 € Spielgeld, 10 € Instandsetzung, 3 € Getränke, 7 € Hauswirtschaft O Ein Eingliederungsbescheid nach §53 SGB XII liegt der Einrichtung vor. Nachweis des Faktors 1,3 bei nichtdeutschsprachiger Herkunft der Eltern O Nachweis/e liegen in Kopie der Einrichtung vor. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Beitrag entsprechend der gebuchten Zeit: Beitrag bei Geschwisterermäßigung: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß sind. Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Datum Unterschrift Einrichtungsleitung Diese Anlage ist Bestandteil des Betreuungsvertrages vom ......................................................................... Name des Kindes: .......................................................................................................................................... Die Personensorgeberechtigten sind grundsätzlich mit Foto-, Film- und Tonaufnahmen einverstan- den, bei denen ihr Kind im Rahmen des Einrichtungsbesuches (einschließlich Veranstaltungen, an denen ihr Kind mit der Kindertageseinrichtung teilnimmt) abgebildet wird. Der Verwendung der entstandenen Aufnahmen im Rahmen der einrichtun...
Medikamentengabe. Medikamente werden in der Kindertageseinrichtung in der Regel nicht verabreicht. In besonderen Ausnah- mefällen wie bei chronischen Erkrankungen des Kindes, schließt die Einrichtungsleitung eine schriftliche Zu- satzvereinbarung mit Ihnen. Die Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Verordnung/Anweisung ist Vorausset- zung für den Abschluss der Zusatzvereinbarung und wird Bestandteil derselben. Kinder werden in unserer Einrichtung auf Kopfläuse untersucht. Die Erzieher sind darüber hinaus berechtigt die Temperatur bei Ihrem Kind festzustellen. Sollte Ihr Kind während des Aufenthaltes in der Einrichtung auffiebern (≥ 38,5 °C), werden wir Sie umgehend informieren.
Medikamentengabe. Das Bergische Internat ist bereit, im Einzelfall Schülern/Schülerinnen Medikamente durch Lehr- und Betreuungskräfte zu verabreichen. Hierfür ist im Einzelfall durch die Erziehungsberechtigten eine Erklärung des behandelnden Arztes über Art und Umfang der Medikamentengabe beizubringen. Ein hierfür von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnendes Formular stellt das Bergische Internat auf Anfrage zur Verfügung.
Medikamentengabe. Sämtliche Informationen und Vordrucke zur Medikamentengabe finden Sie unter www.kindertagespflege- xxxxxxxxxx.xx im Downloadbereich bzw. sind im Büro des Vereins erhältlich. Für den Fall, dass eine Gabe von Medikamenten notwendig werden sollte, erteilen die Eltern / der Arzt auf dem dazugehörigen Formblatt die ausdrückliche Erlaubnis.
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In individuellen Ausnahmefällen können verschreibungspflichtige Medikamente gemäß schriftli- cher Verordnung des behandelnden Arztes verabreicht werden, wenn für den jeweiligen Einzel- fall eine schriftliche Beauftragung durch die Personensorgeberechtigten vorliegt. Diese ist je- weils für den konkreten Einzelfall zu formulieren. Anlage 2 zum Betreuungsvertrag

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  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

  • Verhalten bei Unfällen Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.