Medikamentengabe Musterklauseln

Medikamentengabe. Das Personal der Kindertagesstätte ist angehalten, den Kindern grundsätzlich keine Medikamente zu verabreichen. Ausnahmen sind zugelassen für chronisch Kranke, Allergiker und Notfallkinder (z.B. Fieberkrampf, Epilepsie). In diesem Fall ist es erforderlich, einen in der Kita hinterlegten Notfallplan auszufüllen und von den Eltern und dem behandelndem Arzt unterschreiben zu lassen.
Medikamentengabe. Grundsätzlich darf die Kindertagespflegeperson ihren Tageskindern keine Medikamente verabreichen. Leidet ein Kind jedoch an einer Erkrankung, die die Einnahme von Medikamenten während der Betreuungszeit zwingend erforderlich macht, um den Erfolg der Behandlung zu sichern und/oder um eine Verschlechterung des gegenwärtigen Gesundheitszustandes zu verhindern, müssen die Sorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer und Dosis der Medikation vorlegen (Anlage 6).
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In Ausnahmefällen werden verschreibungspflichtige Medikamente gemäß ärztlicher Verordnung verabreicht, wenn eine schriftliche Beauftragung durch die Personensorgeberechtigten und durch den Arzt vorliegt. Kindertageseinrichtung: …….……………………………………….……… Xxxxxx: ……………………………………………….................................... Dieser Buchungsbeleg ist Bestandteil des Betreuungsvertrags vom: ........................................... Erstbuchung mit Vertragsabschluss *) Änderung der Buchung, gültig ab *) Name des Kindes: ………………………………………………………………… Geburtsdatum: ………..…… Name der Eltern ………………………………………………………………………………………. (Personensorgeberechtigten): ………………………………………………………………………………………. Anschrift: …………………………………………………… ……………… ……………………………….….…………….. Straße PLZ Ort Nachweis des Faktors 4,5 für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder *) Ein Eingliederungshilfebescheid nach § 53 SGB XII liegt in Kopie in der Einrichtung vor. Nachweis des Faktors 1,3 bei nichtdeutschsprachiger Herkunft der Eltern *) Nachweis/e liegt/liegen in Kopie in der Einrichtung vor. Festlegung der Buchungszeiten Ich/wir benötige/n die Betreuung in der Einrichtung in der Regel zu folgenden Uhrzeiten inkl. Bring- und Abholzeiten (Zeiten, die regelmäßig, aber nicht jede Woche in Anspruch genommen werden, bitte anteilig eintragen): Mo Di Mi Do Fr von Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr bis Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr von Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr bis Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr = maximal gebuchte Zeit Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Wochenstunden gesamt Stunden Wochenstunden gesamt geteilt durch 5 Tage = Buchungskategorie: Tägl. durch- schnittlich mehr als 1 bis 2 Std. **) mehr als 2 bis 3 Std. **) mehr als 3 bis 4 Std. mehr als 4 bis 5 Std. mehr als 5 bis 6 Std. mehr als 6 bis 7 Std. mehr als 7 bis 8 Std. mehr als 8 bis 9 Std. mehr als 9 bis 10 Std. Bitte ankreuzen Monatlicher Elternbeitrag **) Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß sind. …………………………………………….…………………… Ort, Datum …………………………………………………………………… ………………………………………………………………………. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Personensorgeberechtigten ………………………………………….… ……………………………………………………………………… Ort, Datum Unterschrift der Einrichtungsleitung Anlage 4 zum Betreuungsvertrag Elternbeitragstabelle für den Evangelischen Kindergarten Neunkirchen am Brand Xxxxxxxxxxxxx...
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In individuellen Ausnahmefällen können verschreibungspflichtige Medikamente gemäß schriftlicher Verord- nung des behandelnden Arztes verabreicht werden, wenn für den jeweiligen Einzelfall eine schriftliche Beauf- tragung durch die Personensorgeberechtigten vorliegt. Diese ist jeweils für den konkreten Einzelfall zu formu- lieren. Anlage 2 Buchungsbeleg Kind: Geburtsdatum: Kindertageseinrichtung: Evang. Kindertagesstätte Uettingen Xxxxxx: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Uettingen Name des Vertragspartners: Eingliederungsbescheid des Bezirkes liegt vor Nein Ja Entsprechender Nachweis hierzu vorhanden? (Mutter) Entsprechender Nachweis hierzu vorhanden? (Vater) Ich/wir benötige/n die Betreuung in der Einrichtung in der Regel zu folgenden Uhrzeiten inkl. Bring- und Abholzeiten (Zeiten, die regelmäßig, aber nicht jede Woche in Anspruch genommen werden, bitte anteilig eintragen): Buchung gilt für die Kategorie: Krippengruppe (bis 3 Jahre) Regelkindgruppe (3 - 6 Jahre) Buchung bei Vertragsbeginn Änderungsbuchung ab: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Betreuung von Betreuung bis Betreuung in Std. Betreuungszeit in Wochenstunden gesamt: Stunden Buchungskategorie: (wird von der Leitung der Tagesstätte ausgefüllt!) Täglich durchschnittlich mehr als 4 bis 5 Std. mehr als 5 bis 6 Std. mehr als 6 bis 7 Std. mehr als 7 bis 8 Std. mehr als 8 bis 9 Std. Bitte ankreuzen Monatlicher Eltern- beitrag Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Ort, Datum Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Personensorgeberechtigten Ort, Datum Xxxxxxxx Xxxxx (Einrichtungsleitung) in Winkita erfasst? Anlage 4 Elternbeitragstabelle 01.02.2020 Zuschüsse des Staates gemäß Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG (für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschu- lung) werden unter Beachtung der Regeln der Zuschussgeber an die Eltern direkt weitergegeben (max. 100 Euro pro Monat) Kommunale Zuschüsse werden nach den geltenden Vorgaben direkt an die Eltern weitergegeben, indem wir diese vom Beitrag direkt in Abzug bringen. einmalige Aufnahmegebühr bei Neuaufnahme: 10,00 Euro. Die Elternbeiträge und pauschale Essensbeiträge (Monatspauschalen) werden am 15. des laufenden Monats fällig. Die Kosten für das Essensgeld (Tagespauschale), werden am 15. des Folgemonats zur Zahlung fällig. Anlage 5 Einverständniserklärung zum Erstellen...
Medikamentengabe. Sämtliche Informationen und Vordrucke zur Medikamentengabe finden Sie unter www.kindertagespflege- xxxxxxxxxx.xx im Downloadbereich bzw. sind im Büro des Vereins erhältlich. Für den Fall, dass eine Gabe von Medikamenten notwendig werden sollte, erteilen die Eltern / der Arzt auf dem dazugehörigen Formblatt die ausdrückliche Erlaubnis.
Medikamentengabe. Medikamente werden in der Kindertageseinrichtung in der Regel nicht verabreicht. In besonderen Ausnah- mefällen wie bei chronischen Erkrankungen des Kindes, schließt die Einrichtungsleitung eine schriftliche Zu- satzvereinbarung mit Ihnen. Die Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Verordnung/Anweisung ist Vorausset- zung für den Abschluss der Zusatzvereinbarung und wird Bestandteil derselben. Kinder werden in unserer Einrichtung auf Kopfläuse untersucht. Die Erzieher sind darüber hinaus berechtigt die Temperatur bei Ihrem Kind festzustellen. Sollte Ihr Kind während des Aufenthaltes in der Einrichtung auffiebern (≥ 38,5 °C), werden wir Sie umgehend informieren.
Medikamentengabe. Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In individuellen Ausnahmefällen können verschreibungspflichtige Medikamente gemäß schriftli- cher Verordnung des behandelnden Arztes verabreicht werden, wenn für den jeweiligen Einzel- fall eine schriftliche Beauftragung durch die Personensorgeberechtigten vorliegt. Diese ist je- weils für den konkreten Einzelfall zu formulieren. Anlage 2 zum Betreuungsvertrag
Medikamentengabe. Das Bergische Internat ist bereit, im Einzelfall Schülern/Schülerinnen Medikamente durch Lehr- und Betreuungskräfte zu verabreichen. Hierfür ist im Einzelfall durch die Erziehungsberechtigten eine Erklärung des behandelnden Arztes über Art und Umfang der Medikamentengabe beizubringen. Ein hierfür von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnendes Formular stellt das Bergische Internat auf Anfrage zur Verfügung.

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  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Frankfurter Wertpapierbörse Börse Stuttgart Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2019 jeweils für das am 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. September 2020 geendeten Zeitraum entnommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommenJahr endendJahr endend9-Monatszeit- 9-Monatszeit- Beträge betreffend Aktien) am 00.xx 00.xxxx endendraum endend Dezember Dezember am 00.xx 30. 2019 (geprüft) 2018 (geprüft) September September 2020 2019 (ungeprüft) (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss 4.362 3.767 3.341 3.297 Kommissionen und Gebühren 2.988 3.199 2.699 2.301 Vorsorge für Kreditausfälle 1.065 674 2.805 729 Gesamt netto Einkünfte 36.546 36.616 32.819 26.591 Ergebnis vor Steuern 10.583 12.481 6.938 8.262 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der7.897 9.860 4.553 6.173 Stammaktien Gewinn pro Stammktie (basic) 21,18 25,53 12,71 16,43 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken Markt- und Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Geschäftsaktivitäten und Branchenrisiken, operationelle Risiken und rechtliche, regulatorische und Reputationsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses verfallen die Faktor Zertifikate und der Wertpapierinhaber erleidet gegebenenfalls einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Faktor Zertifikate sind nur für sehr erfahrene Anleger mit einem sehr kurzen Anlagehorizont geeignet, die die mit Faktor Zertifikaten verbundenen Risiken bewusst eingehen. • Sofern ein Stop-Loss Ereignis eintritt, sehen die Xxxxxx Xxxxxxxxxxx eine untertägige Anpassung vor, die zu einer sofortigen Realisierung der erlittenen Verluste führt. • Der Basispreis wird regelmäßig angepasst, wobei sich die Anpassung negativ auf den Wert der Faktor Zertifikate auswirken kann. Anleger sollten beachten, dass sogar Seitwärtsbewegungen des Basiswerts (d.h. der Kurs des Basiswerts steigt und fällt abwechselnd) zu Kursverlusten führen können. Der Verlust ist umso größer, je höher der Hebel ist, je schwankungsintensiver die Seitwärtsbewegung vonstatten geht und je länger die Haltedauer im Hinblick auf die Faktor Zertifikate ist. • Der Wertpapierinhaber trägt das Risiko starker Preisschwankungen der Faktor Zertifikate, wobei insbesondere der Hebeleffekt als risikoerhöhendes Merkmal von Faktor Zertifikaten zu berücksichtigen ist. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. (in Millionen USD) Zum 31. Dezember2019 (geprüft) Zum 31. Dezember2018 (geprüft) Zum 30. September2020(ungeprüft) Summe der Aktiva 992.968 931.796 1.132.059 Unbesicherte Finanzverbindlichkeitenohne nachrangigeFinanzverbindlichkeiten 240.346 249.488 246.977 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 15.017 15.163 14.987 Forderungen an Kunden und sonstige 74.605 72.455 111.181 Verbindlichkeiten gegenüber Kundenund sonstigen 174.817 180.235 187.357 Gesamtverbindlichkeiten undEigenkapital der Anteilsinhaber 992.968 931.796 1.132.059 Harte Kernkapitalquote (CET1) 9,5 8,3 9,5 Gesamtkapitalquote 13,0 11,8 13,0 Verschuldungsquote (Tier 1) 4,0 4,0 4,0 • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

  • Verhalten bei Unfällen Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M08.23 Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form: Unterarm [Radius, Xxxx, Xxxxxxxxxx] 0 2,00 EUR 93320

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?