Fotografieren und Filmen. Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Parkbesucher Rücksicht – nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Veröffentlichung von Fotos oder Filmausschnitten aus dem Park von unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung abhängig machen müssen. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedür- fen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Einwilligung. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild auf die Tierpark Nordhorn gGmbH bzw. einer von ihr beauftragten Agentur für deren Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit über- tragen wird. Mit Betreten des Tierparks erteilt der Besucher der Tierpark Nordhorn gGmbH oder einem von dieser Beauftragtem die Erlaubnis, Film- oder Fotoaufnahmen zum Zwecke der Presse-, Werbe-, und Öffentlichkeitsarbeit des Tierpark Nordhorn von sich machen und verwenden zu dürfen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Ihrem Familienzoo im Grünen. Geschäftsführung Tierpark Nordhorn
Fotografieren und Filmen. Das Fotografieren und Filmen während des Aufenthaltes in der ZOOM Erlebniswelt ist für private Zwecke (Fotoalben gedruckt oder digital, Fotoforen oder Foto Communities) gestattet. Da nicht jeder wünscht, in Bild und Ton festgehalten zu werden, ist auf die Persönlichkeitsrechte der übrigen Zoobesucher Rücksicht zu nehmen. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke ist entgeltpflichtig und nur nach Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung und vorheriger Terminabsprache möglich. Kommerziell ist jede Nutzung mit Gewinnerzielungsabsicht. Ferner ist die schriftliche Einwilligung der mitwirkenden Personen einzuholen und vorzulegen. Bei jeder Veröffentlichung ist die ZOOM Erlebniswelt ausdrücklich in dem veröffentlichten Dokument/Medium zu nennen. Die Veröffentlichung von Fotos und Filmen/Filmausschnitten in kommerziellen Medien (Büchern, Zeitschriften, DVDs o. vergleichbaren Medien) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der SG möglich.
Fotografieren und Filmen. Das Fotografieren und Filmen ist für den privaten Gebrauch erlaubt. Bei einer kommerziellen Nutzung ist vorher die Genehmigung der Verpächterin einzuholen. Nicht gestattet ist der Einsatz von Drohnen, um das Gelände aus der Luft zu filmen. Das Füttern der Tiere ist ausnahmslos verboten. Bitte beachten Sie stets, dass jedes noch so brav wirkende Tier Zähne und Krallen hat. Seien Sie entsprechend aufmerksam, wenn sich Ihre Kinder den Tiere nähern. Auch wenn die Tiere an den Kontakt zu Menschen gewöhnt sind, kann es immer zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen.
Fotografieren und Filmen. Selbstverständlich dürfen Sie während des Fluges fotografieren oder Videoaufnahmen machen. Alle Fotos und Videoaufnahmen dürfen nur für private Zwecke genutzt werden.
Fotografieren und Filmen. Die gesamte Ausstellung ist urheberrechtlich geschützt. Foto-, Film- und Videoaufnahmen ohne Stativ und Blitzlicht sind für private Zwecke erlaubt. Garderobe Mäntel und Winterjacken dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden, ebenso sperrige Gegenstände, Schirme, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), Selfie Sticks, Rucksäcke, Einkaufstaschen und übergroße Handtaschen. Sie sind an der Garderobe bzw. in den Schließfächern zu deponieren. Im Zweifelsfall entscheidet das Museumspersonal über mitzuführende Garderobe und Taschen. Das HNF haftet nicht für Wertgegenstände, die an der Garderobe abgegeben werden oder im Hause verloren werden. Für abhanden gekommene Garderobenmarken, Schrankschlüssel u.a. muss Ersatz in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes geleistet werden. Werbung und Angebot von Waren und Dienstleistungen Das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Betreiben von Werbung auf dem Gelände des HNF bedürfen der vorherigen Zustimmung des HNF. Entsprechendes gilt für die Durchführung von Besucherbefragungen, Zählungen, Unterschriftensammlungen oder ähnlicher Aktivitäten.
Fotografieren und Filmen. Das Fotografieren und Filmen innerhalb des Werkgeländes ist nur mit Genehmigung der SE-AG gestattet. Anträge sind bei der jeweiligen Betriebs-Abteilungsleitung zu stellen.
Fotografieren und Filmen. Die Mitnahme oder Benutzung von Foto- und Filmapparaten sowie von Bildaufzeichnungsgeräten ist verboten. Ausnahmen bedürfen der schriftli- chen Einwilligung der Baustellenleitung. Auch bei Vorliegen der schriftli- chen Einwilligung ist die Benutzung der Apparate nur in Anwesenheit ei- nes von ABB Beauftragten zulässig. Von allen Aufnahmen ist ABB kos- tenlos eine Kopie auszuhändigen. Solche Aufnahmen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von ABB für Werbe- oder sonstige Veröffentli- chungen verwendet werden.
Fotografieren und Filmen. Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Parkbesucher Rücksicht – nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Veröffentlichung von Fotos oder Filmausschnitten aus dem Park von unserer vor- herigen schriftlichen Einwilligung abhängig machen müssen. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Einwilligung. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild auf die Tierpark Nordhorn gGmbH bzw. einervon ihr beauftragten Agentur für deren Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit übertragen wird. Mit Betreten des Tierparks erteilt der Besucher der Tierpark Nordhorn gGmbH oder einem von dieser Beauftragtem die Erlaubnis, Film- oder Fotoaufnahmen zum Zwecke der Presse-, Werbe-, und Öffentlichkeitsarbeit des Tierpark Nordhorn von sich machen und verwenden zu dürfen. Einige Bereiche des Tierparks sind videoüberwacht. Mit Betreten des Tierparkgeländes stimmen Sie einer möglichen Aufzeichnung zu. Die Aufnahmen werden max. 72 Stunden gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Geschäftsführung Tierpark Nordhorn Een wereld van ontdekken en beleven staat u te wachten in het Tierpark Nordhorn. Daarbij willen wij u vragen de gebruikelijke voorzichtigheid en aandacht voor de dieren en de medebezoe-kers aan het Tierpark niet uit het oog te verliezen. Dat houdt in dat u, voor uzelf en anderen verantwoording draagt en de spel-regels van de beleefdheid in acht neemt. Bovendien verzoeken wij u de onderstaande regels, de algemene richtlijnen van het Tierpark Nordhorn, op de juiste wijze op te volgen.
Fotografieren und Filmen. Das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nur den von der Connichi zugelassenen Unternehmen/Personen gestattet.
Fotografieren und Filmen. Während der Wanderung können gerne Fotos und Filme für das Familienarchive gemacht und verwendet werden. Dabei sollte auf die übrigen Personen Rücksicht genommen werden. Eine Ver- öffentlichung von Fotos oder Filmausschnitte im Zusammenhang mit der Ziegenwanderung bedarf meiner vorherigen Einwilligung. Grundsätzlich dürfen Fotografieren und Filme nicht für gewerbli- che Zwecke verwendet werden. Der Wanderer erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild auf mich bzw. einer von ihr beauftragten Agentur für deren Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit übertragen wird.