Vorbeugung ansteckender Krankheiten Musterklauseln

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (Shingellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird • Diphtherie • Durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits...
Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teil- weise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert wer- den können (z. B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfun- gen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx In begründeten Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Kinder in der Einrichtung Me- dikamente verabreicht bekommen müssen. Eine eindeutige gesetzliche Regelung zu dieser Medikamentengabe ist nicht vorhanden. Deshalb legt der Xxxxxx in seiner Verantwortung folgende Vorgaben zur Umsetzung fest:
Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Es ist zu empfehlen, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Akti- vitäten im Freien. Wir weisen darauf hin, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sau- berkeit zu tun haben. Wir bitten Sie daher um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns und Ihrer Tagespflegeeinrichtung. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemei- ne Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teil- weise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinder- arzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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