Medikamentöse Maßnahmen. 1Zur medikamentösen Therapie sind mit der Patientin oder dem Patienten ein individueller Therapieplan zu erstellen und Maßnahmen zum Selbstmanagement zu erarbeiten (siehe auch strukturierte Schulungsprogramme (Ziffer III 4)). 2Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Präferenzen der Patientinnen und Patienten Medikamente verwendet werden, deren positiver Effekt und Sicherheit im Hinblick auf die unter Ziffer III 1.3 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Studien nachgewiesen wurde. 3Dabei sollen vorrangig diejenigen Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen oder Kombinationen bevorzugt werden, die diesbezüglich den größten Nutzen erbringen. 4Da das Ansprechen auf Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich sein kann, ist ggf. ein Auslassversuch unter Kontrolle der Symptomatik und der Lungenfunktion zu erwägen. 5Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege bezüglich der unter Ziffer III 1.3 genannten Therapieziele vorliegen. 6Ziel der medikamentösen Therapie ist es insbesondere, die Symptomatik (vor allem Husten, Schleimretention und Luftnot) zu verbessern und Exazerbationen zeitnah zu behandeln sowie deren Rate zu reduzieren. 7In der medikamentösen Behandlung der COPD werden Bedarfstherapeutika (Medikamente, die, z. B. bei Atemnot eingenommen werden) und Dauertherapeutika (Medikamente, die als Basistherapie regelmäßig eingenommen werden) unterschieden. 8Vorrangig sollten folgende Wirkstoffgruppen verwendet werden: 1. Bedarfstherapie: 1.1. kurz wirksames Beta-2-Sympathomimetikum, 1.2. kurz wirksames Anticholinergikum, 1.3. Kombination von kurz wirksamem Beta-2-Sympathomimetikum und Anticholinergikum. 1.4. In begründeten Fällen:
Appears in 3 contracts
Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V
Medikamentöse Maßnahmen. 1Zur medikamentösen Therapie sind mit der Patientin oder dem Patienten ein individueller Therapieplan zu erstellen und Maßnahmen zum Selbstmanagement zu erarbeiten (siehe auch strukturierte Schulungsprogramme (Ziffer III [Nummer 4)]). 2Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Präferenzen der Patientinnen und Patienten Medikamente verwendet werden, deren positiver Effekt und Sicherheit im Hinblick auf die unter Ziffer III in Nummer 1.3 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Studien nachgewiesen wurde. 3Dabei sollen vorrangig diejenigen Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen oder Kombinationen bevorzugt werden, die diesbezüglich den größten Nutzen erbringen. 4Da das Ansprechen auf Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich sein kann, ist ggf. gegebenenfalls ein Auslassversuch unter Kontrolle der Symptomatik und der Lungenfunktion zu erwägen. 5Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege bezüglich der unter Ziffer III in Nummer 1.3 genannten Therapieziele vorliegen. 6Ziel der medikamentösen Therapie ist es insbesondere, die Symptomatik (vor allem Husten, Schleimretention und Luftnot) zu verbessern und Exazerbationen zeitnah zu behandeln sowie deren Rate zu reduzieren. 7In der medikamentösen Behandlung der COPD werden Bedarfstherapeutika (Medikamente, die, die z. B. bei Atemnot eingenommen werden) und Dauertherapeutika (Medikamente, die als Basistherapie regelmäßig eingenommen werden) unterschieden. 8Vorrangig sollten folgende Wirkstoffgruppen verwendet werden:
1. Bedarfstherapie:
1.1. kurz wirksames Beta-2-Sympathomimetikum,
1.2. kurz wirksames Anticholinergikum,
1.3. Kombination von kurz wirksamem Beta-2-Sympathomimetikum und Anticholinergikum.
1.4. In begründeten Fällen:
1.4.1 Theophyllin (Darreichungsform mit rascher Wirkstofffreisetzung),
1.4.2 bei Schleimretention können erwogen werden: 1.4.1.1. Inhalation von Salzlösungen,
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V
Medikamentöse Maßnahmen. 1Zur Zur medikamentösen Therapie sind mit der Patientin oder dem Patienten ein individueller indivi- dueller Therapieplan zu erstellen und Maßnahmen zum Selbstmanagement zu erarbeiten erar- beiten (siehe auch strukturierte Schulungsprogramme (Ziffer III [Nummer 4)]). 2Vorrangig Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Präferenzen der Patientinnen und Patienten Medikamente verwendet werden, deren positiver Effekt Ef- fekt und Sicherheit im Hinblick auf die unter Ziffer III in Nummer 1.3 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Studien nachgewiesen wurde. 3Dabei sollen Dabei sol- len vorrangig diejenigen Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen oder Kombinationen bevorzugt werden, die diesbezüglich den größten Nutzen erbringen. 4Da Da das Ansprechen auf Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich sein kann, ist ggf. gegebenenfalls ein Auslassversuch unter Kontrolle der Symptomatik und der Lungenfunktion zu erwägen. 5Sofern Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin Patien- tin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe Wirk- stoffe Wirksamkeitsbelege bezüglich der unter Ziffer III in Nummer 1.3 genannten Therapieziele vorliegen. 6Ziel Ziel der medikamentösen Therapie ist es insbesondere, die Symptomatik (vor allem Husten, Schleimretention und Luftnot) zu verbessern und Exazerbationen zeitnah zu behandeln sowie deren Rate zu reduzieren. 7In In der medikamentösen Behandlung der COPD werden Bedarfstherapeutika (MedikamenteMedi- kamente, die, die z. B. bei Atemnot eingenommen werden) und Dauertherapeutika (MedikamenteMe- dikamente, die als Basistherapie regelmäßig eingenommen werden) unterschieden. 8Vorrangig Vorrangig sollten folgende Wirkstoffgruppen verwendet werden:
1. : 1 Bedarfstherapie:
1.1. kurz wirksames Beta-2-Sympathomimetikum,
1.2. kurz wirksames Anticholinergikum,
1.3. Kombination von kurz wirksamem Beta-2-Sympathomimetikum und Anticholinergikum.
1.4. In begründeten Fällen:
Appears in 1 contract
Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme Nach § 137f SGB V
Medikamentöse Maßnahmen. 1Zur medikamentösen Therapie sind mit der Patientin oder dem Patienten ein individueller Therapieplan zu erstellen und Maßnahmen zum Selbstmanagement zu erarbeiten (siehe auch strukturierte Schulungsprogramme (Ziffer III 4)). 2Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Präferenzen der Patientinnen und Patienten Medikamente verwendet werden, deren positiver Effekt und Sicherheit im Hinblick auf die unter Ziffer III 1.3 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Studien nachgewiesen wurde. 3Dabei sollen vorrangig diejenigen Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen oder Kombinationen bevorzugt werden, die diesbezüglich den größten Nutzen erbringen. 4Da das Ansprechen auf Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich sein kann, ist ggf. ein Auslassversuch unter Kontrolle der Symptomatik und der Lungenfunktion zu erwägen. 5Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege bezüglich der unter Ziffer III 1.3 genannten Therapieziele vorliegen. 6Ziel der medikamentösen Therapie ist es insbesondere, die Symptomatik (vor allem Husten, Schleimretention und Luftnot) zu verbessern und Exazerbationen zeitnah zu behandeln sowie deren Rate zu reduzieren. 7In der medikamentösen Behandlung der COPD werden Bedarfstherapeutika (Medikamente, die, z. B. bei Atemnot eingenommen werden) und Dauertherapeutika (Medikamente, die als Basistherapie regelmäßig eingenommen werden) unterschieden. 8Vorrangig sollten folgende Wirkstoffgruppen verwendet werden:
1. Bedarfstherapie:
1.1. kurz wirksames Beta-2-Sympathomimetikum,
1.2. kurz wirksames Anticholinergikum,
1.3. Kombination von kurz wirksamem Beta-2-Sympathomimetikum und Anticholinergikum.
1.4. In begründeten Fällen:
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V