Mehrarbeit/Vertretungsunterricht Musterklauseln

Mehrarbeit/Vertretungsunterricht. Gemäß § 85 Abs. II Satz 1 und 2 HBG sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, bis zu fünf Stunden im Monat unentgeltlich Mehrarbeit zu leisten, wenn „zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern“. Im Schulbereich entspricht dies drei Unter- richtsstunden. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Beamtenverhältnis sind nur in dem Umfang zur unentgeltlichen Mehrarbeit verpflichtet, der ihrer reduzierten Arbeitszeit entspricht (Erlass des HMdI vom 25.06.2011). Leisten die teilzeitbeschäftigten, verbeamteten Lehrkräfte über diese Grenze hinaus weitere Mehrarbeit, ist diese Arbeitszeit auf der Basis der zeitanteiligen Besoldung anstatt der Mehrarbeitsvergütung zu bezahlen (§ 3 Verordnung über Gewährung der Mehrarbeitsvergütung (MVergV)). Teilzeitbe- schäftigten angestellten Lehrkräften wird bereits die erste Stunde Mehrarbeit vergütet (Bundesarbeitsgericht 21.4.1999, Az. 5 AZR 200/98). Formulare zur Beantragung der zeitanteiligen Besoldung bzw. Mehrarbeitsvergütung können von der Homepage des Staatlichen Schulamtes Weilburg herunter geladen werden. Ergibt sich wegen des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung bei der prozentualen Be- rechnung der zu leistenden Mehrarbeit keine volle Stundenzahl, so muss eine pro- zentual richtige Verteilung über mehrere Monate vorgenommen werden. So kann z. B. bei einer halben Stelle die Mehrarbeit in einem Monat zwei Stunden und im ande- ren Monat eine Stunde betragen. Sollen Teilzeitbeschäftigte zu bezahlter Mehrarbeit nach der Mehrarbeitsvergütung herangezogen werden, so ist die persönliche Situati- on der oder des Betroffenen zu berücksichtigen. Wer beispielsweise seine Arbeitszeit aus familiären Gründen reduziert hat, um den notwendigen Rahmen für die Betreu- ung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zu haben, darf zu bezahlter Mehrarbeit nicht verpflichtet werden, wenn dies die Betreuungsaufgaben unzumutbar erschwert. Unabhängig hiervon können Teilzeitbeschäftigte mit ihrer Zustimmung bezahlte Mehrarbeit leisten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.