Common use of Miet-, und nachvertragliche Pflichten Clause in Contracts

Miet-, und nachvertragliche Pflichten. Der Mietvertrag beginnt mit Betriebsbereitschaft der Miet- gegenstände. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindes- tens eine der zugelassenen Kartenarten mit dem POS-Gerät abgewickelt werden kann. In jedem Fall der Vertragsbeendigung ist der VP verpflichtet, die vermieteten Gegenstände auf eigene Kosten und eige- nes Risiko an BS PAYONE zurückzusenden, es sei denn, dies ist aus nicht vom VP zu vertretenden Gründen unmöglich. Kommt der VP dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der VP Schadensersatz zu leisten, jedenfalls in Höhe des Buchwer- tes der vermieteten Gegenstände und mindestens EUR 250,00,- es sei denn, der VP weist einen niedrigeren oder BS PAYONE einen höheren Schaden nach. Der Buchwert ent- spricht der Differenz zwischen dem Anschaffungswert der vermieteten Gegenstände und linearen Abschreibungen auf die vermieteten Gegenstände auf der Grundlage der aktu- ellen steuerrechtlichen Vorgaben.

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Miet-, und nachvertragliche Pflichten. Der Mietvertrag beginnt mit Betriebsbereitschaft der Miet- gegenständeMietge- genstände. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindes- tens mindestens eine der zugelassenen Kartenarten mit dem POS-Gerät abgewickelt abge- wickelt werden kann. In jedem Fall der Vertragsbeendigung ist der VP verpflichtet, die vermieteten Gegenstände auf eigene Kosten und eige- nes eigenes Risiko an BS PAYONE zurückzusenden, es sei denn, dies ist aus nicht vom VP zu vertretenden Gründen unmöglich. Kommt der VP dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der VP Schadensersatz Schadenser- satz zu leisten, jedenfalls in Höhe des Buchwer- tes Buchwertes der vermieteten vermie- teten Gegenstände und mindestens EUR 250,00,- CHF 250,00, es sei denn, der VP weist einen niedrigeren oder BS PAYONE einen höheren Schaden nach. Der Buchwert ent- spricht entspricht der Differenz zwischen dem Anschaffungswert der vermieteten Gegenstände und linearen Abschreibungen auf die vermieteten Gegenstände auf der Grundlage der aktu- ellen aktuellen steuerrechtlichen Vorgaben.

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Miet-, und nachvertragliche Pflichten. Der Mietvertrag beginnt mit Betriebsbereitschaft der Miet- gegenständeMietge- genstände. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindes- tens mindestens eine der zugelassenen Kartenarten mit dem POS-Gerät abgewickelt abge- wickelt werden kann. In jedem Fall der Vertragsbeendigung ist der VP verpflichtet, die vermieteten Gegenstände auf eigene Kosten und eige- nes eigenes Risiko an BS PAYONE B+S zurückzusenden, es sei denn, dies ist aus nicht vom VP zu vertretenden Gründen unmöglich. Kommt der VP dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der VP Schadensersatz zu leisten, jedenfalls in Höhe des Buchwer- tes Buchwertes der vermieteten vermiete- ten Gegenstände und mindestens EUR 250,00,- 250,00, es sei denn, der VP weist einen niedrigeren oder BS PAYONE B+S einen höheren Schaden Scha- den nach. Der Buchwert ent- spricht entspricht der Differenz zwischen dem Anschaffungswert der vermieteten Gegenstände und linearen Abschreibungen auf die vermieteten Gegenstände auf der Grundlage der aktu- ellen aktuellen steuerrechtlichen Vorgaben.

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Miet-, und nachvertragliche Pflichten. Der Mietvertrag beginnt mit Betriebsbereitschaft der Miet- gegenstände. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindes- tens eine der zugelassenen Kartenarten mit dem POS-Gerät abgewickelt werden kann. In jedem Fall der Vertragsbeendigung ist der VP verpflichtet, die vermieteten Gegenstände auf eigene Kosten und eige- nes Risiko an BS PAYONE zurückzusenden, es sei denn, dies ist aus nicht vom VP zu vertretenden Gründen unmöglich. Kommt der VP dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der VP Schadensersatz zu leisten, jedenfalls in Höhe des Buchwer- tes der vermieteten Gegenstände und mindestens EUR 250,00,- es sei denn, der VP weist einen niedrigeren oder BS PAYONE einen höheren Schaden nach. Der Buchwert ent- spricht der Differenz zwischen dem Anschaffungswert der vermieteten Gegenstände und linearen Abschreibungen auf die vermieteten Gegenstände auf der Grundlage der aktu- ellen steuerrechtlichen Vorgaben.

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