Mietwagen. sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung
Mietwagen. Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig Gele- genheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-VermietfahrzeugeVermietfahr- zeuge).
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung
Mietwagen. sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. Absatz 4 Personenbeför- derungsgesetz Personen- beförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig Gelegenheits- verkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Kraft- droschken/Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-VermietfahrzeugeSelbstfahrer- vermietfahrzeuge). sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zuge- lassenen Stellen bereithält und mit denen er Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
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Mietwagen. Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz Personenbeförde- rungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-VermietfahrzeugeSelbstfahrervermiet- fahrzeuge).
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Mietwagen. Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig Gelegenheits- verkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der TaxenTaxis, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-VermietfahrzeugeSelbstfahrervermietfahrzeuge).
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Mietwagen. Mietwagen sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. Absatz 4 Personenbeför- derungsgesetz Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig Gele- genheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-VermietfahrzeugeSelbstfahrervermietfahr- zeuge).
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Mietwagen. sind PersonenkraftwagenFahrzeuge, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig betrieben gewerbsmäßig betrie- ben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
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Samples: Versicherungsvertrag
Mietwagen. sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. Absatz 4 Personenbeför- derungsgesetz Personen- beförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig Gelegenheits- verkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Kraft- droschken/Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-VermietfahrzeugeSelbstfahrer- vermietfahrzeuge). sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zuge- lassenen Stellen bereithält und mit denen er Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Mietwagen. sind Personenkraftwagen, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz Personen- beförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig Gelegenheits- verkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Kraft- droschken/Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-VermietfahrzeugeSelbstfahrer- vermietfahrzeuge). sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zuge- lassenen Stellen bereithält und mit denen er Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestel- lung eines Fahrers vermietet werden.
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Mietwagen. Mietwagen sind PersonenkraftwagenPkw, mit denen ein nach § 49 Abs. 4 Personenbeför- derungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtiger Abs.4 PBefG genehmi- gungspflichtiger Gelegenheitsverkehr ge- werbsmäßig gewerbsmäßig betrieben wird (unter un- ter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrer-VermietfahrzeugeSelbst- fahrervermietfahrzeuge).
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