Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklas- sen, Typklassen sowie die Merkmale zu Beitragsberechnung zu ändern, wenn die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klas- sen, Regionalklassen, Typklassen, jährliche Fahr- leistung, Einfamilienhausbewohner, Nutzerkreis (Fahrer), Fahrzeugalter, Nächtlicher Abstellort, Fahrzeugspezifische Daten, Treue und Beitragsberechnung nach dem Lebensalter der Fahrzeugnutzer zu ändern. Dies setztvoraus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für – Regionalklassen, – SF-Klassen, – Stärkeklassen, – Stärkemerkmale, – Tarifgruppen und – Typklassen zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Beitragsmerkmale einzuführen, wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versiche- rungstechnik entsprechen. Weiterhin sind wir berechtigt, die im Versicherungsschein aufgeführ- ten Risikomerkmale zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Risikomerkmale einzuführen, wenn die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Risikomerkmale den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen sowie die ersetzten oder neuen Bei- tragsmerkmale werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
Änderung der Tarifstruktur. Beitragsberechnung nach Ihrem Lebensalter
Änderung der Tarifstruktur. K.7.1 Wir sind in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklassen, Typklassen, Berufsgruppen so- wie die Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 zu ändern, aufzu- heben und neu einzuführen, soweit die Schaden- und Kostenentwicklung unter Berücksichtigung statistischer Erhebungen für bestehende und gegebenenfalls neu zu bildende Merkmale zur Beitragsberechnung dazu Anlass geben. In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, uns auf Anforderung alle Angaben mitzuteilen, die für die Einstufung in die geänderten oder neuen Merkmale erforderlich sind. K.7.2 Die Änderung gemäß K.7.1 berücksichtigt die Schaden- und Kosten- entwicklung in der Vergangenheit und die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die Grundsätze der Versicherungsmathematik und
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklassen, Typklassen, zu ändern. Dies setzt vo- raus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grunds- ätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungs- technik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen wer- den mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirk- sam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
Änderung der Tarifstruktur. K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands
K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
Änderung der Tarifstruktur. Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklassen, Typ- klassen, Tarifgruppen und den sonstigen Merkmalen zur Beitragsberechnung nach K.4 zu ändern, aufzuheben oder durch neue Merkmale zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn dies den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsma- thematik und Versicherungstechnik entspricht. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.
Änderung der Tarifstruktur. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklas- sen, Typklassen, Tarifgruppen, Berufsgruppen, Stärkeklassen und die in Anhang 1 aufgeführten Merkmale zur Beitragsberechnung zu ändern, ersatzlos aufzuheben oder durch neue Merkmale zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn ein angemessenes Verhältnis von Beitrag und Versi- cherungsleistung gewährleistet ist und dies den anerkannten Grund- sätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ent- spricht. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam, wenn wir Ihnen die Änderungen spätes- tens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach G.2.9 belehren.