Mietzeitraum; Zurückbehaltungsrecht Musterklauseln

Mietzeitraum; Zurückbehaltungsrecht. 1. Ein Miettag dauert von 10:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. 2. Zur Übergabe der angemieteten Räumlichkeiten ist die TEC Event Campus GmbH erst nach Eingang der Anzahlung verpflichtet (Zurückbehaltungsrecht). Geht die Anzahlung nicht bei dem Rechnungssteller TEC Event Campus GmbH ein, ist die TEC Event Campus GmbH zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wobei Schadensersatzansprüche der TEC Event Campus GmbH vorbehalten bleiben.
Mietzeitraum; Zurückbehaltungsrecht. 1. Ein Miettag gilt wie folgt: - Cafe Moskau von 11:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages - Salon Babette von 10:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages Bei mehreren Miettagen endet der Mietzeitraum um 8:00 Uhr des Folgetages des letzten Miettages. 2. Zur Übergabe der angemieteten Räumlichkeiten ist die Cafe Moskau GmbH erst nach Eingang der Anzahlung verpflich- tet (Zurückbehaltungsrecht). Geht die Anzahlung nicht bei dem Rechnungssteller Cafe Moskau GmbH ein, ist die Cafe Moskau GmbH zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wobei Schadensersatzansprüche der Cafe Moskau GmbH vorbehalten bleiben. 4. The organiser must have liability insurance with enough coverage (usually 0.000.000 € for personal damage and 0.000.000 € for property damage), which is to be proven through the presentation of an insurance policy.

Related to Mietzeitraum; Zurückbehaltungsrecht

  • Zurückbehaltungsrecht Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.

  • Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 14.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht. 14.2 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht

  • Aufrechnung, Zurückbehaltung Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 4.1 Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 4.2 Auf ein nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhenden Zurückbehaltungsrecht kann sich der Besteller nicht berufen.

  • Nutzungsrecht 1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf das Produkt mittels Telekommunikation über das Internet zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem Produkt verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem Produkt, der Softwareanwendung oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht. 2. Soweit der Anbieter während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Software bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Der Anbieter ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde. 3. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Produkt über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das Produkt oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. 4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch diese ausgeschlossen ist. 5. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer mitzuteilen, insbesondere dessen Namen und Anschrift. 6. Wird die vertragsgemäße Nutzung des Produkts ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  • Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Ver- sicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versiche- rungsnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der lau- fenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versiche- rer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen. Der Versicherer muss die ihm nach Ziffern 23.2 und 23.3 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verlet- zung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht ver- strichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern 23.2 und 23.3 nur zu, wenn er den Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern 23.2 und 23.3 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.

  • Urheberrecht und Nutzungsrechte 1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den von ihm gefertigten Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich an den Fotografen zurückzugeben. 3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen über. 5. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 7. Außer wenn dies ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde, ist anderen als dem Fotografen verboten: a) die Bearbeitung von Werken des Fotografen (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und/oder Verbreitung, analog oder digital; b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online- Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern; c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren. 8. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, seine Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.