Mietzinsveränderung. 3.2.1 Bei Verträgen auf unbestimmte Dauer können Mietzins, Nebenkosten, so- wie alle anderen Vertragsänderungen nur unter Einhaltung der auf dem Deckblatt vereinbarten Fristen auf einen der vereinbarten Kündigungstermi- ne geltend gemacht werden. Die entsprechende Mitteilung an den Mieter hat mit amtlichem Formular und ohne Kündigungsandrohung zu erfolgen. Sie muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist dem Mieter zugestellt sein. Die Vertragsänderung gilt als zugestellt, wenn sie auf der Post abgeholt wird, spätestens aber am letzten Tag der Abholfrist. 3.2.2 Bei Verträgen auf feste Dauer dürfen während der festen Vertragsdauer Mietzins und Nebenkosten nicht verändert werden, ausser in den beiden folgenden Fällen: Ist der Mietvertrag auf eine feste Dauer von mindestens 5 Jahren abge- schlossen, so ist der Vermieter bei Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise um 5 Punkte während der festen Mietzeit berechtigt, eine Anpassung des Mietzinses gemäss Index seit der letzten Mietzinsfest- setzung vorzunehmen. Die Indexklausel ist durch Bezeichnung auf dem Deckblatt oder separat zu vereinbaren. Eine solche Mietzinsanpassung ist unter Einhaltung einer einmonatigen Voranzeigefrist auf den nächsten Zins- zahlungstermin anzuzeigen. Ein angepasster Xxxxxxxx darf von der gleichen Vertragspartei vor Ablauf eines Jahres seit der letzten vorgenommenen Än- derung nicht erneut angepasst werden. Wird der Mietvertrag nach Ablauf der festen Vertragsdauer nicht mindestens um weitere 5 Jahre verlängert, so gilt für Mietzinsveränderungen die Regelung nach Ziff. 3.2.1. Die Parteien sind berechtigt, bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jah- ren eine Staffelmiete zu vereinbaren. Eine Anpassung ist nur einmal pro Jahr möglich. Die Erhöhung ist dabei gleich anzuzeigen wie bei Verträgen auf unbestimmte Dauer.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Mietzinsveränderung. 3.2.1 3.2.1. Bei Verträgen auf unbestimmte Dauer unbefristeten Mietverhältnissen können Mietzins, Nebenkosten, so- wie alle anderen Änderungen von Mietzins und Nebenkosten sowie andere Vertragsänderungen nur unter Einhaltung der auf dem Deckblatt vereinbarten Fristen Kündigungsfrist auf einen der vereinbarten Kündigungstermi- ne Kündigungstermin hin geltend gemacht werden. Die entsprechende Mitteilung an den Mieter hat mit amtlichem Formular und ohne Kündigungsandrohung Kündi- gungsandrohung zu erfolgen. Sie muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist dem Mieter zugestellt sein. Die Vertragsänderung gilt als zugestellt, wenn sie auf der Post abgeholt wird, spätestens aber am letzten Tag der Abholfrist.
3.2.2 3.2.2. Bei Verträgen auf feste Dauer befristeten Mietverhältnissen dürfen während der festen Vertragsdauer Mietzins und Nebenkosten nicht verändert werden, ausser aus- ser in den beiden folgenden Fällen: Ist der Mietvertrag auf eine feste Dauer von mindestens 5 Jahren abge- schlossenab- geschlossen, so ist der Vermieter bei Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise um 5 Punkte während der festen Mietzeit berechtigtbe- rechtigt, eine Anpassung des Mietzinses gemäss Index seit der letzten Mietzinsfest- setzung Mietzinsfestsetzung vorzunehmen. Die Indexklausel ist durch Bezeichnung Bezeich- nung auf dem Deckblatt Seite 1 MV oder separat zu vereinbaren. Eine solche Mietzinsanpassung Miet- zinsanpassung ist unter Einhaltung einer einmonatigen Voranzeigefrist auf den nächsten Zins- zahlungstermin Zinszahlungstermin anzuzeigen. Ein angepasster Xxxxxxxx darf von der gleichen Vertragspartei vor Ablauf eines Jahres seit der letzten vorgenommenen Än- derung Änderung nicht erneut angepasst werdenwer- den. Wird der Mietvertrag nach Ablauf der festen Vertragsdauer nicht mindestens um weitere 5 Jahre verlängert, so gilt für Mietzinsveränderungen Mietzinsverände- rungen die Regelung nach Ziff. 3.2.1. Die Parteien sind berechtigt, bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jah- ren Jahren eine Staffelmiete zu vereinbaren. Eine Anpassung ist nur einmal ein- mal pro Jahr möglich. Die Erhöhung ist dabei gleich anzuzeigen wie bei Verträgen auf unbestimmte Dauer.
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Samples: Mietvertrag
Mietzinsveränderung. 3.2.1 Bei Verträgen auf unbestimmte Dauer können MietzinsMiet- zins, Nebenkosten, so- wie sowie alle anderen Vertragsänderungen Vertragsände- rungen nur unter Einhaltung der auf dem Deckblatt vereinbarten Fristen auf einen der vereinbarten Kündigungstermi- ne Kündi- gungstermine geltend gemacht werden. Die entsprechende entspre- chende Mitteilung an den Mieter hat mit amtlichem Formular und ohne Kündigungsandrohung zu erfolgenerfol- gen. Sie muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist dem Mieter zugestellt sein. Die Vertragsänderung Ver- tragsänderung gilt als zugestellt, wenn sie auf der Post abgeholt wird, spätestens aber am letzten Tag Tage der Abholfrist.
3.2.2 Bei Verträgen auf feste Dauer dürfen während der festen fes- ten Vertragsdauer Mietzins und Nebenkosten nicht verändert werden, ausser in den beiden folgenden Fällen: Indexmiete: Ist der Mietvertrag auf eine feste Dauer von mindestens mindes- tens 5 Jahren abge- schlossenabgeschlossen, so ist der Vermieter bei Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise Konsumenten- preise um 5 Punkte während der festen Mietzeit berechtigtbe- rechtigt, eine Anpassung des Mietzinses gemäss Index In- dex seit der letzten Mietzinsfest- setzung Mietzinsfestsetzung vorzunehmen. Die Indexklausel ist durch Bezeichnung auf dem Deckblatt oder separat zu vereinbaren. Eine solche Mietzinsanpassung ist unter Einhaltung einer einmonatigen einmo- natigen Voranzeigefrist auf den nächsten Zins- zahlungstermin Zinszah- lungstermin anzuzeigen. Ein angepasster Xxxxxxxx darf von der gleichen Vertragspartei vor Ablauf eines Jahres seit der letzten vorgenommenen Än- derung Änderung nicht erneut angepasst werden. angepasstwerden.Wird der Mietvertrag nach Ablauf der festen Vertragsdauer nicht mindestens mindes- tens um weitere 5 Jahre verlängert, so gilt für Mietzinsveränderungen giltfür Xxxxxxxx- veränderungen die Regelung nach Ziff. 3.2.1. Staffelmiete: Die Parteien sind berechtigt, bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jah- ren Jahren eine Staffelmiete zu vereinbarenverein- baren. Eine Anpassung ist nur einmal pro Jahr möglichmög- lich. Die Erhöhung ist dabei gleich anzuzeigen wie bei Verträgen auf unbestimmte Dauer.
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Samples: Mietvertrag