Migrationsunterstützung. Sobald der AN VERTRAGSLEISTUNGEN (insbesondere CLOUD-SERVICES) für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten erbracht hat, wird der AN jederzeit auf Wunsch des AG gegen gesonderte, marktübliche Vergütung den AG in angemessenem Umfang dabei unterstützen, den Übergang zu einer anderwei- tigen technischen Lösung oder zu einem anderen Anbieter bei unterbrechungsfreier Verfügbarkeit der betroffenen Dienste und/oder Systeme zu erleichtern (Migrationsunterstützung). Dies gilt nicht, soweit dem AN die Erbringung von Leistungen der Migrationsunterstützung aufgrund der besonderen Umstände der Vertragsbeendigung unzu- mutbar ist. Im Rahmen der Migrationsunterstützung wird der AN für den AG auf dessen Wunsch die von der Beendigung betroffenen VERTRAGSLEISTUNGEN zu den bisherigen Konditionen weiter erbringen. Soweit es hierbei für den AN nach- weislich zu erhöhten Aufwänden bei der Leistungserbringung kommt, kann der AN eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen. Im Rahmen der Migrationsunterstützung wird der AN dem AG auf dessen Wunsch und gegen gesonderte, marktübliche Vergütung weitere Migrationsleistungen anbieten, insbesondere ein Migrationskonzept mit der de- taillierten Planung der einzelnen Migrationsschritte erstellen oder bei der Erstellung unterstützen und dem AG zur Infrastruktur gehörende Hard- und Software sowie sonstige für den Betrieb der Dienste erforderliche Gegenstände und Rechte anbieten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Migrationsunterstützung. 33.1. Sobald der AN VERTRAGSLEISTUNGEN (insbesondere CLOUD-SERVICES) für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten erbracht hat, wird der AN jederzeit auf Wunsch des AG gegen gesonderte, marktübliche Vergütung den AG in angemessenem Umfang dabei unterstützen, den Übergang zu einer anderwei- tigen an- derweitigen technischen Lösung oder zu einem anderen Anbieter bei unterbrechungsfreier Verfügbarkeit der betroffenen Dienste und/oder Systeme zu erleichtern (Migrationsunterstützung). Dies gilt nicht, soweit dem AN die Erbringung von Leistungen der Migrationsunterstützung aufgrund der besonderen Umstände der Vertragsbeendigung unzu- mutbar Ver- tragsbeendigung unzumutbar ist.
33.2. Im Rahmen der Migrationsunterstützung wird der AN für den AG auf dessen Wunsch die von der Beendigung betroffenen VERTRAGSLEISTUNGEN zu den bisherigen Konditionen weiter erbringen. Soweit es hierbei für den AN nach- weislich nachweislich zu erhöhten Aufwänden bei der Leistungserbringung kommt, kann der AN eine angemessene angemes- sene Anpassung der Vergütung verlangenverlangen.
33.3. Im Rahmen der Migrationsunterstützung wird der AN dem AG auf dessen Wunsch und gegen gesonderte, marktübliche Vergütung weitere Migrationsleistungen anbieten, insbesondere ein Migrationskonzept mit der de- taillierten detaillierten Planung der einzelnen Migrationsschritte erstellen oder bei der Erstellung unterstützen und dem AG zur Infrastruktur gehörende Hard- und Software sowie sonstige für den Betrieb der Dienste erforderliche erfor- derliche Gegenstände und Rechte anbieten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Migrationsunterstützung. 33.1. Sobald der AN VERTRAGSLEISTUNGEN (insbesondere CLOUD-SERVICES) für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten erbracht hat, wird der AN jederzeit auf Wunsch des AG gegen gesonderte, marktübliche Vergütung den AG in angemessenem Umfang dabei unterstützen, den Übergang zu einer anderwei- tigen an- derweitigen technischen Lösung oder zu einem anderen Anbieter bei unterbrechungsfreier Verfügbarkeit der betroffenen Dienste und/oder Systeme zu erleichtern (Migrationsunterstützung). Dies gilt nicht, soweit dem AN die Erbringung von Leistungen der Migrationsunterstützung aufgrund der besonderen Umstände der Vertragsbeendigung unzu- mutbar Ver- tragsbeendigung unzumutbar ist.
33.2. Im Rahmen der Migrationsunterstützung wird der AN für den AG auf dessen Wunsch die von der Beendigung betroffenen VERTRAGSLEISTUNGEN zu den bisherigen Konditionen weiter erbringen. Soweit es hierbei für den AN nach- weislich nachweislich zu erhöhten Aufwänden bei der Leistungserbringung kommt, kann der AN eine angemessene angemes- sene Anpassung der Vergütung verlangen.
33.3. Im Rahmen der Migrationsunterstützung wird der AN dem den AG auf dessen Wunsch und gegen gesonderte, marktübliche Vergütung weitere Migrationsleistungen anbieten, insbesondere ein Migrationskonzept mit der de- taillierten detaillierten Planung der einzelnen Migrationsschritte erstellen oder bei der Erstellung unterstützen und dem AG zur Infrastruktur gehörende Hard- und Software sowie sonstige sonstiger für den Betrieb der Dienste erforderliche erfor- derlicher Gegenstände und Rechte anbieten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen