Mindest-Inanspruchnahme Musterklauseln
Mindest-Inanspruchnahme. Vorbehaltlich einer Zurverfügungstellung von Kapazitäten an den Marktverantwortli- chen gemäß Ziffer 4.1. sind, technisch bedingt, die in Tabelle 1 aufgeführten Mindest- werte für Ein- und Ausspeicherleistung pro Paket einzuhalten. Mindest-Einspeicherleistung (QMIN, ESL) 67.200 kWh/h Mindest-Ausspeicherleistung (QMIN, ASL) 112.000 kWh/h Tabelle 1: Mindestleistungen für die Ein- und Ausspeicherung Im Falle der Zurverfügungstellung von Kapazitäten an den Marktverantwortlichen gemäß Ziffer 4.1. sind die Mindestwerte um den zur Verfügung zu stellenden Anteil der Spei- cherkapazität nach Ziffer 4.2. zu kürzen.
