Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % vereinbart oder wurde ein Lock-In durchgeführt, erhalten Sie zum Ende der Aufschubzeit jedoch wenigstens folgende Mindest- beteiligung an den Bewertungsreserven: Die Höhe der Mindestbeteiligung wird aus der Mindest- beteiligungs-Anwartschaft, multipliziert mit dem zum Ende der Aufschubzeit deklarierten und im Geschäfts- bericht veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Mindestbeteiligungs-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Be- ginn des Monats und in Prozent der Mindestbeteili- gungs-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung wird eine Mindestbeteiligung auf der Basis einer reduzierten Min- destbeteiligungs-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Re- duzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der fälligen Mindestbeteiligung und der fälligen Schlussüberschussanteile (Absatz (6)) prozen- tual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maxi- mal für 120 Monate, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälliger Mindestbeteiligung zum Ausgangswert von der fälligen Mindestbeteiligung abgezogen. Andernfalls wird keine Mindestbeteiligung fällig. Fällige Anteile an den Bewertungsreserven werden dem Vertragsguthaben zugeführt. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wur- de kein Lock-In durchgeführt, fällt vor Beginn der Ren- tenzahlung keine Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven an. Nähere Einzelheiten zur Beteiligung der anspruchsbe- rechtigten Verträge veröffentlichen wir in unserem Ge- schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
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Samples: Verbraucherinformation, Verbraucherinformation, Verbraucherinformation
Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % vereinbart oder wurde ein Lock-In durchgeführt, erhalten Sie zum Zum Ende der Aufschubzeit erhalten Sie jedoch wenigstens we- nigstens folgende Mindest- beteiligung Mindestbeteiligung an den BewertungsreservenBewer- tungsreserven: Die Höhe der Mindestbeteiligung wird aus der Mindest- beteiligungs-Anwartschaft, multipliziert mit dem zum Ende der Aufschubzeit deklarierten und im Geschäfts- bericht veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Mindestbeteiligungs-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Be- ginn des Monats und in Prozent der Mindestbeteili- gungs-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung wird eine die Mindestbeteiligung auf der Basis einer reduzierten Min- destbeteiligungs-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Re- duzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital Deckungskapital↑ des Vertrags einschließlich der fälligen Mindestbeteiligung und der fälligen Schlussüberschussanteile (Absatz (6)8)) prozen- tual pro Monat der restlichen AufschubzeitAufschubzeit↑, jedoch maxi- mal ma- ximal für 120 Monate, mit dem 0,05-fachen der Differenz Diffe- renz aus aktueller Umlaufrendite und dem Durchschnittswert Durch- schnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal maxi- mal der letzten 10 Jahre, multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung Mindestbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert Ver- gleichswert anteilig im Verhältnis von fälliger Mindestbeteiligung Mindestbe- teiligung zum Ausgangswert von der fälligen Mindestbeteiligung Mindestbe- teiligung abgezogen. Andernfalls wird keine Mindestbeteiligung Mindestbe- teiligung fällig. Fällige Anteile an den Bewertungsreserven werden dem Vertragsguthaben Deckungskapital zugeführt. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wur- de kein Lock-In durchgeführt, fällt vor Beginn der Ren- tenzahlung keine Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven an. Nähere Einzelheiten zur Beteiligung der anspruchsbe- rechtigten Verträge veröffentlichen wir in unserem Ge- schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
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Samples: Insurance Agreement
Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % vereinbart oder wurde ein Lock-In durchgeführt, erhalten Sie zum Zum Ende der Aufschubzeit erhalten Sie jedoch wenigstens wenigs- tens folgende Mindest- beteiligung Mindestbeteiligung an den BewertungsreservenBewertungsre- serven: Die Höhe der Mindestbeteiligung wird aus der Mindest- beteiligungs-Anwartschaft, multipliziert mit dem zum Ende En- de der Aufschubzeit deklarierten und im Geschäfts- bericht Geschäftsbe- richt veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Mindestbeteiligungs-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Be- ginn Beginn des Monats und in Prozent der Mindestbeteili- gungsMindestbeteiligungs-Anwartschaft An- wartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlungPerson↑, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Ver- tragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung wird eine Mindestbeteiligung auf der Basis Ba- sis einer reduzierten Min- destbeteiligungsMindestbeteiligungs-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Re- duzierung Reduzierung hängt von der restlichen restli- chen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen ab- gelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 JahreJah- re, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer ei- ner Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung Veröffentli- chung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der fälligen Mindestbeteiligung und der fälligen fäl- ligen Schlussüberschussanteile (Absatz (6)) prozen- tual prozentual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maxi- mal maximal für 120 Monate, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälliger Mindestbeteiligung zum Ausgangswert von der fälligen Mindestbeteiligung abgezogenabge- zogen. Andernfalls wird keine Mindestbeteiligung fällig. Fällige Anteile an den Bewertungsreserven werden dem Vertragsguthaben zugeführt. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wur- de kein Lock-In durchgeführt, fällt vor Beginn der Ren- tenzahlung keine Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven an. Nähere Einzelheiten zur Beteiligung der anspruchsbe- rechtigten Verträge veröffentlichen wir in unserem Ge- schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
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Samples: Versicherungsvertrag
Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % vereinbart oder wurde ein Lock-In durchgeführt, durchgeführt erhalten Sie zum Ende der Aufschubzeit jedoch wenigstens folgende Mindest- beteiligung an den Bewertungsreserven: Die Höhe der Mindestbeteiligung wird aus der Mindest- beteiligungs-Anwartschaft, multipliziert mit dem zum Ende der Aufschubzeit deklarierten und im Geschäfts- bericht veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Mindestbeteiligungs-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Be- ginn des Monats und in Prozent der Mindestbeteili- gungs-Anwartschaft des Vormonats. Bei Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung wird eine Mindestbeteiligung auf der Basis einer reduzierten Min- destbeteiligungs-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Re- duzierung hängt von der restlichen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt eine wei- tere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital des Vertrags einschließlich der fälligen Mindestbeteiligung und der fälligen Schlussüberschussanteile (Absatz (6)) prozen- tual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maxi- mal für 120 Monate, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälliger Mindestbeteiligung zum Ausgangswert von der fälligen Mindestbeteiligung abgezogen. Andernfalls wird keine Mindestbeteiligung fällig. Fällige Anteile an den Bewertungsreserven werden dem Vertragsguthaben zugeführt. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wur- de kein Lock-In durchgeführt, fällt vor Beginn der Ren- tenzahlung keine Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven an. Nähere Einzelheiten zur Beteiligung der anspruchsbe- rechtigten Verträge veröffentlichen wir in unserem Ge- schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung
Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Ist ein Garantieprozentsatz größer 0 % vereinbart oder wurde ein Lock-In durchgeführt, erhalten Sie zum Zum Ende der Aufschubzeit erhalten Sie jedoch wenigstens wenigs- tens folgende Mindest- beteiligung Mindestbeteiligung an den BewertungsreservenBewertungsre- serven: Die Höhe der Mindestbeteiligung wird aus der Mindest- beteiligungs-Anwartschaft, multipliziert mit dem zum Ende der Aufschubzeit deklarierten und im Geschäfts- bericht veröffentlichten Anteilsatz ermittelt. Die Mindestbeteiligungs-Anwartschaft wird am Ende ei- nes jeden Monats fortgeschrieben. Die Fortschreibung bemisst sich in Prozent des Deckungskapitals zu Be- ginn des Monats und in Prozent der Mindestbeteili- gungs-Anwartschaft des Vormonats. Bei Ihrem Tod der versicherten Person↑ vor Beginn der Ren- tenzahlungRentenzahlung, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kün- digung, bei Verwendung für eine selbst genutzte Woh- nung nach § 13 oder bei Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung wird eine Mindestbeteiligung auf der Basis Ba- sis einer reduzierten Min- destbeteiligungsMindestbeteiligungs-Anwartschaft fällig. Die Höhe der Re- duzierung Reduzierung hängt von der restlichen restli- chen Aufschubzeit ab. Nur bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kündigung oder bei Verwendung von Kapital für eine selbst genutzte Wohnung nach § 13 erfolgt eine wei- tere weitere Reduzierung, wenn die maßgebliche Umlaufrendite Umlaufren- dite des letzten Monats vor Wirksamwerden der vorzeitigen Vertragsbeendigung Kündi- gung oder der Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung nach § 13 über dem Durchschnittswert der abgelaufenen Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt. Die maßgebliche Umlaufrendite ist dabei die Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren (gemäß der Veröf- fentlichung der Deutschen Bundesbank). In diesem Fall wird das Deckungskapital Deckungskapital↑ des Vertrags einschließlich der fälligen Mindestbeteiligung und der fälligen Schlussüberschussanteile (Absatz (6)8)) prozen- tual pro Monat der restlichen Aufschubzeit, jedoch maxi- mal für 120 Monate, mit dem 0,05-fachen der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, multipliziert (Vergleichswert). Ist der Vergleichswert kleiner als die Summe aus den fälligen Schlussüberschussanteilen und der fälligen Min- destbeteiligung (Ausgangswert), wird der Vergleichswert anteilig im Verhältnis von fälliger Mindestbeteiligung zum Ausgangswert von der fälligen Mindestbeteiligung abgezogen. Andernfalls wird keine Mindestbeteiligung fällig. Fällige Anteile an den Bewertungsreserven werden dem Vertragsguthaben Deckungskapital zugeführt. Ist ein Garantieprozentsatz von 0 % vereinbart und wur- de kein Lock-In durchgeführt, fällt vor Beginn der Ren- tenzahlung keine Mindestbeteiligung an den Bewer- tungsreserven an. Nähere Einzelheiten zur Beteiligung der anspruchsbe- rechtigten Verträge veröffentlichen wir in unserem Ge- schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
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