Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 7.1.3.1. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,125 %, gilt ein Mindestzinssatz von 0,125 % als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt. 7.1.3.2. Gewährt die Bank einen Sonderzinssatz ist sie nach Maßgabe der Ziffer 7.1.1. jederzeit berechtigt, diesen auf die Höhe des sich nach der Zinsgleitklausel ergebenden Zinssatzes anzupassen.
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Samples: Bedingungen Für Sparkonten
Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 7.1.3.1Z 20. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,125 %, gilt ein Mindestzinssatz von 0,125 % als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.
7.1.3.2Z 21. Gewährt die Bank einen Sonderzinssatz ist sie nach Maßgabe der Ziffer 7.1.1. Punkt 1.7.2 jederzeit berechtigt, diesen auf die Höhe des sich nach der Zinsgleitklausel ergebenden Zinssatzes anzupassen.
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Samples: Bedingungen Für Konten
Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 7.1.3.16.1.3.1. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,125 0,125%, gilt ein Mindestzinssatz von 0,125 0,125% als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.
7.1.3.26.1.3.2. Gewährt die Bank einen Sonderzinssatz ist sie nach Maßgabe der Ziffer 7.1.16.1.1. jederzeit berechtigt, diesen auf die Höhe des sich nach der Zinsgleitklausel ergebenden Zinssatzes anzupassen.
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Samples: Bedingungen Für Sparkonten
Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 7.1.3.1Z 77. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,125 0,125%, gilt ein Mindestzinssatz von 0,125 0,125% als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.
7.1.3.2Z 78. Gewährt die Bank einen Sonderzinssatz ist sie nach Maßgabe der Ziffer 7.1.1. Z 72 jederzeit berechtigt, diesen auf die Höhe des sich nach der Zinsgleitklausel ergebenden Zinssatzes anzupassen.
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Samples: Bedingungen Für Konten
Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 7.1.3.1Z 39. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,125 %, gilt ein Mindestzinssatz von 0,125 % als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.
7.1.3.2Z 40. Gewährt die Bank einen Sonderzinssatz ist sie nach Maßgabe der Ziffer 7.1.1. von Punkt 2.6.1.1 jederzeit berechtigt, diesen auf die Höhe des sich nach der Zinsgleitklausel ergebenden Zinssatzes anzupassen.
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Samples: Bedingungen Für Konten
Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 7.1.3.16.1.3.1. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,125 %, gilt ein Mindestzinssatz von 0,125 % als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.
7.1.3.26.1.3.2. Gewährt die Bank einen Sonderzinssatz ist sie nach Maßgabe der Ziffer 7.1.16.1.1. jederzeit berechtigt, diesen auf die Höhe des sich nach der Zinsgleitklausel ergebenden Zinssatzes anzupassen.
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Samples: Bedingungen Für Sparkonten