Common use of Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung Clause in Contracts

Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 6.1.3.1. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,125%, gilt ein Mindestzinssatz von 0,125% als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.

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Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 6.1.3.1. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,1250,125 %, gilt ein Mindestzinssatz von 0,1250,125 % als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.

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Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 6.1.3.1Z 20. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,1250,125 %, gilt ein Mindestzinssatz von 0,1250,125 % als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.

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Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 6.1.3.1Z 77. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,125%, gilt ein Mindestzinssatz von 0,125% als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.

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Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 6.1.3.1Z 39. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,1250,125 %, gilt ein Mindestzinssatz von 0,1250,125 % als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.

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Mindestzinssatz und freiwillige Mehrverzinsung. 6.1.3.17.1.3.1. Ergibt sich aus der Zinsgleitklausel ein Zinssatz von weniger als 0,1250,125 %, gilt ein Mindestzinssatz von 0,1250,125 % als vereinbart. In diesem Fall wird fiktiv der unter 0,125 % liegende Zinssatz weiterhin vereinbarungsgemäß angepasst. Eine Änderung des dem Kunden tatsächlich verrechneten Zinssatzes erfolgt erst dann, wenn sich aus der fiktiven Zinsanpassung gemäß der Entwicklung der vereinbarten Indikatoren ein über dem Wert von 0,125 % liegender Zinssatz ergibt.

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