Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen. Produkt- oder Dienstleistungsanbieter gewähren unseren Mitarbeitern kos- tenfrei oder vergünstigt die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen oder Fachtagungen. Die Teilnahme an kostenfreien oder vergünstigten Bildungsveranstaltungen wird unsererseits als geringfügige nichtmonetäre Zuwendung eingestuft. Dies gilt zudem für die dabei gewährten Bewirtungsleistungen, sofern diese nicht den geschäftsüblichen Umfang überschreiten.
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