Mitnahme von Tieren Musterklauseln

Mitnahme von Tieren. (1) Für die Mitnahme von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 und 5 entsprechend anzu- wenden.
Mitnahme von Tieren. 1. Die Mitnahme von Tieren richtet sich nach den Beförderungsbedingungen des jeweils beför- dernden Verkehrsunternehmens. Soweit diese zur Mitnahme von Tieren keine besonderen Bestimmungen enthalten, gelten die folgenden Bedingungen.
Mitnahme von Tieren. (1) Blindenführ- und Assistenzhunde werden befördert. Haustiere sind zur Mitnahme gestattet, sofern sie in geeigneten Behältnissen transportiert werden. Über die Mitnahme von Haustieren entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal.
Mitnahme von Tieren. Tiere sind im kompletten Veranstaltungsbereich, einschl. der Fahrzeuge, nicht gestattet.
Mitnahme von Tieren. Hunde können im Park an der kurzen Leine mitgeführt werden. Auf den Spiel- plätzen und in begehbaren Tiergehegen sind Hunde nicht erlaubt! Für den Zutritt zum Park gelten die oben unter Pkt. 2 genannten Regelungen entsprechend. Hunde sind im Park ausnahmslos zu jeder Zeit an einer kurzen Leine zu führen. Hundehalter tragen die alleinige Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme ihrer Hunde ihnen selbst, der Tierpark Nordhorn gGmbH oder Dritten entstehen. Hunde, von denen nach Beurteilung des Parks eine Störung für die Tierhaltung bzw. unsere Besucher ausgehen kann, können vom Parkbesuch aus- geschlossen werden. Der Park behält sich jederzeit vor, die in § 1 und der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung v. 7. Juli 2000 auf- geführten Hunderassen vom Parkbesuch auszuschließen. Mit Rücksicht auf unsere Tiere und Besucher ist die Mitnahme von mehr als einem Hund pro Hundehalter und der Parkbesuch für Gruppen mit mehr als 3 Hunden grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Park. Diese wird nur erteilt, wenn hierdurch nach Beurteilung des Parks keine Störung für unsere Tiere oder Besucher zu erwarten ist. Die Mitnahme anderer Tierarten in den Park ist im Interesse der Sicherheit und Gesundheit unserer Tiere nicht erlaubt.
Mitnahme von Tieren. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird dem Kunden eine Renovierungspauschale in Höhe von 250.- € in Rechnung gestellt. mit deren Kosten für Sonderreinigung ggf. dem Wiederbeschaffungswert, zzgl. Versandkosten plus 20% Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für das Eigentum des Hotels in den für die Kunden vorgehaltenen Bereichen. In schweren Fällen wird in jedem Fall Anzeige erstattet.
Mitnahme von Tieren. Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in ge- schlossenen Behältnissen (z.B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müs- sen so beschaffen sein, dass Beeinträchti- gungen für Personen und Sachen ausge- schlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behält- nissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden kön- nen, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Für diese Hunde ist eine „Einzelkarte Kind“ oder eine „Rückfahrkarte Kind“ in der entspre- chenden Preisstufe zu lösen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit anste- ckenden Krankheiten sind von der Beförde- rung ausgeschlossen.
Mitnahme von Tieren. 16.1 Hunde sind in den Wohnmobilen ausdrücklich erlaubt. Bedingung ist die Vorlage einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung, unabhängig davon ob die aktuell gültige Hundeverordnung des Bundeslandes in dem der Hund gemeldet ist, dies vorschreibt oder nicht.
Mitnahme von Tieren. Es ist untersagt, Tiere zu den Veranstaltungen mitzubringen. Dies gilt für alle Veranstaltungen.
Mitnahme von Tieren. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.