Mitnahme von Tieren Musterklauseln

Mitnahme von Tieren. Für die Mitnahme von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 und 5 entsprechend anzu- wenden.
Mitnahme von Tieren. 1. Die Mitnahme von Tieren richtet sich nach den Beförderungsbedingungen des jeweils beför- dernden Verkehrsunternehmens. Soweit diese zur Mitnahme von Tieren keine besonderen Bestimmungen enthalten, gelten die folgenden Bedingungen. 2. Lebende Haustiere bis zur Größe einer Hauskatze, die in verschlossenen Behältnissen in Hand- gepäckgröße transportiert werden können, dürfen mitgenommen werden, soweit eine Beein- trächtigung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. 3. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen gemäß Abschnitt A.12 Ziffer 2 nicht unter- gebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenom- men werden, dass sie angeleint sind und, falls sie die Fahrgäste gefährden könnten, mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Für diese Hunde ist ein gültiger Fahrausweis nach den jeweils geltenden Tarifbedingungen zu lösen. Ein BahnCard-Rabatt ist ausgeschlossen. 4. Hunde, von denen trotz Maulkorb und Leinenführung eine Gefahr für die Sicherheit und Ord- nung des Betriebs oder für Personen ausgeht, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der rechtmäßige Verweis des den Hund mitführenden Fahrgastes aus dem Fahrzeug begründet keinen Anspruch auf Schadener- satz und keinen Anspruch auf die Erstattung des entrichteten Beförderungsentgelts gemäß Zif- fer B.17. Es gilt § 4 Abs. 2 EVO. 5. Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX sind vom Maulkorb- zwang ausgenommen. Sie dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern im Schwerbe- hindertenausweis des Fahrgastes das Merkzeichen „B“ oder „Bl“ eingetragen ist. 6. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen, auch nicht nach dem Auflegen einer Unterlage, unterge- bracht werden. Bei Zuwiderhandlung werden Reinigungskosten gemäß Anlage 9 erhoben. 7. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung aus- geschlossen.
Mitnahme von Tieren. Tiere sind im kompletten Veranstaltungsbereich, einschl. der Fahrzeuge, nicht gestattet.
Mitnahme von Tieren. (1) Blindenführ- und Assistenzhunde werden befördert. Haustiere sind zur Mitnahme gestattet, sofern sie in geeigneten Behältnissen transportiert werden. Über die Mitnahme von Haustieren entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal.
Mitnahme von Tieren. Hunde können im Park an der kurzen Leine mitgeführt werden. Auf den Spiel- plätzen und in begehbaren Tiergehegen sind Hunde nicht erlaubt! Für den Zutritt zum Park gelten die oben unter Pkt. 2 genannten Regelungen entsprechend. Hunde sind im Park ausnahmslos zu jeder Zeit an einer kurzen Leine zu führen. Hundehalter tragen die alleinige Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme ihrer Hunde ihnen selbst, der Tierpark Nordhorn gGmbH oder Dritten entstehen. Hunde, von denen nach Beurteilung des Parks eine Störung für die Tierhaltung bzw. unsere Besucher ausgehen kann, können vom Parkbesuch aus- geschlossen werden. Der Park behält sich jederzeit vor, die in § 1 und der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung v. 7. Juli 2000 auf- geführten Hunderassen vom Parkbesuch auszuschließen. Mit Rücksicht auf unsere Tiere und Besucher ist die Mitnahme von mehr als einem Hund pro Hundehalter und der Parkbesuch für Gruppen mit mehr als 3 Hunden grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Park. Diese wird nur erteilt, wenn hierdurch nach Beurteilung des Parks keine Störung für unsere Tiere oder Besucher zu erwarten ist. Die Mitnahme anderer Tierarten in den Park ist im Interesse der Sicherheit und Gesundheit unserer Tiere nicht erlaubt.
Mitnahme von Tieren. Es ist untersagt, Tiere in den Unterricht mitzubringen. Dies gilt für alle Veranstaltungen.
Mitnahme von Tieren. Hunde können in der ZOOM Erlebniswelt nach Erwerb einer gültigen Hunde-Eintrittskarte mitgeführt werden. Für den Zutritt zur ZOOM Erlebniswelt gelten die unter Ziffer 1 genannten Regelungen entsprechend. Pro Hundehalter ist die Mitnahme von einem Hund gestattet, allerdings dürfen in einer Gruppe – unabhängig von deren Mitgliederanzahl – grundsätzlich nicht mehr als drei Hunde mitgeführt werden. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der SG. Diese kann erteilt werden, wenn keine Störung für die Tiere und die übrigen Besucher zu erwarten ist. Hunde sind in der ZOOM Erlebniswelt ausnahmslos zu jeder Zeit an einer kurzen Leine zu führen und ständig zu beaufsichtigen. Die Mitnahme der Hunde in den Indoorspielplatz Drachenland, auf die African Queen Bootsfahrt, auf die ELE Lemureninsel, in das Alaska Ice Adventure und in die Shops sowie das unbeaufsichtigte Anbinden der Hunde auf dem Gelände der ZOOM Erlebniswelt, auch vor Gebäuden, ist nicht gestattet. Ein losgerissener Hund ist unverzüglich einzufangen. Sollte dies nicht möglich sein, ist dies umgehend den Mitarbeitern der ZOOM Erlebniswelt zu melden. Der Hundehalter haftet für alle durch seinen Hund verursachten Schäden. Zur Vermeidung von Beschmutzungen sind die ausgegebenen Hundekotbeutel zu benutzen. SG ist berechtigt, Besucher mit Hunden vom Besuch der ZOOM Erlebniswelt auszuschließen, wenn zu besorgen ist, dass von dem mitgeführten Hund eine Gefahr oder Störung für die Tiere oder Besucher ausgeht. Dies gilt insbesondere für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 LHundG NRW. Es gelten zusätzlich die Verhaltenspflichten des Hundegesetzes für das Land NRW (LHundG NRW). Die Mitnahme anderer Tierarten in die ZOOM Erlebniswelt ist im Interesse der Sicherheit und Gesundheit unserer Tiere nicht erlaubt.
Mitnahme von Tieren. Es ist untersagt, Tiere zu den Veranstaltungen mitzubringen. Dies gilt für alle Veranstaltungen.
Mitnahme von Tieren. Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in ge- schlossenen Behältnissen (z.B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müs- sen so beschaffen sein, dass Beeinträchti- gungen für Personen und Sachen ausge- schlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behält- nissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden kön- nen, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Für diese Hunde ist eine „Einzelkarte Kind“ oder eine „Rückfahrkarte Kind“ in der entspre- chenden Preisstufe zu lösen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit anste- ckenden Krankheiten sind von der Beförde- rung ausgeschlossen.
Mitnahme von Tieren. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird dem Kunden eine Renovierungspauschale in Höhe von 250.- € in Rechnung gestellt.