Teilnahmebedingungen. 1 Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens und bei der Erbrin- gung der zugeschlagenen Leistungen sicher, dass der Anbieter und seine Su- bunternehmer die Teilnahmebedingungen, namentlich die Voraussetzungen nach Artikel 12, erfüllen, die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben und auf unzulässige Wettbewerbsabreden verzichten.
2 Er kann vom Anbieter verlangen, dass dieser die Einhaltung der Teilnahmebe- dingungen insbesondere mit einer Selbstdeklaration oder der Aufnahme in ein Verzeichnis nachweist.
3 Er gibt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind.
Teilnahmebedingungen. 1. Bei der Beurteilung, ob ein Anbieter die Teilnahmebedingungen erfüllt:
(a) beschränkt eine Vertragspartei einschliesslich ihrer Beschaffungsstellen die Bedingungen für die Teilnahme an Beschaffungen auf diejenigen, die wesent- lich sind, um sicherzustellen, dass der Anbieter die rechtlichen, finanziellen, kommerziellen und technischen Fähigkeiten hat, um die betreffende Beschaf- fungsleistung zu erbringen, und beurteilt diese Fähigkeiten aufgrund seiner Geschäftstätigkeit inner- und ausserhalb des Hoheitsgebiets der Vertragspar- tei, in dem er sich befindet;
(b) trifft eine Vertragspartei einschliesslich ihrer Beschaffungsstellen ihre Ent- scheidung allein aufgrund von Bedingungen, die sie im Voraus in Bekannt- machungen oder Vergabeunterlagen genannt hat;
(c) darf die Beschaffungsstelle nicht zur Bedingung für die Teilnahme an der Be- schaffung machen, dass der Anbieter bereits einen oder mehrere Aufträge von einer Beschaffungsstelle der bestimmten Vertragspartei erhalten hat;
(d) darf eine Vertragspartei einschliesslich ihrer Beschaffungsstellen Erfahrung verlangen, soweit sie wesentlich ist, um die Anforderungen der Beschaffung zu erfüllen; und
(e) anerkennt eine Vertragspartei einschliesslich ihrer Beschaffungsstellen alle inländischen Anbieter und alle Anbieter einer anderen Vertragspartei, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen, als qualifiziert und lässt sie an der Be- schaffung teilnehmen.
2. Sofern Beweise dafür vorliegen, kann eine Vertragspartei, einschliesslich ihrer Be- schaffungsstellen, einen Anbieter aus folgenden Gründen ausschliessen:
(a) Konkurs;
(b) unwahre Aussagen;
(c) erhebliche oder anhaltende Mängel bei der Erfüllung einer wesentlichen An- forderung oder Verpflichtung eines oder mehrerer früherer Aufträge;
(d) rechtskräftiges Urteil wegen eines schweren Verbrechens oder sonstiger schwerer Delikte;
(e) berufliches Fehlverhalten, Handlungen oder Unterlassungen, die die kommer- zielle Integrität des Anbieters beeinträchtigen; oder
(f) Nichtbezahlung von Steuern.
Teilnahmebedingungen. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Teilnahmebedingungen. 2.1 Kunden-Clearing-Vereinbarung
Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer erkennt die folgenden Bedingungen zur Teilnahme am Programm für Innovations‐ und Gründungsförderung an: §1 ‐ Zulassung: Zur Teilnahme an ProIG können durch den Projektträger Personen zugelassen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über einen Hochschulhintergrund2 verfügen und eine
1 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Vereinbarung die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern ist im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen.
2 Ein aktuelles oder zurückliegendes Studium oder ein aktuelles oder zurückliegendes Beschäftigungsverhältnis an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gelten als Hochschulhintergrund. Unternehmensgründung in Sachsen‐Anhalt planen bzw. höchstens 5 Jahre vor dem Tag dieser Vereinbarung vollzogen haben. Personen ohne konkrete Gründungsabsicht können nur zur Teilnahme zugelassen werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Sachsen‐Anhalt haben. §2 ‐ Haftung: Alle Inhalte, die während der Veranstaltungen, Coaching‐Gespräche, Ringvorlesungen, Workshops und durch die Mitarbeiter des Projektträgers an die Teilnehmer vermittelt werden, sind ausschließlich als Handlungsempfehlungen zu verstehen und sind in keiner Weise verpflichtend. Die Haftung des Projektträgers seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs‐ und Verrichtungsgehilfen gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzung oder Delikt ist beschränkt auf diejenigen im Zusammenhang mit dem Vorhaben auftretenden Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Projektträger für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Sämtliche Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind. §3 – Unentgeltliche Teilnahme: Die Inanspruchnahme der Leistungen des ProIG ist für die Teilnehmer kostenfrei. In Ausnahmefällen können durch die individuelle Inanspruchnahme weiterführender Leistungen externer Dienstleister (z. B. Rechtsanwälte) Kosten für Teilnehmer entstehen. §4 ‐ Datenschutz: Alle persönlichen Daten, Geschäftskonzepte und Unternehmensdaten, d...
Teilnahmebedingungen. 1. Die Beschaffungsstelle beschränkt die Bedingungen für die Teilnahme an einer erfassten Ausschreibung auf die Bedingungen, die sicherstellen, dass ein Anbieter die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und über die Finanzkraft und die kaufmännische und technische Leistungsfähigkeit verfügt, um die betreffende Beschaffung durchführen zu können.
2. Bei der Festlegung der Teilnahmebedingungen
a) darf die Beschaffungsstelle die Teilnahme eines Anbieters an dem Beschaffungsverfahren nicht an die Bedingung knüpfen, dass der Anbieter bereits einen oder mehrere Aufträge von einer Beschaffungsstelle einer bestimmten Vertragspartei erhalten hat oder dass er bereits über Arbeitserfahrung im Gebiet dieser Vertragspartei verfügt,
b) darf die Beschaffungsstelle verlangen, dass der Anbieter bereits über einschlägige Erfahrung verfügt, wenn dies für die Erfüllung der Anforderungen der Beschaffung unerlässlich ist.
3. Bei der Beurteilung, ob ein Anbieter die Teilnahmebedingungen erfüllt,
a) bewertet die Beschaffungsstelle die Finanzkraft sowie die kaufmännische und technische Leistungsfähigkeit eines Anbieters anhand seiner Geschäftstätigkeit innerhalb und außerhalb des Gebiets der Vertragspartei der Beschaffungsstelle und
b) stützt die Beschaffungsstelle ihre Bewertung allein auf die Bedingungen, die sie zuvor in Bekanntmachungen oder Ausschreibungsunterlagen aufgestellt hat.
4. Sofern entsprechende Beweise vorliegen, können eine Vertragspartei und ihre Beschaffungsstellen einen Anbieter beispielsweise aus folgenden Gründen ausschließen:
a) Konkurs,
b) falsche Angaben,
c) erhebliche oder anhaltende Mängel bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung oder Verpflichtung im Rahmen früherer Aufträge,
d) rechtskräftige Verurteilung durch ein Gericht wegen schwerer Verbrechen oder sonstiger schwerer Straftaten,
e) nachgewiesenes schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten oder
f) Nichtbezahlung von Steuern.
Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme an Kampfsportkursen ist nur unter Berücksichtigung des bereitgestellten Dokuments „Handbuch Kurs-und Sparringsanforderungen“ und der Altersgrenzen entsprechender Tarife zulässig. Das Besuchen von Kursen außerhalb der eigenen Altersgrenzen ist nicht gestattet. Im Falle einer Verspätung hat der anleitende Trainer das Recht, den Zutritt zu verweigern.
Teilnahmebedingungen. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge:
Teilnahmebedingungen. Die Unterzeichnung des Seminarvertrages mit Xxxx Xx. Xxxxxx Xxx machen eine Anmeldung gültig. Das Seminar findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmeranzahl von 5 Personen bei Beginn des Seminars erreicht wird. Wird dies bis zum 19. Xxxx 2017 nicht erreicht, so wird der Kurs abgesagt. Der allenfalls bereits entrichtete Kursbetrag wird zur Gänze unverzinst erstattet. Nach Vertragsbeginn ist die Übertragung auf dritte Personen ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen. III.1 Teilnahmebedingungen
III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen zur Eintragung in einem Berufsregister
(1) Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Be- rufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer)
(2) Erklärung des Unternehmens, dass Ausschlussgründe hinsichtlich begangener schwerer Verfehlungen nicht vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtig- ten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
III.1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Un- ternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter- nehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanfor- derung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Geforderte Mindeststandards: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abge- schlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techni- schem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Art des Referenzobjekts, Umfang der erbrachten Leistungen, Besondere Anforderun- gen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung. Geforderte Mindeststandards: