Teilnahmebedingungen. 1 Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens und bei der Erbrin- gung der zugeschlagenen Leistungen sicher, dass der Anbieter und seine Su- bunternehmer die Teilnahmebedingungen, namentlich die Voraussetzungen nach Artikel 12, erfüllen, die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben und auf unzulässige Wettbewerbsabreden verzichten.
2 Er kann vom Anbieter verlangen, dass dieser die Einhaltung der Teilnahmebe- dingungen insbesondere mit einer Selbstdeklaration oder der Aufnahme in ein Verzeichnis nachweist.
3 Er gibt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind.
Teilnahmebedingungen. 1. Bei der Festlegung der Teilnahmebedingungen und der Beurteilung, ob ein Anbieter diese Bedin- gungen erfüllt:
(a) beschränkt eine Vertragspartei, einschliesslich ihrer Auftraggeber, die Bedingungen für die Teilnahme an einer Beschaffung auf diejenigen, die wesentlich sind, um sicherzustellen, dass der Anbieter über die rechtlichen Voraussetzungen, finanziellen Kapazitäten sowie die wirt- schaftliche und technische Leistungsfähigkeit für die Durchführung der betreffenden Be- schaffung verfügt;
(b) beurteilt eine Vertragspartei, einschliesslich ihrer Auftraggeber, die finanzielle Kapazität und die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit eines Anbieters aufgrund seiner Ge- schäftstätigkeit innerhalb und ausserhalb des Hoheitsgebiets der Vertragspartei des Auftrag- gebers;
(c) stützt eine Vertragspartei, einschliesslich ihrer Auftraggeber, ihre Beurteilung ausschliesslich auf die Bedingungen, die vorab in den Anzeigen oder Ausschreibungsunterlagen aufgeführt waren;
(d) darf eine Vertragspartei, einschliesslich ihrer Auftraggeber, nicht zur Bedingung für die Teilnahme an einer Beschaffung machen, dass der Anbieter bereits einen oder mehrere Auf- träge von einem Auftraggeber einer bestimmten Vertragspartei erhalten hat; und
(e) darf eine Vertragspartei, einschliesslich ihrer Auftraggeber, einschlägige Erfahrung verlan- gen, soweit sie wesentlich ist, um die Anforderungen der Beschaffung zu erfüllen.
2. Sofern schlüssige Beweise dafür vorliegen, kann eine Vertragspartei, einschliesslich ihrer Auf- traggeber, einen Anbieter aus folgenden Gründen ausschliessen:
(a) Konkurs;
(b) unwahre Aussagen;
(c) erhebliche oder anhaltende Mängel bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung oder Verpflichtung im Rahmen von früheren Aufträgen;
(d) rechtskräftige Urteile betreffend schwere Verbrechen oder sonstige schwere Delikte;
(e) berufliches Fehlverhalten, Handlungen oder Unterlassungen, die die berufliche Integrität des Anbieters beeinträchtigen; oder
(f) Nichtbezahlung von Steuern.
Teilnahmebedingungen. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Teilnahmebedingungen. 1. Die Beschaffungsstelle beschränkt die Bedingungen für die Teilnahme an einer erfassten Ausschreibung auf die Bedingungen, die sicherstellen, dass ein Anbieter die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und über die Finanzkraft und die kaufmännische und technische Leistungsfähigkeit verfügt, um die betreffende Beschaffung durchführen zu können.
2. Bei der Festlegung der Teilnahmebedingungen
a) darf die Beschaffungsstelle die Teilnahme eines Anbieters an dem Beschaffungsverfahren nicht an die Bedingung knüpfen, dass der Anbieter bereits einen oder mehrere Aufträge von einer Beschaffungsstelle einer bestimmten Vertragspartei erhalten hat oder dass er bereits über Arbeitserfahrung im Gebiet dieser Vertragspartei verfügt,
b) darf die Beschaffungsstelle verlangen, dass der Anbieter bereits über einschlägige Erfahrung verfügt, wenn dies für die Erfüllung der Anforderungen der Beschaffung unerlässlich ist.
3. Bei der Beurteilung, ob ein Anbieter die Teilnahmebedingungen erfüllt,
a) bewertet die Beschaffungsstelle die Finanzkraft sowie die kaufmännische und technische Leistungsfähigkeit eines Anbieters anhand seiner Geschäftstätigkeit innerhalb und außerhalb des Gebiets der Vertragspartei der Beschaffungsstelle und
b) stützt die Beschaffungsstelle ihre Bewertung allein auf die Bedingungen, die sie zuvor in Bekanntmachungen oder Ausschreibungsunterlagen aufgestellt hat.
4. Sofern entsprechende Beweise vorliegen, können eine Vertragspartei und ihre Beschaffungsstellen einen Anbieter beispielsweise aus folgenden Gründen ausschließen:
a) Konkurs,
b) falsche Angaben,
c) erhebliche oder anhaltende Mängel bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung oder Verpflichtung im Rahmen früherer Aufträge,
d) rechtskräftige Verurteilung durch ein Gericht wegen schwerer Verbrechen oder sonstiger schwerer Straftaten,
e) nachgewiesenes schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten oder
f) Nichtbezahlung von Steuern.
Teilnahmebedingungen. 2.1 Kunden-Clearing-Vereinbarung
Teilnahmebedingungen. Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung der SSR Performance GmbH ist die Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens des Teilnehmers und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten.
9.1. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch den Veranstalter Einsicht in diese zu gewähren. Der Teilnehmer versichert weiterhin, dass das von ihm geführte Fahrzeug in seinem Eigentum steht oder der Eigentümer mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden ist.
9.2. SSR Performance GmbH ist berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Teilnahmeregeln missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.
9.3. Bei Trainingsfahrten auf den Trainingsgeländen/Trainingsstrecken besteht Helmpflicht, Anschnallpflicht und die Pflicht zur Einhaltung der Phonbestimmungen sowie der Streckenordnung. SSR Performance GmbH behält sich vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der Veranstaltung auszuschließen.
9.4. Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren und des Teams der SSR Performance GmbH im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder einer besten Rundenzeit dient.
9.5. Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot und ein Promillewert von 0,0. SSR Performance GmbH behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z. B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, das von ihm geführte Fahrzeug sicher und ohne Beeinträchtigung zu führen. Die Einnahme von Substanzen vor und während der Teilnahme ist ausdrücklich untersagt, soweit diese die Fahrtüchtigkeit zu beeinträchtigen im Stande sind.
9.6. SSR Performance GmbH behält sich das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.
9.7. Für Schäden eines Teilnehmers haftet die SSR Performance GmbH sowie dessen Erfüllu...
Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme an Kampfsportkursen ist nur unter Berücksichtigung des bereitgestellten Dokuments „Handbuch Kurs-und Sparringsanforderungen“ und der Altersgrenzen entsprechender Tarife zulässig. Das Besuchen von Kursen außerhalb der eigenen Altersgrenzen ist nicht gestattet. Im Falle einer Verspätung hat der anleitende Trainer das Recht, den Zutritt zu verweigern.
Teilnahmebedingungen. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge:
Teilnahmebedingungen. III.1 Teilnahmebedingungen
III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen zur Eintragung in einem Berufsregister
(1) Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Be- rufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer)
(2) Erklärung des Unternehmens, dass Ausschlussgründe hinsichtlich begangener schwerer Verfehlungen nicht vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtig- ten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
III.1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Un- ternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter- nehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanfor- derung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Geforderte Mindeststandards: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abge- schlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techni- schem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Art des Referenzobjekts, Umfang der erbrachten Leistungen, Besondere Anforderun- gen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung. Geforderte Mindeststandards:
Teilnahmebedingungen. Die Unterzeichnung des Seminarvertrages mit Xxxx Xx. Xxxxxx Xxx machen eine Anmeldung gültig. Das Seminar findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmeranzahl von 5 Personen bei Beginn des Seminars erreicht wird. Wird dies bis zum 19. Xxxx 2017 nicht erreicht, so wird der Kurs abgesagt. Der allenfalls bereits entrichtete Kursbetrag wird zur Gänze unverzinst erstattet. Nach Vertragsbeginn ist die Übertragung auf dritte Personen ausgeschlossen.