Mitteilungen und Zwischenfälle Musterklauseln

Mitteilungen und Zwischenfälle. 7.1 Avaya hat: 7.1.1 den Kunden unverzüglich über tatsächliche oder mutmaßliche Zwischenfälle unbefugter oder versehentlicher Weitergabe von bzw. Zugriffe auf personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverar- beitung sowie über sonstige erhebliche Verstöße gegen diese ADV durch Avaya oder deren Beschäftigte bzw. Unterauftragsverarbeiter oder sonstige Dritte („Sicherheitsverstoß“) in Kenntnis zu set- zen; 7.1.2 dem Kunden unverzüglich umfassende Zusammenarbeit und Unterstützung im Hinblick auf einen Sicherheitsverstoß zu gewähren und sämtliche im Besitz von Avaya befindlichen Informationen über den Sicherheitsverstoß zu übermitteln, insbesondere: (i) die möglichen Ursachen und Folgen des Verstoßes; (ii) die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten; (iii) eine Zusammenfassung der wahrscheinlichen Folgen für die jeweiligen betroffenen Personen; (iv) eine Zusammenfassung der unbefugten Empfänger personenbezogener Daten sowie (v) die Maßnahmen, die Avaya zur Ab- milderung eines mit dem Sicherheitsverstoß verbundenen Risikos und/oder Verlustes oder Schadens (oder eines möglichen Verlustes oder Schadens) getroffen hat; 7.1.3 es zu unterlassen, Meldungen oder Informationen über einen Sicherheitsverstoß („Verstoßmeldung“) ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden, auch bezüglich Inhalt, Medium und Zeitpunkt, bekanntzumachen, zu veröffentlichen oder ihre Ausstrahlung auf andere Weise zu genehmigen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Mitteilungen und Zwischenfälle. 7.1 Savecall hat: 7.1.1 den Kunden unverzüglich über tatsächliche oder mutmaßliche Zwischenfälle unbefugter oder versehentlicher Weitergabe von bzw. Zugriffe auf Personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung sowie über sonstige erhebliche Verstöße gegen diese ADV durch Savecall oder deren Beschäftigte bzw. Unterauftragsverarbeiter oder sonstige Dritte („Sicherheitsverstoß“) in Kenntnis zu setzen; 7.1.2 dem Kunden unverzüglich umfassende Zusammenarbeit und Unterstützung im Hinblick auf einen Sicherheitsverstoß zu gewähren und sämtliche im Besitz von Savecall befindlichen Informationen über den Sicherheitsverstoß zu übermitteln, insbesondere: (i) die möglichen Ursachen und Folgen des Verstoßes; (ii) die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten; (iii) eine Zusammenfassung der wahrscheinlichen Folgen für die jeweiligen betroffenen Personen; (iv) eine Zusammenfassung der unbefugten Empfänger personenbezogener Daten sowie (v) die Maßnahmen, die Savecall zur Abmilderung eines mit dem Sicherheitsverstoß verbundenen Risikos und/oder Verlustes oder Schadens (oder eines möglichen Verlustes oder Schadens) getroffen hat; 7.1.3 es zu unterlassen, Meldungen oder Informationen über einen Sicherheitsverstoß („Verstoßmeldung“) ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden, auch bezüglich Inhalt, Medium und Zeitpunkt, bekanntzumachen, zu veröffentlichen oder ihre Ausstrahlung auf andere Weise zu genehmigen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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  • Mitteilungen Mitteilungen an das Clearing System. Die Emittentin wird alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearing System zur Weiterleitung an die Gläubiger übermitteln. Jede derartige Mitteilung gilt am siebten Tag nach dem Tag der Mitteilung an das Clearing System als den Gläubigern mitgeteilt.