Common use of Mitteilungspflicht des Vertragspartners Clause in Contracts

Mitteilungspflicht des Vertragspartners. Zur Geltendmachung von Sachmängelansprüchen hat der Vertrags- partner dem Gewährleistungs-Partner den Fertigstellungszeitpunkt der Belagskonstruktion und die Abnahme der Leistung durch Übersendung einer Kopie des Abnahmeprotokolls innerhalb von 6 Wochen nachzuweisen. Der Vertragspartner hat dem Gewährleistungs-Partner einen Schadensfall unverzüglich und so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass möglichst eine Nachbesserung nach dieser Vereinbarung durchgeführt werden kann. Erfolgt eine unverzügliche und rechtzei- tige Mitteilung nicht, beschränkt sich die Ersatzpflicht des Gewähr- leistungs-Partners auf die Kosten, die ihm bei Nachbesserung durch ihn selbst entstanden wären. Hat der Vertragspartner die unverzügliche und rechtzeitig Mitteilung schuldhaft unterlassen, ist die Ersatzpflicht des Gewährleistungs- Partners ausgeschlossen.

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Mitteilungspflicht des Vertragspartners. Zur Geltendmachung von Sachmängelansprüchen hat der Vertrags- partner dem Gewährleistungs-Partner den Fertigstellungszeitpunkt der Belagskonstruktion und die Abnahme der Leistung durch Übersendung einer Kopie des Abnahmeprotokolls innerhalb von 6 Wochen nachzuweisen. Der Vertragspartner hat dem Gewährleistungs-Partner einen Schadensfall unverzüglich und so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass möglichst eine Nachbesserung nach dieser Vereinbarung durchgeführt werden kann. Erfolgt eine unverzügliche und rechtzei- tige recht- zeitige Mitteilung nicht, beschränkt sich die Ersatzpflicht des Gewähr- leistungsGewährleistungs-Partners auf die Kosten, die ihm bei Nachbesserung durch ihn selbst entstanden wären. Hat der Vertragspartner die unverzügliche und rechtzeitig Mitteilung schuldhaft unterlassen, ist die Ersatzpflicht des Gewährleistungs- Partners ausgeschlossen.

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Mitteilungspflicht des Vertragspartners. Zur Geltendmachung von Sachmängelansprüchen hat der Vertrags- partner dem Gewährleistungs-Partner den Fertigstellungszeitpunkt der Belagskonstruktion und die Abnahme der Leistung durch Übersendung einer Kopie des Abnahmeprotokolls innerhalb von 6 Wochen nachzuweisennachzu- weisen. Der Vertragspartner hat dem Gewährleistungs-Partner einen Schadensfall unverzüglich und so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass möglichst eine Nachbesserung nach dieser Vereinbarung durchgeführt durch- geführt werden kann. Erfolgt eine unverzügliche und rechtzei- tige rechtzeitige Mitteilung nicht, beschränkt sich die Ersatzpflicht des Gewähr- leistungs-Partners auf die Kosten, die ihm bei Nachbesserung durch ihn selbst entstanden wären. Hat der Vertragspartner die unverzügliche und rechtzeitig Mitteilung schuldhaft unterlassen, ist die Ersatzpflicht des Gewährleistungs- Gewährleistungs-Partners ausgeschlossen.

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Mitteilungspflicht des Vertragspartners. Zur Geltendmachung von Sachmängelansprüchen hat der Vertrags- partner dem Gewährleistungs-Partner den Fertigstellungszeitpunkt der Belagskonstruktion und die Abnahme der Leistung durch Übersendung Über- sendung einer Kopie des Abnahmeprotokolls innerhalb von 6 Wochen nachzuweisen. Der Vertragspartner hat dem Gewährleistungs-Partner einen Schadensfall unverzüglich und so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass möglichst eine Nachbesserung nach dieser Vereinbarung durchgeführt werden kann. Erfolgt eine unverzügliche und rechtzei- tige recht- zeitige Mitteilung nicht, beschränkt sich die Ersatzpflicht des Gewähr- leistungsGewährleistungs-Partners auf die Kosten, die ihm bei Nachbesserung durch ihn selbst entstanden wären. Hat der Vertragspartner die unverzügliche und rechtzeitig Mitteilung schuldhaft unterlassen, ist die Ersatzpflicht des Gewährleistungs- Partners ausgeschlossen.

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