Mittel für bildgebende Verfahren Musterklauseln

Mittel für bildgebende Verfahren. Mittel, die nach einmaliger Anwendung verbraucht sind, soweit sie nicht mit den Gebühren nach der jeweils gültigen Fassung des EBM abgegolten sind, z. B. Mittel zur Röntgenvorbereitung, zur Vorbereitung auf Sonographie und Endoskopie, auch Dobutamin zur Stress-Echokardiographie, wenn eine körperliche Belastung nicht durchführbar oder nicht aussagefähig ist.