Verband- und Nahtmaterial Musterklauseln

Verband- und Nahtmaterial. Augenklappen (unter Berücksichtigung Abschnitt II. Punkt 7) - Binden nur: • Augenbinden • Brandbinden • elastische und dauerelastische Binden • elastische Pflasterbinden (keine Kinesiologie-Tapes/-Pflaster) • Gipsbinden (einschließlich Gummiabsätze) • Ergänzungsmaterial für Gipsverbände, z. B. Gummiabsätze, Gehsohlen, Gehstollen, Gehroller o.ä. für Gehgips nur für das Anlegen eines Unterschenkelgehgipsverbandes bei der Erstversorgung von Sprunggelenks- oder Mittelfußfrakturen (keine Gehschuhe und keine Maßanfertigungen). • Ideal- und Kompressionsbinden zur Notfallversorgung und Erstversorgung nach Angiographien und gefäßchirurgischen Eingriffen • Mullbinden • Ohrenbinden • Papierbinden • Stärkebinden • Zinkleimbinden - Drainageschläuche und -beutel zur Wunddrainage - Einmaldrainage-Sauggerät für ambulante Operationen einschl. Zubehör (Nadel, Schlauch, Saugbalg) außer in Verbindung mit Arthroskopien EBM 31141, 31142, 31143, 31144, 31145, 31146 und 31147 (mit Gebühr abgegolten) - Fertighalskrawatten zur Notfallversorgung - Gewebeklebstoff - Kompressen (Mull, Zellstoff) - steril und unsteril, auch Salbenkompressen - Nahtmaterial - Ohrenklappen (unter Berücksichtigung Abschnitt II. Punkt 7) - Platten für Schienen aus thermoplastischem Material - Schienen - Schlauchverbandmaterial als Meterware (z. B. Stülpa-Fertigverbände, Trikotdruckverbände) - Schnellverbandmaterial (z. X. Xxxx-, Verbandpflaster) - Stahlwolle für Kompressionsverbände - Stützverbandmaterialien, synthetische - Tampons, Tamponadebinden zur Wundversorgung - Tamponade - Tupfer (Mull, Zellstoff, Schlinggaze - steril und unsteril; Zigarettentupfer – nur für OP am Auge ) - Verbandfixiermittel - Verbandklammern - Verbandmull - Verbandspray - Watte nur: • Augenwatte • Polsterwatte • Verbandwatte - Wattestäbchen mit und ohne Wattekopf (unsteril) - Wundklammern - Hydroaktive Wundauflagen/Hydrokolloidverbände zur sofortigen Anwendung in der Praxis – auch mit Salben und Wirkstoffen, soweit sie fest mit dem Trägermaterial verbunden sind (nur zur Notfallversorgung, nicht zur Versorgung von chronischen Wunden) • keine silberhaltigen Wundauflagen und keine Aktivkohleverbände • keine Hydrogele und keine Hydrogelverbände - Vorlagen nach gynäkologischen Eingriffen - Armtragetuch - Armtragegurt - Dreiecktragetuch - Fingerlinge als Verbandsschutz - Rucksackverband Meterware - Uhrglasverbände für Notfälle - Klettband (Meterware, nur zur Fixierung von Verbänden am Patienten) - Zehenspreizer (keine Orthesen) - Zellst...
Verband- und Nahtmaterial. Binden - elastische Binden, einschließlich Kurzzugbinden zur Erstanwendung bei Thrombose - Gipsbinden/Kunstharzbinden - Mullbinden - Papierbinden - Pflasterbinden - Polsterbinden - Stärkebinden - Trikotschlauchbinden als Meterware - Zinkleimbinden - Endoloop bei endoskopischen Eingriffen (H) - Fix-Verbandschienen - Haemoclip zur Blutstillung bei endoskopischen Eingriffen (H) - Kirschnerdrähte - Klammern (Verband- und Wundklammern) (H) - Kompressen - Mullkompressen - Saug-, Salben-, Hydrokolloid-, Alginatauflagen zur Erstversorgung und einmaligen Anwendung bei Therapiewechsel - Zellstoffkompressen - Mastisol und ähnliche Verbandfixiermittel - Nahtmaterial (auch in flüssiger Konsistenz) zum Wundverschluss - Nasentamponaden aus Schaumstoff (einfach), z.B. Rhinotamp - Netzimplantate für die ambulante Hernienchirurgie - Netzverbände - Platten und Schienen aus Metall oder thermoplastischem Material(H) - Polstermaterial - Schnellverbandmaterial
Verband- und Nahtmaterial. Mittel Bemerkung
Verband- und Nahtmaterial. Mittel Bemerkung Mittel Bemerkung Mittel Bemerkung
Verband- und Nahtmaterial 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.