Verband- und Nahtmaterial Musterklauseln

Verband- und Nahtmaterial. Binden - elastische Binden, einschließlich Kurzzugbinden zur Erstanwendung bei Thrombose - Gipsbinden/Kunstharzbinden - Mullbinden - Papierbinden - Pflasterbinden - Polsterbinden - Stärkebinden - Trikotschlauchbinden als Meterware - Zinkleimbinden - Endoloop bei endoskopischen Eingriffen (H) - Fix-Verbandschienen - Haemoclip zur Blutstillung bei endoskopischen Eingriffen (H) - Kirschnerdrähte - Klammern (Verband- und Wundklammern) (H) - Kompressen - Mullkompressen(H) - Saug-, Salben-, Hydrokolloid-, Alginatauflagen(H) zur Erstversorgung und einmaligen Anwendung bei Therapiewechsel - Zellstoffkompressen (H) - Mastisol und ähnliche Verbandfixiermittel - Nahtmaterial (auch in flüssiger Konsistenz) zum Wundverschluss - Nasentamponaden aus Schaumstoff (einfach), z.B. Rhinotamp - Netzimplantate für die ambulante Hernienchirurgie - Netzverbände - Platten und Schienen aus Metall oder thermoplastischem Material(H) - Polstermaterial - Schnellverbandmaterial - Septumschienen
Verband- und Nahtmaterial. Augenklappen, -binden • Augenkompressen • Augenwatte • elastische Binden, soweit diese in der Praxis angewandt werden (auch zur Kompressionstherapie) • elastische Pflasterbinden • Endoclips • Gewebeklebstoff • Gipsbinden (einschl. Ergänzungsmaterial für Gipsverbände, Gehsohlen, - stollen, -bügel, Gummiabsätze) • Heft- und Wundpflaster (vorzugsweise Meterware) • Klammerpflaster • Kirschnerdrähte • Mullbinden • Nahtmaterial • Ohrenklappen/ -binden • Papierbinden • Polsterbinden / -watte • Schnellverbandmaterial • Stärkebinden • Synthetische Stützverbandmaterialien (bei Erwachsenen nur für Verbände mit einer Liegezeit / Anwendungszeit von mehr als vier Wochen) • Tamponadestreifen (auch steril und/oder imprägniert mit Arzneistoffen) • Tampons (keine Hygieneartikel) • Trikotschlauchbinden als Meterware • Tupfer (sterile nur in kleinen Mengen) • Verbandklammern • Verbandklebestoffe und ähnliche Fixiermittel • Verbandmull bzw. Mullkompressen (auch Salbenkompressen) • Verbandwatte • Wattestäbchen (unsteril) • Wundklammern (ohne Gerät) • Zellstoff (nur in Verbindung mit Verbänden) • Zinkleimbinden
Verband- und Nahtmaterial. Mittel Bemerkung
Verband- und Nahtmaterial. Augenklappen (unter Berücksichtigung Abschnitt II. Punkt 7) - Binden nur: • Augenbinden • Brandbinden • elastische und dauerelastische Binden • elastische Pflasterbinden (keine Kinesiologie-Tapes/-Pflaster) • Gipsbinden (einschließlich Gummiabsätze) • Ergänzungsmaterial für Gipsverbände, z. B. Gummiabsätze, Gehsohlen, Gehstollen, Gehroller o.ä. für Gehgips nur für das Anlegen eines Unterschenkelgehgipsverbandes bei der Erstversorgung von Sprunggelenks- oder Mittelfußfrakturen (keine Gehschuhe und keine Maßanfertigungen). • Ideal- und Kompressionsbinden zur Notfallversorgung und Erstversorgung nach Angiographien und gefäßchirurgischen Eingriffen • Mullbinden • Ohrenbinden • Papierbinden • Stärkebinden • Zinkleimbinden - Drainageschläuche und -beutel zur Wunddrainage - Einmaldrainage-Sauggerät für ambulante Operationen einschl. Zubehör (Nadel, Schlauch, Saugbalg) außer in Verbindung mit Arthroskopien EBM 31141, 31142, 31143, 31144, 31145, 31146 und 31147 (mit Gebühr abgegolten) - Fertighalskrawatten zur Notfallversorgung - Gewebeklebstoff - Kompressen (Mull, Zellstoff) - steril und unsteril, auch Salbenkompressen - Nahtmaterial - Ohrenklappen (unter Berücksichtigung Abschnitt II. Punkt 7) - Platten für Schienen aus thermoplastischem Material - Schienen - Schlauchverbandmaterial als Meterware (z. B. Stülpa-Fertigverbände, Trikotdruckverbände) - Schnellverbandmaterial (z. X. Xxxx-, Verbandpflaster) - Stahlwolle für Kompressionsverbände - Stützverbandmaterialien, synthetische - Tampons, Tamponadebinden zur Wundversorgung - Tamponade - Tupfer (Mull, Zellstoff, Schlinggaze - steril und unsteril) - Verbandfixiermittel - Verbandklammern - Verbandmull - Verbandspray - Watte nur: • Augenwatte • Polsterwatte • Verbandwatte - Wattestäbchen mit und ohne Wattekopf (unsteril) - Wundklammern - Hydroaktive Wundauflagen/Hydrokolloidverbände zur sofortigen Anwendung in der Praxis – auch mit Salben und Wirkstoffen, soweit sie fest mit dem Trägermaterial verbunden sind (nur zur Notfallversorgung, nicht zur Versorgung von chronischen Wunden) • keine silberhaltigen Wundauflagen und keine Aktivkohleverbände • keine Hydrogele und keine Hydrogelverbände - Vorlagen nach gynäkologischen Eingriffen - Armtragetuch - Armtragegurt - Dreiecktragetuch - Fingerlinge als Verbandsschutz - Rucksackverband Meterware - Uhrglasverbände für Notfälle
Verband- und Nahtmaterial 

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  • Versand und Gefahrübergang Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

  • Versand und Gefahrenübergang 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes. 4.2 Der Versand erfolgt stets auf eigene Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfol- gen oder wir auch noch andere Leistungen, wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. 4.3 Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und Trans- portmittels nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch uns wegen nichtsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. 4.4 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn oder sonstige Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers bzw. bei Direktlieferung unseres Lieferwerkes in jedem Fall - z.B. auch bei fob und cif- Geschäften - auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware selbst ab, erfolgt der Gefahrübergang mit Bereit- stellung der Ware und Absendung der Bereitstellungsanzeige. 4.5 Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschaden und andere Risiken erfolgt nur aus ausdrückli- chem Wunsch und auf Kosten des Kunden. 4.6 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert. 4.7 Wird der Versand oder die Abnahme auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir ihm die Versandbereitschaft bzw. die Abnahmebereitschaft schriftlich oder mündlich ange- zeigt haben. In diesem Fall sind wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berech- tigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4.8 Bei Annahmeverzug des Kunden können wir von unserem Recht nach Ziff. 3.8 Gebrauch machen oder über den Liefergegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Liefergegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung 1.1. Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist. 1.2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der im Auftrag vereinbarten Laufzeit.

  • Gegenstand und Dauer des Auftrags Gegenstand und Xxxxx des Auftrags bestimmen sich vollumfänglich nach den im jeweiligen Vertragsverhältnis gemachten Angaben. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber i.S.v. Art.4 Nr.2 und Art.28 DS-GVO auf Grundlage dieses Auftrags.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 11.1 Erfüllungsort ist Neuenhaus. 11.2 Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag und der Geschäftsverbindung - einschl. Wechsel- und Scheckklagen - sind ausschließlich zuständig das Amtsgericht Nordhorn bzw. das Landgericht Osnabrück. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 11.3 Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschl. das Recht der Bundesrepublik Deutschland – ohne daß eine etwaige dortige Weiterverweisung in eine andere Rechtsordnung zum Tragen kommt - anwendbar. Bei mehrsprachigen Vertragstexten und Unterlagen ist im Falle von Interpretationszweifeln die deutsche Fassung verbindlich. 11.4 Die einheitlichen Gesetze vom 17.07.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und das UN-Übereinkommen vom 11. 4. 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht BGBl. 1989 II, S. 588) sind von der Anwendung ausgeschlossen.