Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Benachteiligung. Mitversichert sind unmittelbare Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die aus Anlass der dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit von Xxxxxx (z. B. Auftraggebern, Mandanten oder Klienten) der versicherten Person wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, geltend gemacht werden. Nicht versichert sind Ansprüche gegen die versicherte Person in ihrer Funktion als Arbeitgeber, Dienstherr, Auftraggeber von Werklohnverträgen oder Unternehmer im Sinne von §§ 84ff. Handelsgesetzbuch. Dies gilt auch dann, wenn es sich um die Anbahnung eines solchen Vertrages handelt.
Appears in 8 contracts
Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation