Mitversicherung von rechtlich selbständigen Firmen / Tochterge- sellschaften Musterklauseln

Mitversicherung von rechtlich selbständigen Firmen / Tochterge- sellschaften. Ist die Versicherungsnehmerin eine GbR / OHG / PartG, können keine weite- ren Firmen in einen bestehenden Firmenrechtsschutz-Vertrag mitversichert werden; für diese kann nur ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Die Mitversicherung von weiteren Firmen / Tochtergesellschaften des Versi- cherungsnehmers ist möglich, wenn – der Versicherungsnehmer als natürliche Person, d.h. der Einzelkauf- mann oder der alleinige Inhaber eines Einzelunternehmens oder – die Versicherungsnehmerin als juristische Person (Handelsgesellschaft - z.B. GmbH) oder deren beherrschender Gesellschafter (50 + 1 der Stimmrechte) / Aktienmehrheitsinhaber (50 + 1 der stimmberechtigten Aktien) alleiniger Inhaber der mitzuversichernden Firma ist oder die Mehrheit (50 + 1 der Stimmrechte / stimmberechtigten Aktien) an die- ser hält. Firmen, bei denen aufgrund der Gesellschaftsform keine alleinige Inhaber- schaft bestehen kann oder keine Mehrheitsverhältnisse gebildet werden können, können in einen bestehenden Vertrag für Geschäftskunden nicht mitversichert werden. Dies gilt für die folgenden Gesellschaftsformen: – Vereine – Genossenschaften – Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) – Offene Handelsgesellschaften (OHG) – Partnerschaftsgesellschaften (PartG). Die Mitversicherung einer GbR/OHG/PartG ist dann möglich, wenn die mit- zuversichernde Firma ausschließlich aus – dem Versicherungsnehmer (wenn dieser eine natürliche Person ist) oder – der bezugsberechtigten und beherrschenden Person (wenn Versiche- rungsnehmerin eine Gesellschaft ist) und dessen Ehe- / Lebenspartner besteht. – Verkehrsbereich – Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge und Omni- busse über 9 Sitze sind nicht versichert und können zusätzlich über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz (Fahrzeugart B bzw. C) versichert werden. – Bei Speditionen, Fuhr- und Transportunternehmen sowie Bus- unternehmen sind Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzug- maschinen, Omnibusse über 9 Sitze und Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sowie Anhänger nicht versichert und können zu- sätzlich über den Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz (Fahr- zeugart B) versichert werden. – Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufes / Verkaufes von Fahrzeugen. Für den nicht nur vorübergehenden Erwerb von Fahrzeugen zur Eigennutzung besteht Rechtsschutz. – Personenbezogene Versicherungen des Versicherungsnehmers – Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Vers...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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