Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- BiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- gen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Zuordnungsvereinbarung, Netznutzungsvertrag
Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- BiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- gen.
3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Zuordnungsvereinbarung
Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- BiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- genMitteilungen.
3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fenergreifen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Samples: Zuordnungsvereinbarung, Zuordnungsvereinbarung
Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- BiS MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller jeweilsaktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- genMitteilungen.
3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten bilanzierungs-wirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fenergreifen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Samples: Zuordnungsvereinbarung
Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- Ma-BiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend verbändeüber- greifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen Spezifikatio- nen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- genveröf- fentlichten Mitteilungen.
3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung Übermitt- lung einer ver- änderten veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils je- weils andere Ver- tragspartei Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fenergreifen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- Ma-BiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- gen.
3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fenergreifen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- BiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- gen.
3.2. 3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten veränder- ten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fenergreifen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- BiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- gen.
3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- ver-änderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- Ver-tragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- ergrei-fen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- BiS MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend verbändeüber- greifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- genMitteilungen.
3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fenergreifen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fenergreifen. 1 Derzeit 1Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe Ma- BiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilun- genMitteilungen.
3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Da- ten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die An- lass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer ver- änderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Ver- tragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergrei- fener greifen. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung assung gemäß Festlegung BK6-19-218.
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