Zuordnungsvereinbarung. 17.1 1Hat der Netznutzer zugleich die Marktrolle eines Bilanzkreisverantwortlichen inne, so ergeben sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zuge der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom aus der Zuordnungsvereinbarung, die diesem Vertrag als Anlage beiliegt und gemäß § 19 lit. e Vertragsbestandteil ist. 2Die Zuordnungsvereinbarung kommt in diesem Fall durch Abschluss dieses Vertrages und ohne gesonderte Unterschrift zustande.
Zuordnungsvereinbarung. Ort, , den Ort, , den Anlage 2 zur Festlegung BK6-13-042, elektronisch abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XXX-Xxxxx. Anlage 3 zur Festlegung BK6-13-042. Anlage 4 zur Festlegung BK6-13-042, elektronisch abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XXX-Xxxxx. Gemäß der Festlegung von Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung (Strom) (BK6-07-002) in jeweils aktueller Fassung und soweit der Netznutzer zugleich Bilanzkreisverantwort- licher ist. Zum 01.01.2015 gelten die nachstehend aufgeführten Netzentgelte: Die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes des Netzbetreibers beinhalten folgende Leistungen: ⮚ Nutzung der Netzinfrastruktur mit Betrieb, Bau und Instandhaltung der Kabel und Lei- tungen, Schaltanlagen und Transformatoren. ⮚ Systemdienstleistungen, die für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb des Netzes erforderlich sind. ⮚ Deckung der Verluste, die bei der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie in den Betriebsmitteln entstehen und ausgeglichen werden müssen. Die Höhe des jeweiligen Netznutzungsentgeltes des Netzbetreibers bemisst sich nach der Spannungsebene, an der die Kundenanlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbe- treibers angeschlossen ist. Dabei wird zwischen Kunden mit einer 1/4–h-Leistungsmessung und Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung unterschieden. Die Preisstellung für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist abhängig von der Jah- resbenutzungsdauer. Die Jahresbenutzungsdauer wird als Quotient aus der elektrischen Jah- resarbeit (kWh) und der zugehörigen maximalen Jahreshöchstleistung (kW), gerundet auf volle Stunden/Jahr, ermittelt. Die Entgelte für die Netznutzung ergeben sich wie folgt:
Zuordnungsvereinbarung. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Lieferanten Unterschrift des Netzbetreibers ¼-Stunden-Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Gültig ab 01.01.2022 Jahresbenutzungsdauer bis 2.500 h/a Jahresbenutzungsdauer über 2.500 h/a Entnahmestelle Netzbereich Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Mittelspannung (MS) Netzbereich 5 14,01 5,36 129,37 0,74 Umspannung (MS/NS) Netzbereich 6 16,25 5,92 137,09 1,09 Niederspannung (NS) Netzbereich 7 20,17 7,49 153,61 2,15 Im Entgelt ist die Nutzung des Verteilnetzes der Stadtwerke Bad Rodach einschließlich der vorgelagerten Netze, die beim Energietransport entstehenden Verluste sowie die Systemdienstleistungen enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben.
Zuordnungsvereinbarung. Anlage C: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Zuordnungsvereinbarung den .................... ....................................., den .................... ................................................. ...............................................
Zuordnungsvereinbarung. Frankfurt am Main, den .................... ………………………, den .................... .......................................................... .............................................................
Zuordnungsvereinbarung. 1 Gegenstand der Vereinbarung § 2 Zuordnungsermächtigung § 3 Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS § 4 Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten § 5 Laufzeit und Kündigung § 6 Schlussbestimmungen § 7 Anlagenverzeichnis
Zuordnungsvereinbarung zwischen dem Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) Firma und dem Verteilnetzbetreiber (VNB) Xxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxx - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet -
Zuordnungsvereinbarung. Ort, , den MUSTER Netzbetreiber Ort, , den Netznutzer Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand: 01.06.2015 Name Enervie AssetNetWork GmbH Straße Hausnr. Xxxxxxxxxxx 0 XXX Xxx 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon 0800 - 00000 00 Fax 0800 - 00000 00 Internet xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Umsatzsteuer-ID DE 000 00 0000 Verteilnetzbetreiber 9907409000006 Messstellenbetreiber 9904724000000 Messdienstleister 9904861000004 Bilanzierungsgebiet(e) (EIC-Code) 11YR000000018733 Wir senden und akzeptieren EDIFACT-Nachrichten grundsätzlich nur im aktuellen, von der Bundesnetzagentur vorgegebenen, Format.
Zuordnungsvereinbarung. Anlage a: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber