Zuordnungsvereinbarung Musterklauseln
Zuordnungsvereinbarung. 17.1 1Hat der Netznutzer zugleich die Marktrolle eines Bilanzkreisverantwortlichen inne, so ergeben sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zuge der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom aus der Zuordnungsvereinbarung, die diesem Vertrag als Anlage beiliegt und gemäß § 19 lit. e Vertragsbestandteil ist. 2Die Zuordnungsvereinbarung kommt in diesem Fall durch Abschluss dieses Vertrages und ohne gesonderte Unterschrift zustande.
17.2 Im Fall der Kündigung dieses Netznutzungsvertrages besteht eine nach Absatz 1 zugleich in Kraft getretene Zuordnungsvereinbarung so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebene Zuordnungsermächtigung gegenüber dem Netzbetreiber wirksam widerrufen hat.
Zuordnungsvereinbarung. Hat der Netznutzer zugleich die Marktrolle eines Bilanzkreisverantwortlichen inne, so ergeben sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zuge der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom aus der Zuordnungsvereinbarung, die diesem Vertrag als Anlage beiliegt und gemäß § 19 lit. e Vertragsbestandteil ist. Die Zuordnungsvereinbarung kommt in diesem Fall durch Abschluss dieses Vertrages und ohne gesonderte Unterschrift zustande.
Zuordnungsvereinbarung. Ort, , den Ort, , den Anlage 2 zur Festlegung BK6-13-042, elektronisch abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XXX-Xxxxx. Anlage 3 zur Festlegung BK6-13-042. Anlage 4 zur Festlegung BK6-13-042, elektronisch abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XXX-Xxxxx. Gemäß der Festlegung von Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung (Strom) (BK6-07-002) in jeweils aktueller Fassung und soweit der Netznutzer zugleich Bilanzkreisverantwort- licher ist. Zum 01.01.2015 gelten die nachstehend aufgeführten Netzentgelte: Die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes des Netzbetreibers beinhalten folgende Leistungen: ⮚ Nutzung der Netzinfrastruktur mit Betrieb, Bau und Instandhaltung der Kabel und Lei- tungen, Schaltanlagen und Transformatoren. ⮚ Systemdienstleistungen, die für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb des Netzes erforderlich sind. ⮚ Deckung der Verluste, die bei der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie in den Betriebsmitteln entstehen und ausgeglichen werden müssen. Die Höhe des jeweiligen Netznutzungsentgeltes des Netzbetreibers bemisst sich nach der Spannungsebene, an der die Kundenanlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbe- treibers angeschlossen ist. Dabei wird zwischen Kunden mit einer 1/4–h-Leistungsmessung und Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung unterschieden. Die Preisstellung für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist abhängig von der Jah- resbenutzungsdauer. Die Jahresbenutzungsdauer wird als Quotient aus der elektrischen Jah- resarbeit (kWh) und der zugehörigen maximalen Jahreshöchstleistung (kW), gerundet auf volle Stunden/Jahr, ermittelt. Die Entgelte für die Netznutzung ergeben sich wie folgt:
1. Entgelte für die Nutzung des Verteilnetzes der Netze Duisburg GmbH
1.1. Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung* Spannungsebene Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis EUR / kWa ct / kWh EUR / kWa ct / kWh Hochspannung (HS) 3,56 2,66 69,55 0,02 Umspannung Hoch- / Mit- telspannung 4,50 2,92 68,11 0,38 Mittelspannung (MS) 6,90 3,62 79,44 0,71 Umspannung Mittel- / Nieder- spannung 7,20 3,97 88,36 0,72 Niederspannung (NS) 8,35 4,15 70,61 1,65
1.2. Jahrespreissystem für Entnahme ohne Leistungsmessung* Spannungsebene Jahrespreissystem Grundpreis Arbeitspreis EUR / a ct / kWh Niederspannung (NS) 24,00 4,68
1.3. Entnahme durch Elektro-Speicherhe...
Zuordnungsvereinbarung. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Lieferanten Unterschrift des Netzbetreibers ¼-Stunden-Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Gültig ab 01.01.2021 Jahresbenutzungsdauer bis 2.500 h/a Jahresbenutzungsdauer über 2.500 h/a Entnahmestelle Netzbereich Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Mittelspannung (MS) Netzbereich 5 13,16 5,23 126,22 0,71 Umspannung (MS/NS) Netzbereich 6 15,58 5,86 139,34 0,91 Niederspannung (NS) Netzbereich 7 19,82 7,39 151,96 2,10 Im Entgelt ist die Nutzung des Verteilnetzes der Stadtwerke Bad Rodach einschließlich der vorgelagerten Netze, die beim Energietransport entstehenden Verluste sowie die Systemdienstleistungen enthalten. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben.
Zuordnungsvereinbarung. Anlage A: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Zuordnungsvereinbarung. Alle Anlagen sind elektronisch abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx
Zuordnungsvereinbarung abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder xxx.xxxx.xx
Zuordnungsvereinbarung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanz- kreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag).
Zuordnungsvereinbarung. Frankfurt am Main, den .................... ………………………, den ....................
Zuordnungsvereinbarung. 1 Gegenstand der Vereinbarung § 2 Zuordnungsermächtigung § 3 Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS