Konzessionsabgaben an Städte und Gemeinden Musterklauseln

Konzessionsabgaben an Städte und Gemeinden. Nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverord- nung – KAV) vom 09.01.1992 ergeben sich je Kommune folgende Konzessionsabgaben. *) Als Schwachlast gilt für das gesamte Netzgebiet der NEW Netz GmbH täglich die Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr. Die Schwachlast KA nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1a) KAV wird mit den Netzent- gelten in Rechnung gestellt für Energie, die ausschließlich in diesem Zeitraum über einen Zweita- rifzähler gemessen wird und wenn der Händler nachweist, dass er die Differenz zwischen der KA nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1b) und Ziffer 1a) KAV an den Endkunden in seiner Stromrechnung weiter gegeben hat. Kontaktdatenblatt Netzbetreiber gültig ab 01.04.2017 Name NEW Netz GmbH Straße Hausnr. Xxxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00-00 XXX Xxx 00000 Xxxxxxxxxxxxx Telefon 00000 000-0 Fax 00000 000-0000 Internet xxx.xxx-xxxx-xxxx.xx Umsatzsteuer-ID DE814188034 Verteilnetzbetreiber 9900426000009 Messstellenbetreiber 9905723000009 Messdienstleister 9905725000007 11YR00000004218K Wir senden und akzeptieren EDIFACT-Nachrichten grundsätzlich nur im aktuellen, von der Bundesnetzagentur vorgegebenen, Format. WiM xxxx.xxx@xxx.xx 02166 557-5573 02166 557-4868 Geräteinstallation xxxx.xxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 000-0000 Für Anfragen außerhalb der Standard-EDIFACT-Kommunikation benutzen Sie bitte folgende Kommunikationsadressen: Vertragsmanagement xxxxxxxxxxxxx@xxx-xxxx-xxxx.xx 02451 624-4946 02451 624-6649 · Lieferantenrahmenvertrag · EDI-Vereinbarung · Zuordnungsvereinbarung · MSB - MDL EDIFACT xxxxxxx.xxxxxxxxx@xxx-xxxx-xxxx.xx · allgemeine Themen 02451 624-6636 02451 624-75719 · Umstellung INVOIC xxxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xx 02166 557-5573 02166 557-4868 · Verschlüsselung/Signatur xxxxxxxxxxx@xxx.xx 02166 557-3175 UTILMD xxxxxxxxxxx@xxx-xxxx-xxxx.xx 02451 624-75719 · Lieferantenwechsel 02451 624-6389 · Direktvermarktung xxxxxxxxxxxx.xxx@xxx-xxxx-xxxx.xx 02451 624-6629 INVOIC xxxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xx 02166 557-5573 02166 557-4868 XXXXXX xxxxx.xxxxxx@xxx.xx 02166 688-6238 · Zahlungsverkehr · Debitorenmanagement Bilanzierung xxxxxxxxxxxx.xxxxx@xxx-xxxx-xxxx.xx 02451 624-6388 02451 624-75719 · Strom · Zuordnungsermächtigung Mehr- Mindermengen xxxx@xxx-xxxx-xxxx.xx 02451 624-6386 02451 624-75719 · Clearing MSCONS xxxxxxxxxx.xxxxxxx@xxx.xx 02166 557-5573 02166 557-4868 · Zählerstände SLP MSCONS xxxxxxxxxxxx.xxxxx@xxx-xxxx-xxxx.xx 02451 624-6388 02451 624-75719 · Lastgänge RLM Geldinstitut Stadtsparkasse Mönchengladbach IBAN XX00000000000000000000 ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.