Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. 3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen.
3.2 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen.
3.2 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass An- lass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung Be- achtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen.erar-
3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei Ver- tragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe der MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen.
3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.
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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirkenmitzu- wirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung Beglei- tung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen.
3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondereins- besondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.
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