Common use of Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS Clause in Contracts

Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. 3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

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Samples: Zuordnungsvereinbarung

Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. 3.2 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. 3.2 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass An- lass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung Be- achtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen.erar- 3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei Ver- tragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe der MaBiS mitzuwirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. 3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

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Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. 3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung nach Maßgabe MaBiS mitzuwirkenmitzu- wirken, unter Beachtung der zur weiteren Ausgestaltung verbändeüber- greifend verbändeübergreifend und unter Begleitung Beglei- tung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikatio- nen Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. 3.2 Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondereins- besondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermitt- lung Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die je- weils jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

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