Mitwirkung bei der Fehlerbeseitigung. Bei Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern oder sonstigen Mängeln hat der Kunde die zum Pro- gramm gehörende Anwendungsdokumentation und eventuelle Hinweise der Sparkasse zu beachten. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumenta- tion der Fehler und sonstigen Mängel. Soweit erforderlich wird der Kunde der Sparkasse Zugang zu seinem Kun- densystem und SFirm gewähren. Hat die Sparkasse für die Fehlerermittlung, Fehlerbeseitigung oder Fernwar- tung Software zur Verfügung gestellt, dürfen diese Programme ausschließlich für diesen Zweck verwendet wer- den. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
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Samples: Sfirm Nutzungslizenz Und Wartungsvertrag, Vermittlungsauftrag Zur Sfirm Nutzungslizenz, Vermittlungsauftrag Zur Nutzung Einer Sfirm Lizenz
Mitwirkung bei der Fehlerbeseitigung. Bei Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern oder sonstigen Mängeln hat der Kunde die zum Pro- gramm Programm gehörende Anwendungsdokumentation und eventuelle Hinweise der Sparkasse zu beachten. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumenta- tion Dokumentation der Fehler und sonstigen Mängel. Soweit erforderlich wird der Kunde der Sparkasse Zugang zu seinem Kun- densystem Kundensystem und SFirm gewähren. Hat die Sparkasse für die Fehlerermittlung, Fehlerbeseitigung oder Fernwar- tung Fernwartung Software zur Verfügung gestellt, dürfen diese Programme ausschließlich für diesen Zweck verwendet wer- denwerden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
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Samples: Sfirm Nutzungslizenz Und Abonnement Und Wartungsvertrag