Mitwirkung bei der Fehlerbeseitigung. Bei Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern oder sonstigen Mängeln hat der Kunde die zum Pro- gramm gehörende Anwendungsdokumentation und eventuelle Hinweise der Sparkasse zu beachten. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumenta- tion der Fehler und sonstigen Mängel. Soweit erforderlich wird der Kunde der Sparkasse Zugang zu seinem Kun- densystem und SFirm gewähren. Hat die Sparkasse für die Fehlerermittlung, Fehlerbeseitigung oder Fernwar- tung Software zur Verfügung gestellt, dürfen diese Programme ausschließlich für diesen Zweck verwendet wer- den. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
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Mitwirkung bei der Fehlerbeseitigung. Bei Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern oder sonstigen Mängeln hat der Kunde die zum Pro- gramm Programm gehörende Anwendungsdokumentation und eventuelle Hinweise der Sparkasse zu beachten. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumenta- tion Dokumentation der Fehler und sonstigen Mängel. Soweit erforderlich wird der Kunde der Sparkasse Zugang zu seinem Kun- densystem Kundensystem und SFirm gewähren. Hat die Sparkasse für die Fehlerermittlung, Fehlerbeseitigung oder Fernwar- tung Fernwartung Software zur Verfügung gestellt, dürfen diese Programme ausschließlich für diesen Zweck verwendet wer- denwerden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
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