MOBILE DATENKARTE Musterklauseln

MOBILE DATENKARTE. 2.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden eine SIM-Karte, mit der der Kunde nach Freischaltung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Verwendung eines entsprechenden mobilen Endgerätes eine Verbindung zum Internet herstellen und weitere Daten-Dienste (nachfolgend zusammen „Daten-Dienste“) nutzen kann. 2.2 Die bei der Nutzung der SIM-Karte entstehenden Kosten bestim- men sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Kommu- nizierte Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte, das heißt Werte die unter optimalen Bedingungen erreicht werden können. Die mit dem Endgerät des Kunden konkret erreichbare Übertragungsge- schwindigkeit hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten des Funknetzes ab. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nut- zung ist u. a. von der Auslastung des Funknetzes bzw. des Internet-Back- bones und der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig. Details hierzu sind in Abschnitt V dieser AGB geregelt. 2.3 Die Leistung der SIM-Karte ist räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von dem Mobilfunknetzbetreiber betriebenen und ver- sorgten Mobilfunknetzes oder dessen Netzteile beschränkt. Informatio- nen über den Umfang der Netzabdeckung, insbesondere bezüglich der Funkversorgung an den vom Kunden bevorzugten Standorten, kann der Kunde bei der Gesellschaft erfragen.
MOBILE DATENKARTE. 1. Bei der mobilen Datenkarte handelt es sich um eine von dem Diensteanbieter dem Kunden überlassene SIM-Karte, mit der der Kunde nach Freischaltung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Verwen- dung einer entsprechenden Hardware eine Verbindung zum Internet herstellen und weitere Daten-Dienste (nachfolgend zusammen „Daten-Dienste“) nutzen kann. 2. Die bei der Nutzung der mobilen Datenkarte entstehenden Kosten bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss gültigen Tarifen. Kommunizierte Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte, das heißt Werte die unter optimalen Bedin- gungen erreicht werden können. Die mit dem Endgerät des Kunden konkret erreichbare Über- tragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physi- kalischen Gegebenheiten des Funknetzes ab. Die Übertra- gungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Auslastung des Funknetzes bzw. des Internet-Backbones und der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die nachfolgende Ziffer V. 5 verwiesen. 3. Die Leistung der mobilen Datenkarte ist räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von dem Mobilfunknetz- betreiber betriebenen und versorgten Mobilfunknetzes oder dessen Netzteile beschränkt. Informationen über den Um- fang der Netzabdeckung, insbesondere bezüglich der Funk- versorgung an den vom Kunden bevorzugten Standorten, kann der Kunde bei dem Diensteanbieter erfragen. 4. Der Diensteanbieter gewährleistet auch bei grundsätzlich vor- handener Netzabdeckung keine Funkversorgung innerhalb ge- schlossener Räume oder an bestimmten Orten, da diese durch die baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann. 5. Der Diensteanbieter behält sich vor, seine Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des Netzes zeitweilig zu beschränken bzw. durch den Mobilfunknetzbetreiber be- schränken zu lassen. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- oder Katastrophenfällen, durch atmosphärische Be- dingungen und geographische Gegebenheiten sowie funk- technische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder technischer Änderung an den Anlagen, wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten oder Reparaturen), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Ge- walt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben. 6. Die vorstehende Ziffer ...

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  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sach- verhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versi- cherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der privaten Krankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Auf- nahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: - Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung. - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungs- missbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag, - aus versicherungsmedizinischen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung. - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer. - Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versiche- rungsfällen innerhalb von zwölf Monaten. - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung.